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Auszug - Aufforstung im Bereich Klosterkamp  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.06.2011    
Zeit: 15:00 - 16:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/4155/11 Aufforstung im Bereich Klosterkamp
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zurheide, Peter
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass die im Bereich Klosterkamp vorgesehenen Aufforstungen Ausgleichsmaßnahmen für die Baugebiete Volgershall und Bilmer Berg darstellen. Die Ausgleichsmaßnahmen können erst in diesem Herbst zur Ausführung gelangen, weil die Flächen bisher langfristig für eine landwirtschaftliche Nutzung verpachtet waren.

Bei Bebauungsplänen der letzten Jahre wurde darauf geachtet, dass Ausgleichsflächen zeitnah mit der Erschließung des jeweiligen Baugebietes umgesetzt werden können. Beim aktuellen B-Planverfahren geht man noch einen Schritt in der Weise weiter, dass Ausgleichsflächen vorab oder aber begleitend zur Entwicklung des B-Planbereiches angelegt werden.

 

Herr Stall – Bereich 74 – zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (tlw. Anlage I) den Bereich auf, der für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden soll.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 6,5 ha, wovon 4,0 ha als reine Pflanzflächen Wald vorgesehen ist. Des Weiteren werden Wegebeziehungen geschaffen, die auch der Naherholung dienen sollen.

Die Öffnung und Zugänglichkeit der Flächen wird jedoch erst nach 5-8 Jahren möglich sein, wenn die Entwicklung einer gesicherten  Kultur festgestellt werden konnte. Bis dahin werden sowohl die Aufforstungs- als auch die Wegeflächen eingezäumt.

Gepflanzt werden insgesamt ca. 25.000 Stück Bäume. Der größte Anteil von 17.000 Stück (ca. 70 %) entfällt hierbei auf die Traubeneiche. Des Weiteren werden Laubbaum-Mischarten wie Spitz- und Bergahorn sowie Feld- und Bergulme und die Lärche als einziger Nadelholzvertreter gepflanzt. Der Anteil der aufgeführten Laubbaum-Mischarten wird bei jeweils ca. 5 % liegen.

Eingefasst und begrenzt werden die aufgeforsteten Flächen durch einen 15 m breiten Streifen, der als unbepflanzter Saumgürtel angelegt wird. Soweit im Zusammenhang mit dem Bau der A 39 in diesem Bereich eine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein sollten, könnte dieser Streifen hierfür in Anspruch genommen werden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass die Nds. Straßenbauverwaltung dort keine direkten Lärmschutzmaßnahmen plant. Auch seitens des Bundes ist dort kein gesonderter Lärmschutz vorgesehen, da die Ostumgehung in diesem Bereich für den Bau der A 39 keine Veränderung dergestalt erfährt, die Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen würden.

Gleichwohl besteht weiterhin das Erfordernis, an dieser Stelle Lärmschutz für den Klosterkamp zu realisieren. Dafür soll die Fläche vorgehalten werden. Aufgezeigt werden weitere Bereiche, in den Lärmschutzmaßnahmen in Form eines Walls möglich wären. In diesen Bereichen könnte Erdaushub städtischer Baumaßnahmen auf Kosten der Stadt verbracht werden, um mit dem Erdaushub einen Wall anlegen zu können. Vorgeschaltet würde dann aber zunächst eine Anliegeranhörung.

 

Beigeordneter Blanck erinnert an die Beschlusslage der politischen Gremien, dass beim Kreis bzw. Bund für den Bereich der Ostumgehung bis in den genannten Bereich hinein durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h eingefordert werden soll. Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung würde auch zu einer Lärmminderung beitragen.

 

Ratsfrau Rudolph hat in Erinnerung, dass die Bodenverhältnisse sich auf der Ausgleichsfläche feucht darstellen und dass das Gebiet von einem Bachlauf durchzogen wird.

 

Herr Stall – Bereich 74 – weist darauf hin, dass sich die Bodenverhältnisse an dieser Stelle anders darstellen. Die erforderliche Bodenbeurteilung wird vor Durchführung der Pflanzung durch eine Standortkartierung erfolgen.

Ausgeführt wird noch einmal, dass der angesprochene Saumbereich bewusst nicht bepflanzt werden soll. Die Natur wird dafür sorgen, dass sich eine Sukzessionsgesellschaft von ganz alleine einstellen wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt die vorgestellte Aufforstungsmaßnahme einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis.