Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Stadtkämmerin Lukoschek erläutert die Vorlage „Straßenreinigung“ und führt aus, dass der Winterdienst zur Straßenreinigung gehört und somit in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden muss. Der Verlauf des Winters und die dadurch entstehenden Kosten beeinflussen daher die Gebührenhöhe.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Enthaltung von Ratsherrn Manzke:
Die Betriebsabrechnung 2010 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2012 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren werden nicht verändert.
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