Bürgerinformationssystem
Oberbürgermeister Mädge verpflichtet gem. § 60 NKomVG die neuen Mitglieder des Ortsrates, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, und verweist auf die Pflichten gem. §§ 40 – 42 NKomVG. Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt. |
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