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Auszug - Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 NKomVG  

 
 
Konstituierende öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Datum: Mi, 09.11.2011    
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
 
Beschluss

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Ortsbürgermeister SCHULTZ übergibt die Leitung der Sitzung an das älteste anwesende und bereite Ortsratsmitglied HUFENREUTER

Ortsbürgermeister SCHULTZ übergibt die Leitung der Sitzung an das älteste anwesende und bereite Ortsratsmitglied HUFENREUTER.

 

Ortsratsmitglied HUFENREUTER richtet ein paar Worte an den Ortsrat.

 

Städt. Direktor SORGER weist darauf hin, daß seit dem 03.11.2011 das neue NKomVG die NGO abgelöst hat. Er verliest die einschlägigen Vorschriften § 91 Abs. 1 (Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ostrbürgermeisterin) und § 67 NKomVG (Verfahren bei Wahlen) und erläutert den Ablauf der Wahl. Für den Fall der geheimen Wahl sind eine Wahlkabine und eine Wahlurne vorhanden. Er benennt im Einverständnis mit dem Ortsrat die Referendarinnen HASTING und LOHSE zu Wahlhelferinnen.

 

Ortsratsmitglied HUFENREUTER fragt den Ortsrat nach Vorschlägen für die Wahl eines Ortsbürgermeisters / einer Ostrbürgermeisterin.

 

Ortsratsmitglied DEJA schlägt Ortsratsmitglied SCHULTZ vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Ortsratsmitglied HUFENREUTER fragt den Ortsrat, ob geheime Wahl gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Er läßt daher offen über den Wahlvorschlag abstimmen.

 

Der Ortsrat wählt einstimmig Ortsratsmitglied SCHULTZ zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an.