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Beratungsinhalt:
Ratsherr Manzke erkundigt sich nach dem Steueraufkommen der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL)
Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der SKL, erläutert, dass die Besteuerung zweigeteilt erfolge. Der gemeinnützige Betrieb sei von der Kapitalertragssteuer befreit, die Nebenbetriebe würden jedoch der vollständigen Besteuerung unterliegen. So z. B. die Apotheke, die einen Gewinn von ca. 1 Mio. € erwirtschafte. Die Besteuerung erfolge separat, eine Verrechnung sei somit nicht möglich. Weiterhin geht Herr Dr. Moormann auf die Krankenhausfinanzierung ein und weist darauf hin, dass die Budgetsteigerung für Krankenhäuser nur 1,4 % betrage, nach Mehrleistungsausgleichen blieben davon 0,89 % übrig. Bei den Personalkosten, immerhin ca. 63 % der Gesamtkosten eines Klinikums, müsse das Klinikum bereits eine Tarifsteigerung von 3,5 % einplanen. Der Marburger Bund fordere 9%, und verdi werde sich auch nicht mit 3 % zufrieden geben. Darüber hinaus sei durch die im Gesetz verankerten Mehrleistungsabschläge das Morbiditätsrisiko von den Krankenkassen auf die Krankenhäuser verlagert worden, so dass die Krankenhäuser dafür aufkommen müssten, wenn die Bevölkerung „kranker“ werde als budgetiert.
Herr Sauer, Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, ergänzt, die Solidargemeinschaft der Krankenhäuser habe sich bereits für die Beseitigung des Budgetdeckels eingesetzt. Das Gesetz, das eine adäquate Finanzierung der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vorgesehen hatte, ist vor Inkrafttreten schon wieder seitens der Bundesregierung kassiert worden, nun würden die Budgets wieder an die Steigerung der Grundlohnsumme gekoppelt, jedoch selbst die würde nochmals halbiert.
Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass unter der geschilderten angespannten wirtschaftlichen Situation der SKL, die getätigte Spende in Höhe von 100.000 € für präventive Zwecke hätte überdacht werden müssen. Nur wenn Gewinne erwirtschaftet werden, könne man andere unterstützen.
Ratsherr Webersinn hinterfragt die Spende vor dem Hintergrund, dass für 2012 ein Kredit in Höhe von 1 Mio. € aufgenommen werden solle.
Ratsherr Pauly teilt die Ansicht von Ratsfrau Schellmann und Ratsherr Webersinn und ist der Auffassung, dass der Rat die Entscheidung über die Spende hätte treffen müssen.
Ratsherr Srugis hingegen ist der Meinung, es sei die richtige Entscheidung gewesen, die Spende zu gewähren. Er weist darauf hin, dass der Rat die Spende angenommen habe. Schließlich sei die wirtschaftliche Situation der SKL in 2011 sehr gut gewesen. Darüber hinaus würden Darlehen nicht dazu dienen den laufenden Verbrauch zu finanzieren. Außerdem sei die Spende im Bereich Prävention eingesetzt worden, so dass mittel- bis langfristig eine Kostenersparnis zu erwarten sei.
Ratsherr Pauly verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 13.09.2011 (Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern) hin, mit der Bitte an die Verwaltung den Antrag als bald als möglich zu prüfen.
Ratsherr Webersinn und Ratsherr Manzke merken an, dass sie auf Grund der Spendensituation gegen den Beschlussvorschlag stimmen werden. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei zwei Gegenstimmen von Ratsherrn Manzke und Ratsherrn Webersinn:
Die städtischen Beteiligungsvertreter werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH dem Wirtschaftsplan 2012 inklusive einer Kreditaufnahme bis zu 1 Mio. € zuzustimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, dem Wirtschaftsplan 2012 inklusive einer Kreditaufnahme bis zu 1 Mio. € zuzustimmen.
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