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Beratungsinhalt:
Der Schulleiter der Christianischule, Herr Vahlbruch, trägt ergänzend zur Vorlage vor. Die Oberschule wird als aufwachsende Einrichtung beantragt, so dass im kommenden Schuljahr die neuen 5. Klassen als erste Oberschulklassen beginnen, die anderen Jahrgänge bleiben Haupt- und Realschule, wobei die Schule insgesamt Oberschule heiße. Die Christianischule hat, nachdem der Erlass für Oberschulen vorlag, in den schulischen Gremien die Rahmenbedingungen diskutiert, um über einen möglichen Umwandlungsantrag zu entscheiden. Es haben sich gegenüber den derzeitigen Rahmenbedingungen Vorteile für die Oberschule ergeben, die in der Vorlage dargestellt sind. So wird die Obergrenze der Klassenfrequenz 28 betragen, was für den Realschulzweig einen Rückgang von 30, also kleinere Klassen bedeutet. Für den bisherigen Hauptschulzweig steigt die Frequenz zwar von 26, da jedoch ohnehin diese Klassenstärke im Hauptschulbereich nicht erreicht wird, ist dies irrelevant. Die bisherige unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung der HS- und RS-Kollegen wird zukünftig nicht mehr bestehen, so dass die diesbezügliche Ungleichbehandlung entfalle. Jahrgangsbezogener Unterricht ist möglich. Insgesamt waren Nachteile nicht festzustellen, so dass auch keine kontroverse Diskussion in den Schulgremien zu führen war.
Ratsherr von Mansberg begrüßt den Antrag und die damit einhergehende Verbesserung für die Schule. Ob die Oberschule als Schulform generell zu befürworten sei, sei nicht Gegenstand der Beratung des Schulausschusses. Auch Beigeordnete Lotze betont, dass eine Diskussion über das Für und Wider der Schulformen nicht zu führen sei. Die Entscheidung der Schule sei zudem eindeutig. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss:
Der Umwandlung der Christianischule in eine Oberschule mit teilgebundenem Ganztagsangebot zum 01.08.2012 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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