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Beratungsinhalt:
Frau Stadtkämmerin Lukoschek führt aus, dass der Rat am 30.09.2010 der Verwaltung den Auftrag gegeben hat, die notwendigen Prüfungen für die Gründung einer Gesellschaft zur Solarenergieerzeugung durchzuführen. Diesen Schritt hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH erledigt. Die neue Gesellschaft wird generell dem Zweck der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger dienen und sich nicht auf Solarenergie beschränken. Nach der Ingangsetzung sind im nächsten Schritt die Möglichkeiten der Energiegewinnung mit erneuerbaren Ressourcen und der lokale Bedarf zu ermitteln sowie Kooperationen anzustreben. Durch den Mantel der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb am 30.06.2011 eingestellt hat, ist eine schnelle und günstige Ingangsetzung möglich. Der Gesellschaftszweck des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien wie z.B. Blockheizkraftwerke oder der Betrieb eines Solarparks unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz sowie das Eingehen von Kooperationen.
Frau Schäfke ergänzt, dass die kommunale Gesellschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip wirtschaften wird, d.h. es werden vor allem Projekte betrachtet, die auf dem Markt bisher noch nicht umgesetzt wurden. Bei bereits bestehenden Projekten werden Kooperationen angestrebt. Die Regenerative Energie Lüneburg GmbH plant zunächst von der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH zwei vorhandene Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zum Buchwert zu erwerben. Im nächsten Schritt wird ein Dachflächenkataster mit dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft erarbeitet und ein Blockheizkraftwerk in Mittelfeld gebaut und von der Gesellschaft bewirtschaftet.
Beigeordneter Blanck begrüßt die lokale Energieerzeugung und weist auf die doppelte Nennung der Aufgabe des Aufsichtsrates in § 11 Abs. 2 und § 13 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages hin. Weiterhin regt er an, den Gesellschaftszweck um die Möglichkeit des Verkaufs von Stromüberschüssen zu erweitern. Frau Schäfke erklärt, dass durch die Formulierung im Gesellschaftsvertrag „Ferner das Erbringen weiterer Dienstleistungen aller Art, soweit sie mit dem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehen“ diese Möglichkeit gegeben ist.
Ratsherr Srugis fasst zusammen, dass die Region bis 2020 voll auf erneuerbare Energien setzen will und diese Gesellschaft die Zielerreichung fördert. Durch den vorhandenen Mantel der alten Gesellschaft handelt es sich um eine kostengünstige Gesellschaftsgründung. Das Gesamtkonzept sollte im Ausschuss vorgestellt werden.
Ratsfrau Dr. Pahnke lobt das bisher vorgestellte Konzept und findet es wichtig, die Nachhaltigkeit der Maßnahmen mit einzubeziehen. Weiterhin sollten durch Kooperationen Synergieeffekte genutzt werden.
Beigeordneter Blanck führt aus, dass sich in der Energiegestaltung für den Lüneburger Raum alle einig sind. Er weist darauf hin, dass ein Kauf der Netze aufgrund des steigenden Netzausfallrisikos intensiv geprüft werden sollte.
Ratsherr Kuhn erkundigt sich, ob für 2011 eine Dividendenzahlung möglich ist. Frau Schäfke entgegnet, dass die Gesellschaft durch die PV-Anlagen 4.400€ Erträge generieren wird und somit in 2011 ein leichter Verlust wahrscheinlicher ist als ein Gewinn.
Ratsherr Neubauer weist darauf hin, dass für die Trennung der Abwassergebühr in Regen- und Schmutzwasser Fotos von dem Stadtgebiet gemacht wurden, die möglicherweise für das Dachflächenkataster verwendet werden könnten. Dann kann dies im Netz bereitgestellt werden und die interessierten Bürger können selbst berechnen, ob sie ihr Dach zur Verfügung stellen wollen. Frau Schäfke erklärt, dass dieser Weg aus Datenschutzgründen wahrscheinlich nicht gewählt wird, sondern die Interessenten sich bei der Gesellschaft melden und dann die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Herr OB Mädge berichtet von der Besprechung der sieben Regionalversorger der E.ON Energie AG. Die Energieversorgung wird auf erneuerbare Energien umgestellt und die Versorgung wird wieder regionaler werden. Der Zeitpunkt kann für jeden Standort unterschiedlich sein, da die Wirtschaftlichkeit bei der Veränderung natürlich betrachtet werden muss. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Enthaltung von der Beigeordneten Schellmann:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH anzuweisen, für die Umbenennung der Gesellschaft in „Regenerative Energie Lüneburg GmbH“ und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Bestellung von Frau Heiderose Schäfke als Geschäftsführerin zu stimmen.
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