Bürgerinformationssystem

Auszug - Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh in eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts Fortschreibung der Umwandlungsvereinbarung und der Unternehmenssatzung der GfA  

 
 
Konstituierende öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.11.2011    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4307/11 Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh in eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts
Fortschreibung der Umwandlungsvereinbarung und der Unternehmenssatzung der GfA
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist auf die Änderung in der Vereinbarung gemäß § 3 NKomZG über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt (Umwandlungsvereinbarung) hin. In §1 müsse es statt testierte Bilanz nebst G+V „testierte Jahresabschlussbilanz“ heißen.

 

Ratsherr WEBERSINN erklärt, dass die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes letzte Woche im Bundestag beschlossen worden sei. Der zwischen dem Umweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden zustande gekommene Kompromiss sichere den Kommunen das Geschäft mit den Wertstoffen. Dies stelle für die Hansestadt einen Vorteil dar. Der Nachteil der Zusicherung sei, dass die Besteuerung unabhängig von der Rechtsform nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sein werde. Somit treffe die volle Steuerpflicht jedes öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen.

Für die CDU-Fraktion stelle die Umstrukturierung eine unnötige Belastung des städtischen Haushalts dar.

Er bittet den Beschluss zu vertagen, bis das Gesetz ausgefertigt sei und es eine neue Prüfung gegeben habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Erklärte von Ratsherr Webersinn eine Hypothese sein, die schon seit Jahren diskutiert werde. Er merkt an, dass wenn dieser Beschluss nicht zustande kommen sollte, der Landkreis Lüneburg die Abfallbeseitigung ausschreiben müsse. Hierzu habe es ein Urteil gegeben. Die Alternative zur Ausschreibung sei die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts.

 

Beigeordneter POLS fordert eine nochmalige rechtliche Überprüfung und bittet dieses bis zur nächsten Ratssitzung zu erledigen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert, dass der Vertrag bereits beurkundet sei. Es sollen heute nur Anmerkungen des Innenministers korrigiert werden.

 

Ratsherr SRUGIS äußert, dass es unklug sei aufgrund von Vermutungen etwas rück abzuwickeln. Es sei genügend analysiert und es müsse heute beschlossen werden.

 

Bürgermeister MEIHSIES erklärt, dass niemand das Gesagte nachvollziehen könne und bittet Ratsherrn Webersinn für die Zukunft um vorherige Information damit dies beraten werden und sich eine Meinung gebildet werden könne.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erläutert, dass die SPD-Fraktion das Kreislaufwirtschaftsgesetz immer skeptisch betrachtet habe. Es bestehe Konsens im Landkreis die Müllabfuhr in kommunaler Hand zu behalten. Er hält die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts für richtig, da Daseinsvorsorge in kommunale Hand gehöre.

 

Beigeordneter POLS trägt vor, dass der Bund den Kommunen sehr weit entgegengekommen sei. Die CDU-Fraktion werde sich aufgrund ihrer Bedenken der Stimme enthalten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Kompromiss zwischen dem Umweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden besage, dass öffentlich vor privat gelte. Die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts sei aufgrund eines Urteils entstanden, in dem der Landkreis Lüneburg verurteilt wurde, seine Vergabe an die GfA aufzuheben und stattdessen öffentlich auszuschreiben. Dies soll durch die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts bereinigt werden.

 

Beigeordneter BLANCK verdeutlicht, dass mit der Umwandlung der GfA in eine Anstalt öffentlichen Rechts eine gute Lösung gefunden worden sei. Der Grundsatzbeschluss sei getroffen worden. Jetzt diesen nicht mittragen zu wollen, halte er für unverantwortlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung wird mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion vom Rat der Hansestadt Lüneburg ablehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Ratsfrau Schellmann und neun Enthaltungen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die in der beigefügten Anlage formulierten Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung gemäß § 3 NKomZG über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt (Umwandlungsvereinbarung) und der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts werden beschlossen.

 

In der Vereinbarung gemäß § 3 NKomZG über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt (Umwandlungsvereinbarung) wird in § 1 Umwandlung statt „testierte Bilanz nebst G+V“ „testierte Jahresabschlussbilanz“ aufgenommen.

 

(II, 22, 21, III, 31)