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Auszug - Fortsetzung der Ökumenischen Ehe- und Lebensberatung im Geschwister-Scholl-Haus am Bockelsberg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.12.2011    
Zeit: 15:00 - 17:24 Anlass: Sitzung
Raum: Hospital Zum Großen Heiligen Geist
Ort: Heiligengeiststraße 29A, 21335 Lüneburg
VO/4362/11 Fortsetzung der Ökumenischen Ehe- und Lebensberatung im Geschwister-Scholl-Haus am Bockelsberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Siller nimmt ergänzend zur Vorlage Stellung und geht auf die Besonderheiten des Angebotes ein.

 

Herr Koch beschreibt den Werdegang der Einrichtung und betont die aus der dort geleisteten Arbeit resultierende Präventionswirkung.

 

Herr Siller beantwortet Fragen der  Ausschussmitglieder zu Auslastung und Standort.

 

Vor Abstimmung über den Beschlussvorschlag bittet Frau Güntner die Verwaltung, die im Zusammenhang mit dem neuen Nds. Kommunalverfassungsgesetz erfolgte Einrichtung beschließender Ausschüsse zu erläutern.

 

Herr Koch gibt einen Überblick über die Einzelheiten, insbesondere die Möglichkeit der Übertragung von Kompetenzen des Rates auf Ausschüsse, und die für diesen Ausschuss getroffene Regelung, nach der Entscheidungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € in dessen alleiniger Zuständigkeit getroffen werden können.

 

Frau Güntner lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Förderantrag des Diakonieverbandes zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung ein entsprechendes Budget im Produkt „Andere soziale Einrichtungen“ (Produkt 315602 – Kostenträger 31560202) vorzuhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Diakonieverband Lüneburg eine Vereinbarung mit dem Inhalt zu schließen, dass für 2012 ein Zuschuss i.H.v. 5.000,- € gewährt wird und dass sich die jährliche Zuschussgewährung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht mit einer Frist von mindestens 6 Monaten vor Ablauf von einer der Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich gekündigt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.