Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr SOLDAN erklärt, dass er sich enthalten werde, da er nach fünf Monaten nicht mehr beurteilen könne, ob die Niederschrift korrekt ausgefertigt wurde. Er zitiert die Geschäftsordnung, dass den Ratsmitgliedern die Niederschrift alsbald auszuhändigen sei.
Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Tonband bis drei Monate nach Genehmigung der Niederschrift aufzubewahren sei. Dieses könne abgehört werden im Ratsbüro.
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