Bürgerinformationssystem
Oberbürgermeister MÄDGE verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten.
Anschließend wünscht Ortsbürgermeister SCHULTZ allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude an der Arbeit im Ortsrat.
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