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Auszug - Rosenkamp II - Beratung und Information zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 119 "Oedeme - Süd"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.03.2012    
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Gaststätte "Jägerhof"
Ort: Im Dorf 5, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Eberhard geht einleitend auf den Zeitablauf des B-Plans für den Bereich Rosenkamp II ein. Vorgesehen ist, dass der Rat der Stadt Lüneburg in seiner Sitzung am 22. März 2012 den B-Plan – 1. Änderung – als Satzung beschließt. Zu den ursprünglichen Plänen soll dieser in seiner baulichen Gestaltung leicht verändert werden. Im zentralen Bereich sind mehr Doppelhäuser geplant. Eine zweigeschossige Bebauung in festgelegten Bereichen wird zulässig sein. Die Dachneigung wird auf mindestens 20°, die max. Firsthöhe 9 m festgelegt. Bei theoretisch voller Ausnutzung könnten damit auf den 56 Baugrundstücken bis zu 82 Wohneinheiten (WE) entstehen. Um Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) zu ermöglichen, ist neben roter Verblendung auch heller Putz zugelassen. Gegenüber früheren Festsetzungen, die bis zu 90 WE ermöglichten, wird hier mit max. 82 WE eine Verringerung erreicht. Insofern werden die Auswirkungen auf die verkehrliche Abwicklung gegenüber den bisherigen Planungen sich nicht verändern. Eingegangen wird anhand einer Power-Point-Präsentation auf die Gestaltung der Randbereiche, auf denen entlang der Heiligenthaler Straße als Schall- und Lärmschutz die Anlage eines Walls vorgesehen ist. Die Lage des im Norden des Gebietes geplanten zentralen Regenwasserrückhaltebeckens wird dargestellt.

Auch aufgezeigt wird, dass eine Zweigeschossigkeit in Teilbereichen wegen des bestehenden Abstandes zu keinem die Nachbarn beeinträchtigenden Schattenwurf führen wird.

 

Ortsratsmitglied Löb äußert grundsätzliche Kritik gegen die Festsetzungen des B-Plans. Durch die Zulassung einer indirekten 3-Geschossigkeit wird das bestehende Ortsbild verfälscht, was nicht gewollt sein kann.

Die vorgesehne Gestaltung der grünen Randbereiche sei planerisch verbessert. Auch die Ausrichtung der Häuser sei jetzt besser gelöst, wenngleich die vorgesehenen Zeltdächer mangels Dachneigung keine Solaranlagen werden aufnehmen können. Das jetzt entstehenden Bild einer zulässigen Bebauung entspricht nicht den gestellten Ansprüchen. Nach seiner Ansicht wird der zulässige Putz nach einigen Jahren grün werden. Deshalb sollten von Anfang an auch andere Farben für die Fassaden zugelassen werden. Entsprechend der Klinkervorgabe sollte auch bei Putzbauten rote Farbe als auch Holz in der Fassadenverkleidung zulässig sein.

Insgesamt hält er die vorgesehenen Verbesserungen der Überplanung für nicht gelungen. Den heutigen Ansprüchen für umweltgerechtes Bauen wird nur teilweise nachgekommen.

 

Bereichsleiter Eberhard entgegnet auf eine vermeintliche 3-Geschossigkeit, dass diese aufgrund der max. 9 m Firsthöhe und der Vorgabe der Dachneigung nicht möglich sein wird. Die Festsetzungen schließen auch sogenannte Stadtvillen aus. Die oberen Bereiche eignen sich nur als Dachboden.

Zur Ausrichtung der Gebäude wird darauf hingewiesen, dass die Aufteilung durch den bestehenden B-Plan vorgeprägt sei. In den äußeren Bereichen ist deshalb eine exakte Südausrichtung nicht vorgesehen. Eine generelle Nord-Süd-Ausrichtung entspräche auch nicht dem dörflichen Charakter. Die Grundstücksgrößen erlauben aber eine Ausrichtung dergestalt, dass eine Solarnutzung nicht ausgeschlossen wird.

Trotz Verkleinerung der Grundstücke ist es bei der Ausnutzungskennziffer von 0,2 geblieben. Durch die Überplanung werden mehr WE ermöglicht. Die Grundstücke können bessere ausgenutzt werden, was sich auch auf die Infrastruktur auswirken wird. Auch der Grad der Versiegelung wird sich nicht erhöhen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft bleiben unverändert. Die Zulassung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) kommt der starken Nachfrage entgegen. WDVS ist einfach und effektiv. Putz in hellen Farben ist eine auch im Norden  übliche Bauweise. Bunte Fassadengestaltungen sind hingegen schwerlich vorstellbar. Ein Einfügen in die umgebende Bebauung müsste hierbei auch gewährleistet sein.

 

Ortsratsmitglied Dr. Mahncke hält die Änderung hin zu kleineren Grundstücken für den richtigen Schritt. Der nachgefragte Trend gehe eindeutig zu kleineren Häusern. Aufgrund der generell hohen Grundstückspreise ist auch die Zulassung von mehr Doppelhäusern sinnvoll.

Ingesamt hält sie das geänderte Konzept für den II. BA für stimmig.

 

Ortsratsmitglied Löb geht nochmals auf die nach seiner Ansicht bestehende Gefahr einer entstehenden 3-Geschossigkeit ein. Das Baugebiet Schaperdrift(/Teufelsküche bestätigt nach seiner Ansicht diese Befürchtungen. Auch geht er davon aus, dass eine 20° Dachneigung keine wirtschaftliche Solarnutzung der Dächer mehr ermöglichen wird.

 

Ortsratsmitglied Blume macht deutlich, dass man die Bauwilligen mit überzogenen Vorgaben nicht in eine Korsett zwängen sollte. Der b-Plan sollte mit seinen Festsetzungen nur den Rahmen dessen vorgeben, was möglich sein wird. Kein Bauherr soll hier gezwungen werden, zweigeschossig zu bauen. Die vorgesehnen Änderungen sind moderat und nach Ablauf von 12 Jahren ist eine Anpassung der Planung auch zeitgemäß.

Für ihn ist der B-Plan mit seinen Änderungen insgesamt akzeptabel.

 

Weitere Wortmeldungen der Ortsratsmitglieder liegen nicht vor.

 

Ortsbürgermeisterin John unterbricht die Sitzung erneut, um den anwesenden Zuhörern die Möglichkeit einzuräumen, Detailfragen zu stellen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Die in der Unterbrechung der Sitzung vorgetragenen Fragen beziehen sich vorrangig auf die Unterschiede der Baugrenzen I. BA zu II. BA, die Farbgestaltung der Fassaden, die Nachfrage nach Zulässigkeit von Holzverkleidungen, die max. Traufhöhe und darauf, warum nicht die Festsetzungen des gesamten Gebietes angepasst werden.

 

Im Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Ortsbürgermeisterin John bittet die Ortsratsmitglieder, über die vorgetragenen Änderungen zum B-Plan abzustimmen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ortsrat Oedeme nimmt die von der Verwaltung vorgetragenen Änderungen zum B-Plan mehrheitlich zustimmend bei 1 Gegenstimme (Ortsratsmitglied Löb) zur Kenntnis.