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Auszug - Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2011    
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4346/11 Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dziuba-Busch
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Ratsherr Neubauer führt aus, dass die letzte Änderung der Richtlinie im März 2011 erfolgte und das Thema „Kinderarbeit“ eingearbeitet wurde.

 

Herr Moßmann erklärt, dass das Umweltbundesamt im März/April dieses Jahres auf die Problematik von Weichmachern hingewiesen habe. Die gesamte Fassung der Richtlinie, die als bindende Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung in der Stadtverwaltung und dem Konzern Stadt Lüneburg zu beachten ist, kann unter www.lueneburg.de eingesehen werden.

 

Frau Dziuba-Busch trägt vor, dass es problematisch sei, Weichmacher in Spielzeugen pauschal auszuschließen: Insbesondere im heilpädagogischen Bereich werden bewusst weiche „Igelbälle“ eingesetzt, um den Tastsinn zu fördern. Hier könne man nicht auf andere, unbedenkliche Materialien ausweichen. Schwierig wird es auch, wenn nur Teile des Spielzeugs – z. B. die Griffe von Rollern – aus weichmacherhaltigem Kunststoff bestehen. Diese Spielzeuge tragen zum Teil auch das Gütesiegel „Spielgut“. Ein anderes Gütesiegel „fairspielt“ wiederum wird vergeben, wenn die Hersteller die Menschenrechte achten und Kinderarbeit ablehnen. Um weichmacherhaltige Spielzeuge auszuschließen, reicht es nicht aus, sich auf ein Gütesiegel festzulegen.

 

Herr Moßmann gibt zu bedenken, dass aus Gründen des freien Wettbewerbs nicht vorgeschrieben werden dürfe, dass nur Waren mit einem bestimmten Label beschafft werden dürfen. Nicht berücksichtigte Anbieter hätten dann die Möglichkeit, gegen die Beschaffung zu klagen.

 

Es folgt eine Diskussion, ob der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden sollte, dass der Klammerzusatz „Holz“ in einer Fußnote näher definiert werden sollte (z. B. unbehandeltes Holz).

 

Herr Moßmann trägt vor, dass bereits in § 6 Abs. 2 der Richtlinie Vorgaben über die Beschaffung von Holz enthalten seien.

 

Ratsherr Srugis erklärt, dass hier nur scheinbar eine Regelungslücke bestünde. Wenn man sich aber die gesamte Richtlinie anschaue, so seien Vorgaben zur Beschaffung von Holz bereits hinreichend geregelt. Ein weiterer Zusatz in einer Fußnote sei doppelt gemoppelt und damit entbehrlich.

 

Ratsherr Heilmann schlägt vor, eine Positivliste an die Beschaffungsrichtlinien anzuhängen, wie es sie auch in anderen Städten gäbe. Daraufhin macht Herr Moßmann noch einmal deutlich, dass die Hansestadt als öffentlicher Beschaffer eine Vorbildfunktion ausübe und wettbewerbsneutrale Qualitätsvorgaben beachten müsse. Es bestünde immer die Gefahr, dass einige Labels nicht genannt wurden. Für diskriminierte Anbieter stünde dann der Klageweg offen.

 

Ratsherr Adam gibt zu bedenken, dass ein kommunaler Beschaffer doch auch die Funktion eines Marktgestalters ausübe. Dies möchte er als Anmerkung für die Zukunft geben.

 

Ratsfrau Schmidt erklärt, dass sie mit der Beschlussformulierung einverstanden sei. Sie schlägt vor, für die Kitas evtl. einen Flyer zu entwerfen, damit die Beschaffung für die Kindergärten einfacher werde.

 

Nachdem der Ausschuss sich auf die redaktionelle Änderung des Beschlussvorschlags verständigt hat, folgt die Beschlussfassung.

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      in den Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen.

b)      Nach § 6 Abs. 1 Nr. 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wir folgende Nr. 10 eingefügt:

 

10. Spielsachen und Spielgeräte

 

Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Öko-Tex Standard 100 etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen durch Schadstoffe sicherzustellen. Bei der Beschaffung von Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus anderen Materialien (z. B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung durch Weichmacher (z. B. Phthalate) zu reduzieren. Weichplastikhaltige Spielzeuge werden nur dann beschafft, wenn die Weichmacherfreiheit garantiert werden kann. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, soweit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:              7

Nein-Stimmen: -             

  Enthaltungen: -