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Auszug - Übertragung der Ratsitzung durch "Livestream" im Internet (Antrag der FDP-Fraktion vom 12.09.2011)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2011    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4234/11 Übertragung der Ratsitzung durch "Livestream" im Internet (Antrag der FDP-Fraktion vom 12.09.2011)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der FDP-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt, den Antrag der FDP-Fraktion in den Verwaltungsausschuss zu überweisen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass der Antrag an den Verwaltungsausschuss überwiesen wird.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN begründet den Antrag der FDP-Fraktion. Die Öffentlichkeit einer Ratsitzung sei bisher nur durch die persönliche Anwesenheit möglich. Durch die Übertragung auf den heimischen PC erhalten auch die Bürger, die nicht in der Ratsitzung anwesend sein können, die Möglichkeit, ihr demokratisches Recht wahrzunehmen.

Für die Umsetzung der Maßnahme bedarf es der Klärung juristischer Fragen, technischer Voraussetzungen und finanzieller Auswirkungen. Daher begrüße er die Überweisung des Antrages in den Verwaltungsausschuss.

 

Ratsherr RIECHEY erachtet den Antrag für gut und schließt sich der Begründung der FDP-Fraktion an. Die Umsetzung solle dem neuen Rat überlassen werden.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass er das Kernanliegen des Antrages unterstütze. Es müssen die Fragen der technischen Umsetzung und der Kosten zur Umsetzung geklärt werden.

 

Beigeordnete LOTZE begrüßt grundsätzlich auch die Idee, der Übertragung der Ratsitzung durch Livestream. Dadurch werde die Arbeit des Rates öffentlicher und transparenter.

Für eine gute Übertragung müssen jedoch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem seien datenschutzrechtliche Fragen zu klären, da dass Persönlichkeitsrecht nicht eingeschränkt werden dürfe.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN möchte im Verwaltungsausschuss klären, welcher Nutzen die Übertragung mit sich bringt, welche Möglichkeiten der Rat für die Übertragung habe und ob eine Übertragung für die Hansestadt Lüneburg handhabbar sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE merkt an, dass die Hansestadt Lüneburg ein historisches Rathaus habe. Der Huldigungssaal könne für diese Möglichkeit auch aufgrund der Größe nicht genutzt werden.

Er erklärt, dass die Übertragung der Ratsitzung nicht durch viele Städte vorgenommen werde. Die Städte, die diese Möglichkeit nutzen, arbeiten mit offenen Kanälen zusammen. Offene Kanäle habe die Hansestadt Lüneburg nicht.

Bei einer solchen Übertragung müsse zudem bedacht werden, dass die Getränke vom Tisch kämen. Dafür würden Mikrophone auf den Tischen aufgestellt werden, damit alle Ratsmitglieder gut zu verstehen seien.

Er betont, dass jeder das Recht am eigenen Bild habe. Dies müsse eingehalten werden, so dass für eine Übertragung alle ihr Einverständnis erklären müssen.

 

Beschluss: