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Auszug - Baumfälllisten 2011 / 2012   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2011    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/4386/11 Baumfälllisten 2011 / 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hollweg, Helga
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass in dem vergangenen Jahr im Rat Irritationen dahingehend entstanden, dass nicht allen Ratsmitglieder bewusst war, dass auch Baumfällungen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von unter 30 cm vorgenommen werden mussten. Die Verwaltung hat sich deshalb entschlossen, eine umfangreiche Baumfällliste für die im Winterzeitraum 2011/2012 zu fällenden Bäume zu erstellen und hierbei eine Unterteilung in der wie im Sachverhalt der Beschlussvorlagen dargelegten Form vorgenommen. In dieser Baumfällliste ist in Besonderheit auch die Freiräumung der im Seitenstreifen des Sültenweges verlegten Gasleitung aufgelistet. Die Diskussion über die Freiräumung der Trasse wurde vor mehreren Jahren bereits schon einmal geführt. Anhand einer Power-Point-Präsentation wird heute von den anwesenden Vertretern der E.ON-Avacon aufgezeigt, dass die Beseitigung der im Trassenbereich stehenden Bäume nicht weiter aufschiebbar sei, da ansonsten eine Gefahr für Leib und Leben durch Beschädigung der Leitung hervorgerufen durch Schäden, die durch die Wurzeln der dort stehenden Bäume verursacht werden, nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Nicht nur in der Bürgerschaft, sondern auch innerhalb der Verwaltung wird über jeden einzelnen Baum, der gefällt werden muss, beraten. Zielsetzung der Stadt ist es, durch die Veröffentlichung dieser Liste eine möglichst breite und gewünschte Transparenz in der Bevölkerung für die Notwendigkeit von Baumfällungen zu erreichen. Vom Grundsatz her ist die Verwaltung bemüht, für jeden gefällten Baum 3 neue zu pflanzen und dies möglichst in der Nähe des Standortes, wo die Baumfällungen vorgenommen werden mussten.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass seitens der Verwaltung die Auflistung der zu fällenden Bäume in der Weise vorgenommen wurde, dass in dieser Auflistung unterschieden wird von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm  und kleineren Bäumen mit einem geringeren Stammdurchmesser.

 

 

Fällung einer Rotbuche im Bereich der Parkanlage Bastion

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I in Allris) exemplarisch eine größere Buche auf, die im Park der Bastion von einem Pilz, dem Riesenporling, befallen ist und zu fällen ist, da die Standsicherheit dieses Baumes dauerhaft nicht mehr gewährleistet ist. Das Krankheitsbild wird detailliert aufgezeigt. Eingegangen wird auf die gutachterliche Bewertung dieses Baumes. Erläutert werden die Ursachen für den Pilzbefall. Im Ergebnis ist dieser Baum auf Dauer nicht mehr zu halten und soll allein schon aus Verkehrssicherungspflicht in den kommenden Monaten gefällt werden.

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob es aufgrund des geschilderten Pilzbefalls sinnvoll ist, in unmittelbarer Nähe wieder Rotbuchen zu pflanzen.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt an, dass die Buche an sich ein Waldbaum sei und gegenüber anderen Bäumen eher eine empfindliche Baumart ist. Mit der Baumfällung verbunden werden auch die Entfernung des Baumstubbens und ein Bodenaustausch sein. Als Ersatzbepflanzung ist in diesem Bereich die Pflanzung von 2 neuen Buchen vorgesehen.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – führt aus, dass der BUND bezüglich der Standsicherheit einen anderen Standpunkt vertritt. Nach Meinung des BUND sei der Baum zwar geschädigt, jedoch nicht unmittelbar kippgefährdet. Der BUND wäre insofern bereit, zumindest für das kommenden Jahr, die Verkehrssicherungspflicht für diesen Baum in eine Art Patenschaft zu übernehmen.

 

Beigeordneter Pauly merkt an, dass er zwar bezüglich der Einschätzung der Standsicherheit dieses Baumes Laie sei, für ihn aber auch wie für die Verwaltung, die Verkehrssicherungspflicht im Vordergrund stehe. Insofern ist von Interesse, was für Aussagen der Gutachter in seiner Stellungnahme hierzu gegeben hat.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt an, dass, wie bereits ausgeführt, der Baum bereits seit mehreren Vegetationsperioden untersucht und in seiner Entwicklung beobachtet wird. Eine vor 3 Jahren attestierte noch gegebene Standsicherheit ist nach Aussage des Gutachters heute nicht mehr gegeben. Auch für den Laien visuell erkennbar ist, dass dieser Baum im Kronenbereich nicht mehr die Laubentwicklung hat, wie ein gesunder. Dies sind deutliche Anzeichen für den fortschreitenden Krankheitsverlauf dieses Baumes.

 

Beigeordneter Blanck merkt zu  der Anregung von Herrn Dr. Kracht – NABU – an, dass wenn der BUND die Verkehrssicherungspflicht übernehmen wolle, dies auch durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu belegen und zu gewährleisten sei. Er geht jedoch davon aus, dass das eigentliche Ansinnen des BUND sei, dass seitens der Verwaltung noch einmal ein Gespräch mit dem BUND über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Notwendigkeit der Fällung dieses Baumes geführt werde.

 

Herr Rosin – AGL – merkt an, dass die Fällung der Buche nicht unmittelbar bevorsteht, sondern dass die Baumfällung im Zeitraum Januar bis Ende Februar 2012 vorgesehen sei.

 

Beigeordneter Blanck schlägt vor, dass seitens von Herrn Rosin - AGL - und dem BUND noch einmal ein Gespräch geführt werde, in dem die gegenseitigen Standpunkte noch einmal ausgetauscht werden sollten. In der nächsten GFA-Sitzung sollte dann über die Inhalte und das Ergebnis des Gespräches den Ausschussmitgliedern berichtet werden.

 

Ratsfrau Schellmann geht davon aus, dass die gutachterlichen Aussagen bezüglich der Notwendigkeit der Fällung dieses Baumes eindeutig seien und eine Fällung demzufolge nicht zu verhindern sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Verkehrsicherungspflicht im Vordergrund stehe. Die Notwendigkeit einer Fällung jedoch immer erst abschließend beurteilt werden kann, wenn der Baum fällt. Auch er hält es für sinnvoll, erneut ein Gespräch zu führen und im Januar 2012 hierüber im Ausschuss zu berichten.

 

Herr Rosin – AGL – führt ergänzend aus, dass das generelle Anliegen der Verwaltung sei, jeden Baum möglichst zu erhalten. Er weist nochmals darauf hin, dass dieser Baum von einem sehr aggressiven Pilz befallen sei, der die unteren Bereiche der Wurzeln zerfrisst.

 

Beigeordneter Blanck geht als Ausschussvorsitzender davon aus, dass entsprechend der angeführten Vorgehensweise vorgegangen wird und nach dem Gespräch zwischen Verwaltung und dem BUND eine endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der Fällung dieses Baumes getroffen wird.

 

 

Freiräumung einer Trasse der Gas-Transportleitung am Sültenweg

 

Beigeordneter Blanck begrüßt zu dem im Sültenweg vorgesehenen Baum- und Gehölzrückschnitt oberhalb einer dort verlaufenden Gashochdruckleitung die Herren Pohl und Lutz von der E.ON-Avacon.

 

Herr Pohl – E.ON-Avacon – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II in Allris) auf die Notwendigkeit eines im Bereich  der im Sültenweg verlaufenden Gashochdruckleitung auf die erforderlichen Baum- und Gehölzrückschnitte ein.

Dargelegt wird die derzeitige Ausgangssituation anhand einer mit Bildern hinterlegten Schwachstellenanalyse. Auf die Gründe, die zu einer Entfernung des Baum- und Strauchbestandes oberhalb und im Seitenraum der dort verlegten Gashochdruckleitung führen, wird eingegangen.

Unter Beachtung bestehender Gesetze und Regelwerke wird es unumgänglich sein, den dargestellten Schutzstreifenbereich oberhalb der Gashochdruckleitung vom derzeitigen Bewuchs zu befreien, um die Sicherheit der Gasleitung nicht weiterhin zu gefährden.

Erforderliche Ersatzbepflanzungen werden einen Abstand von 2,5 m von der Leitungstrasse einhalten. Der Einbau von Trennwänden, um die Leitungen vor Wurzelwerk zu schützen, wurde geprüft. Trennwände sind deshalb nicht möglich, weil sonst die Standsicherheit der Bäume und der Aufwuchs durch einseitige Ausbildung von Wurzeln nicht gewährleistet werden könnte.

 

Ratsherr Meißner stellt sich die Frage nicht, ob da was passieren muss. Für ihn ist klar, das dieser Zustand aus Sicherheitsgründen nicht weiter bestehen bleiben kann. Von Interesse ist für ihn, wie lange diese Gasleitung dort schon besteht und ob in absehbarer Zeit von einer Auswechselung und damit möglicherweise Verlegung der Gasleitung in den Straßenbereich hinein ausgegangen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass 34 Bäume auf dieser Trasse entfernt werden müssen. Klar ist für ihn, dass die Anlieger darüber besorgt sind. Für ihn stellt sich auch die Frage, wo alternativ Ersatzpflanzungen vorgenommen werden können.

 

Herr Pohl – E.ON-Avacon – weist darauf hin, dass die Gashochdruckleitung vor Korrosion geschützt werden muss. Bei bestehenden Korrosionsschutz ist die Leitung quasi dauerhaft verlegt. Eine Lebensdauer von 100 Jahren ist durchaus gängig. Ersatzpflanzungen werden in Abstimmung mit dem Bereich Grünplanung vorgenommen. Eine Verlegung der Gashochdruckleitung in den Straßenraum hinein ist nicht möglich, weil eine entsprechende Leitungstrasse im erforderlichen Umfang dort wegen anderer Leitungen und Kanäle nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Ratsfrau Thielbörger spricht sich dafür aus, dass der Ersatz von Anpflanzungen möglichst komplett in diesem Bereich stattfinden sollte. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, sollten Ersatzpflanzungen zumindest innerhalb des Stadtgebietes vorgenommen werden.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt an, das neue Bäume an dieser Stelle nur in bedingtem Umfang gepflanzt werden können. Der Rest der Ersatzpflanzungen soll teilweise im Bereich des Wohnmobilplatzes auf den Sülzwiesen vorgenommen werden. Der Ansatz für einen gefällten Baum 3 neue zu pflanzen stößt insofern im Stadtgebiet auf seine Grenzen, weil es an geeigneten Standorten mangelt. Im Bereich der Leitungstrasse wird es für sinnvoll erachtet, abgängige Bäume durch Pflanzung von Sträuchern zu kompensieren. Hiermit kann zumindest teilweise ein Sicht- und Schallschutz für die Anlieger erreicht werden.

 

Herr Pohl – E.ON-Avacon – ergänzt, dass die notwendigen Fällmaßnahmen eher im kommenden Herbst 2012 als jetzt im Winter durchgeführt werden. Auch ist eine sukzessive Herangehensweise in der Weise vorgesehen, dass nicht die Trasse in einem Zuge abgeräumt werden soll, sondern dass man abschnittsweise vorgehen wird. Die Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bereich Grünplanung.

 

Ratsfrau Vossenberg interessiert, ob es möglich wäre, einen Teil der Bäume anstatt diese zu fällen, besser an anderer Stelle umzusetzen.

 

Herr Pohl – E.ON-Avacon – merkt hierzu an, dass dies leider nicht möglich sein wird, da insbesondere die für ein Anwachsen nach einer Umsetzung wichtigen Saugwurzeln aufgrund der Größe des Baumes zu weit im Stamm entfernt ausgebildet seien, als dass das Wurzelwerk als Ballen ausgehoben werden könnte.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Freiräumung der Trasse der Gashochdruckleitung am Sültenweg einvernehmlich zur Kenntnis.

 

 

Pfarrer-Kneipp-Weg / Dimensionierung der Versickerungsmulde

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob die angelegte Versickerungsmulde im Zuge der von der E.ON-Avacon durchgeführten Erdarbeiten ausreichend dimensioniert sei.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass die angesprochene Maßnahme Teil der Bergung des außer Betrieb gesetzten Öl-gekühlten-Stromversorgungskabels sei. Die Ersatzleitungen wurden zwischenzeitlich verlegt. Die Entwässerungsmulde entlang des Pfarrer-Kneipp-Weges wurde ordnungsgemäß hergestellt und sei auch ausreichend dimensioniert.

 

 

Baumfällliste 2011/2012

 

Revier Stadtmitte / Position lfd. Nr. 6 - 9

 

Ratsfrau Schmidt hält es für augenfällig, dass im Bereich des Liebesgrundes alle Ulmen ab gängig seien. Sie möchte wissen, ob es hierfür Gründe gibt und ob Ersatzpflanzungen bereits eingeplant seien.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt an, dass es nicht an allen bisherigen Standorten möglich sein wird, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Der Bereich des Liebesgrundes ist an den besagten Baumstandorten stark beschattet, so dass es wenig Sinn macht, an selbiger Stelle Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Wesentlich zur Beschattung tragen auch die im Umfeld noch stehenden großen Bäume bei, so dass davon auszugehen ist, dass sich Ersatzpflanzungen an diesen Standorten nicht, wie erforderlich, entwickeln können.

 

Herr Rosin – AGL – führt ergänzend aus, dass ursächlich für das Absterben der Ulmen im Bereich des Liebensgrundes der Ulmensplintkäfer sei, der sporadisch alle 25 – 30 Jahre ein Erscheinung tritt. Nicht jeder Befall durch den Ulmenspindkäfer hat in der Folge das Absterben des befallenen Baumes zur Folge. Wenn auch geschwächt, kann auch die Ulme einen solchen Befall überstehen. Je nach Standort ist ein Befall von Ulmen in der Regel im Lebensalter der Bäume von 15 – 20 Jahren zu verzeichnen. Angemerkt werden muss in diesem Zusammenhang, dass diese Bäume sich durch Sämlinge dort ausgebreitet haben und keineswegs, wie zu vermuten wäre, dort gepflanzt wurden.

 

Bereichsleiter Zurheide weist ergänzend darauf hin, dass, wie bereits ausgeführt, es oftmals sehr schwierig ist, am bisherigen Standort eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, weil die verbleibenden Bäume im Umfeld durch ihre Ausbildung und Höhe oftmals diesen Standort zu sehr verschatten, als dass eine Entwicklung eines neu gepflanzten Baumes möglich wäre.

 

 

Position 21, 26

 

Beigeordneter Pauly möchte wissen, ob der Grund der Fällung „Freistellung“ nicht dadurch umgangen werden könnte, dass statt der Fällung ein Rückschnitt der betroffenen Bäume vorgenommen wird.

 

Herr Rosin – AGL – merkt hierzu an, dass die Freistellung in der Regel im Zusammenhang damit steht, dass ein unmittelbar in der Nähe stehender höherwertiger Baum höher zu betrachten ist und dieser in seiner Entwicklung gefördert werden soll. Ein Rückschnitt eines in der Nähe stehenden konkurrierenden Baumes würde dieses Ziel nicht ermöglichen.

 

 

Position 15

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob es hinsichtlich der auf dem Theatervorplatz vorgenommenen Neupflanzung nicht angezeigt wäre, anstelle einer Blutbuche nicht doch wieder einen Ahorn zu pflanzen.

 

Herr Rosin – AGL – merkt hierzu an, dass ein Pilzbefall in der Regel baumbezogen zu betrachten sei und dass insofern bei Entfernung des Baumstubbens durchaus ein gleichartiger Baum am Standort gepflanzt werden könnte. Hier wird jedoch anstelle des Ahorns eine Blutbuche als Ersatz gepflanzt.

 

 

Position 23, 27, 36

 

Ratsfrau Schmidt interessiert, was konkret als Krankheitsbefall bzw. Fällgrund „Wipfeldürre“ bedeutet und was hierfür ursächlich sei.

 

Herr Rosin – AGL – führt die Gründe an, die zum Erscheinungsbild von „Wipfeldürren“ führen. In der Regel reißt hierbei innerhalb des Stammes die Wassersäule ab, weil der Baum es nicht mehr schafft, sich gänzlich selbst zu versorgen.

 

Ratsfrau Schmidt ist bekannt, dass die Stadt Freiburg eine Liste geeigneter Bäume führt, die sich insbesondere für eine Anpflanzung innerhalb des Stadtgebietes eignen würden.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass sich letztendlich alle Städte damit auseinandersetzen, welche Bäume der besonderen Situation im Innenstadtbereich am bester widerstehen und insofern für eine Anpflanzung geeignet sind. Dieses Umstandes ist sich die Verwaltung durchaus bewusst.

 

Ratsherr Meißner richtet einen Appell an die Verwaltung, dass versucht werden sollte, erforderliche Ausgleichspflanzungen im unmittelbaren Innenstadtbereich durchzuführen. Für sinnvoll würde er es erachten, wenn hierzu ein Kataster erstellt werden würde, an dem die Standorte, die für eine Anpflanzung von Bäumen geeignet erscheinen, aufgelistet würden.

 

Bereichsleiter Zurheide merkt hierzu an, dass es auch ein Anliegen der Stadt sei, entsprechende Standorte für Ersatzpflanzungen vorzuhalten. Er regt an, dass in einer der nächsten Sitzungen eine solche Auflistung geeigneter Standorte für Ersatzpflanzungen vorgestellt werde.

 

 

Position 35

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, warum für die absterbende Kopfweide im Wasserbereich der Ilmenau keine Ersatzpflanzung vorgesehen sei.

 

Herr Rosin – AGL – merkt an, dass eine Ersatzpflanzung in diesem Bereich vorgesehen sei.

 

 

Revier „Vogelpark“

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Revier „Kreideberg“

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass sie anlässlich von ihr durchgeführten Ortsbesichtigungen Schwierigkeiten hätte, einzelne in der Baumfällliste aufgeführte Bäume in der Örtlichkeit zu finden. Sie regt an, dass diese Bäume zukünftig entsprechend durch Aufsprühungen kenntlich gemacht werden.

 

Herr Rosin – AGL – bittet um Nachsicht, dass dies in der Regel nicht erfolgt, da nach seinem Dafürhalten die Standorte der abgängigen Bäume in der Liste hinreichend beschrieben seien. Auch rät er von dem Aufsprühen entsprechender Kennzeichnungen ab, da verhindert werden sollte, dass es durch Sprayer zu Nachahmungen kommt, die damit für Verwirrungen sorgen könnte.

 

 

Position 28 – 31 (s. auch Revier Kurpark 72, 73)

 

Ratsfrau Schmidt fragt nach, welche Rechtsansprüche Anlieger dahingehend haben, dass städtische Bäume wegen einer Verschattung von Anliegergrundstücken zurückgeschnitten oder wie in diesem Fall sogar entfernt werden müssen.

 

Bereichsleiter Zurheide verweist auf die rechtlichen Vorgaben des BGB und des Nds. Nachbarrechts, wonach Überhänge auf Nachbargrundstücke zurückzuschneiden sind. In diesen Fällen ist es so, dass durch die vorzunehmenden Rückschnitte quasi der halbe Baum zurückgeschnitten werden müsste, was letztendlich für das Überleben des Baumes keinen Sinn mehr machen würde. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass bloßer Laubbefall auf Nachbargrundstücken keine Ansprüche auf irgendwelche Maßnahmen auslösen würde.

Bei den von den Bäumen ausgehenden Beschattungen, die Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke haben, wird jedoch von Fall zu Fall entschieden, inwieweit die Beschattungen für die Anlieger als hinnehmbar zu bewerten sind. Photovoltaikanlagen führen in zunehmendem Maße zu den Begehrlichkeiten, Verschattungen durch Bäume von Nachbargrundstücken durch Fällen beseitigen zu wollen.

 

Ratsherr Meißner bittet darum, dass Ersatzbepflanzungen in der Regel dort vorgenommen werden sollten, wo Bäume entfernt werden müssen. Bezogen auf das Wohngebiet Kreideberg entnimmt er der Liste, dass 40 Bäume entfernt werden, jedoch nur 11 Bäume als Ersatz in der Nähe neu gepflanzt werden. Wenn auch einsehbar ist, dass in der Innenstadt selber es sich schwierig gestaltet, Ersatzstandorte zu finden, so sollte es doch in Wohngebieten, wie beispielsweise im Kreideberg, möglich sein, ausreichend Ersatzstandorte zu finden und diese auch für Pflanzungen nutzen.

 

Bereichsleiter Zurheide weist darauf hin, dass in dieser Fällliste nicht alle Bäume mit ihren Ersatzmaßnahmen so dargestellt werden, dass Zusammenhänge erkennbar sind. Gleichwohl werden auch im Bereich Kreideberg mehr Bäume angepflanzt als die 11, die in der Fällliste als Ersatz angeführt sind. So ist u. a. am Kreidebergsee vorgesehen, dort Apfelbäume alleeartig wegbegleitend zu pflanzen.

 

Ratsfrau Schellmann regt an, dass bevor Bäume wegen Beschattungen von Nachbarn entfernt werden, zunächst mit Gesprächen versucht werden sollte, dies möglichst zu verhindern.

 

Herr Rosin – AGL – merkt hierzu an, dass die Wünsche der Anlieger, städtische Bäume wegen Beschattung des eigenen Grundstückes zu entfernen, noch viel weitreichender seien als das, was in dieser Liste aufgeführt ist. In der Regel wird versucht, durch Auslichtungsschnitte den Wünschen der Anlieger gerecht zu werden, ohne dass dabei jedes Mal der Bäum selbst gefällt werden muss.

 

 

Revier Kurpark

 

Position 35

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, warum die dort stehende Weide aus Freistellungsgründen entfernt werden soll. 

 

Herr Rosin – AGL – merkt hierzu an, dass die angesprochene Weide in Vorjahren bereits mehrfach zurückgeschnitten wurde, jetzt aber ganz entfernt werden soll, damit die unmittelbar angrenzend stehende, höherwertig einzustufende Eiche sich besser entwickeln kann.

 

 

 

Fällungen aufgrund städtischer Baumaßnahmen

Fachbereich 7 / St.-Stephanus-Platz / Neugestaltung

 

Ratsherr Bögershausen möchte wissen, in welchem Zusammenhang die dort vorgesehenen Maßnahmen zu sehen sind.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass es sich im Zusammenhang mit der Umgestaltung des St.-Stephanus-Platzes um Umpflanzungen von dort stehenden Bäumen handeln würde und nicht um Fällungen. Die Umgestaltung wurde so im Begleitausschuss Soziale Stadt Kaltenmoor abgestimmt.

Es ist davon auszugehen, dass die Umpflanzungen auch Erfolg haben werden. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass entlang der Theodor-Heuss-Straße vor ca. 5 Jahren Kastanien umgesetzt wurden, die alle angewachsen sind.

 

 

Baumfällungen Dritter auf städtischen Grundstücken

Baumfällungen auf dem Gelände des VfL-Lüneburg e.V.

 

Ratsherr Meißner interessiert, in welchem Zusammenhang die auf dem Gelände des VfL-Sportplatzes am Sültenweg vorgesehenen Baumfällmaßnahmen zu sehen sind.

 

Oberbürgermeister Mädge weist auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage hin, wonach ein entsprechender Ortstermin zur Abstimmung mit dem Bereich 74 vor Ort stattgefunden habe.

 

Bereichsleiter Zurheide führt ergänzend aus, dass die Maßnahmen aus Verkehrsicherungsgründen erforderlich seien und merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich die Verkehrssicherungspflicht nicht nur auf Bäume, die im öffentlichen Straßenraum stehen, bezieht, sondern auch auf Flächen, die Dritten zur Nutzung überlassen wurden.

In diesem Falle verhält es sich so, dass der VfL aufgrund vertraglicher Vereinbarungen verpflichtet ist, diese Arbeiten selbst zu beauftragen. Dieses darf aber nur geschehen, wenn eine vorherige Abstimmung mit der Stadt stattgefunden hat.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung folgenden einstimmigen Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Rotbuche (Fagus sylvatica) Anlage I (1218 KB)      
Anlage 2 2 TOP 6_Baum- und Gehölzrückschnitt im Sültenweg- Anl. II (659 KB)