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Auszug - Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern (Antrag der FDP-Fraktion vom 13.09.2011)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2011    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4236/11 Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern (Antrag der FDP-Fraktion vom 13.09.2011)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der FDP-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT II
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt, den Antrag der FDP-Fraktion in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu überweisen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass der Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen überwiesen wird.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN äußert, dass über die Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung äußerst selten im Rat der Hansestadt Lüneburg berichtet werde. Dieses Defizit habe die FDP-Fraktion veranlasst den Antrag zu stellen. Er begründet den Antrag.

 

Oberbürgermeister MÄDGE widerspricht Ratsherrn Soldan energisch. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe für jede Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag beschlossen. In diesem sei genau definiert, was eine besondere Bedeutung habe und was dem Verwaltungsausschuss vorzutragen sei. Die Rechte seien durch Beschlüsse des Rates der Hansestadt Lüneburg und des Verwaltungsausschusses genau festgelegt worden und dies sei mit der Zustimmung der FDP-Fraktion geschehen.

 

Ratsherr RIECHEY stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion zu. Dies begründet er. Er wünscht, dass die Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen auch öffentlich tagen, damit mehr Transparenz entstehe.

 

Ratsherr SRUGIS erklärt, dass bei Nachfragen der Ratsmitglieder die entsandten Mitglieder in den jeweiligen Aufsichtsrat diese auch beantworten.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg könne nicht für jeden Tagesordnungspunkt eines Aufsichtsrates vorher entscheiden, ob dieser durch den Rat zu behandeln und zu beschließen sei. Dafür seien die Gesellschaftsverträge geschlossen worden, um genaue Regelungen zu treffen.

 

Bürgermeister DR. SCHARF merkt an, dass nach der NGO der Rat ein Recht darauf habe über wichtige Angelegenheiten informiert zu werden. Dies sei in der Vergangenheit geschehen. Dem gegenüber stehe die Pflicht auf Verschwiegenheit nach Gesellschaftsrecht. Er denkt, dass auch in Zukunft wie bisher verfahren werde und der Rat ausreichend über die wichtigen Dinge informiert werde.

 

Beschluss: