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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der neuen Ortsratsmitglieder gemäß § 43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)  

 
 
Konstituierende öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Datum: Mi, 09.11.2011    
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
 
Beschluss

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Oberbürgermeister MÄDGE verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten

Oberbürgermeister MÄDGE verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten.

 

Anschließend wünscht Ortsbürgermeister SCHULTZ allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude an der Arbeit im Ortsrat.