Bürgerinformationssystem

Auszug - Grünanlage Wandrahmstraße Ortsbesichtigung und Vorstellung der geplanten Neugestaltung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.06.2011    
Zeit: 15:00 - 16:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/4153/11 Grünanlage Wandrahmstraße - Neugestaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zurheide, Peter
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Zu Beginn der Beratung wird die Parkanlage von den Ausschussmitgliedern in Augenschein genommen.

 

Im Anschluss wird die Sitzung im Sitzungssaal fortgesetzt.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass bereits seit mehreren Jahren angedacht sei,  den Wandrahmpark zu ertüchtigen und den heutigen Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen.

Nach der derzeitigen Schätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 77.000 €, wovon seitens der Stadt ein Eigenanteil von ca. 25.000 € aufzubringen sein wird. Die Detailplanung für die Umgestaltung der Parkanlage wurde im Frühjahr 2011 der Regierungsvertretung für eine Bezuschussung vorgelegt. Ein Bewilligungsbescheid für die Förderung der Maßnahme liegt der Verwaltung seit ca. 10 Tagen vor. Der von der Stadt zu erbringende Eigenanteil steht haushaltsmäßig zur Verfügung, so dass die Maßnahmen zügig umgesetzt werden können. Die Umsetzung der für die Umgestaltung der Parkanlage vorgesehenen Maßnahmen ist bis zum Herbst 2011 vorgesehen.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – spricht sich im Namen vom NABU dafür aus, bei der Umgestaltung möglichst viel vom vorhandenen Baum- und Gehölzbestand zu erhalten.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass es bei der Umgestaltung, die im weiteren Verlauf der Sitzung detailliert erläutert wird, vorrangig um die Erneuerung und Ergänzung von Wegen und Ruhebänken gehen wird.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt einleitend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die zentrale Lage und die äußeren Begrenzungen des Wandrahmparks auf. Unter Hinweis auf die zentrale Lage wird dargestellt, dass in dem Parkgelände eine Vielzahl von Wegebeziehungen bestehen. Dadurch, dass der Park dem Bereich der Wittenberger Bahn zugeordnet ist, besteht zu diesem Bereich auch eine Verbindung. Die Wegebeziehung führt unterhalb der Straßenbrücke bis an das Lösegrabenwehr heran, welches im Zuge der Umsetzung der Planung des B-Plans „Wittenberger Bahn“ dergestalt ertüchtigt werden soll, dass über das Wehr eine Fuß- und Radwegeverbindung in das zukünftige B-Plan-Gebiet geschaffen werden kann.

Anhand der vorhandenen und der künftigen Wegebeziehungen lässt sich die zentrale Bedeutung des Parks erkennen. Entlang der Ilmenau ist auf der östlichen Seite die Wiederherstellung einer alten Wegebeziehung angedacht, so dass über diesen Pfad man aus dem Wandrahmpark heraus entlang der Ilmenau fußläufig den Museumsneubau erreichen kann.

Die Notwendigkeit der Umgestaltung des Wandrahmparks mit den dazu vorgesehenen Maßnahmen wird anhand der Power-Point-Präsentation aufgezeigt. Detailliert erläutert hierzu wird der Planungsentwurf für die Umgestaltung. Die vorgesehenen Maßnahmen werden dargestellt. Die historischen Bezüge zu den ursprünglichen Planungen, die bis in das Jahr 1730 zurückreichen, werden dabei berücksichtigt.

 

Ratsfrau Rudolph möchte wissen, ob es zum derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll erscheint, Wegebeziehungen im Wandrahmpark neu zu ordnen, wenn noch nicht feststeht, ob die Wandrahmbrücke über die Ilmenau in absehbarer Zeit erneuert und dabei möglicherweise verschwenkt werde .

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht,  dass man sich bei der Neugestaltung des Parks ausschließlich auf die jetzigen Parkflächen beschränkt. Der Bereich, in dem die Brücke beginnt, ist hier bewusst ausgespart.

Die Neugestaltung des Parks hat weder mit der Fußgängerbrücke noch mit der Bebauung des Nordlandhallenkomplexes etwas zu tun.

 

Bereichsleiter Zurheide geht ergänzend auf diverse frühere Nutzungen dieser sich jetzt als Parkanlage hergerichteten Fläche ein. Beispielweise stand hier früher sowohl eine Badeanstalt als auch ein Haus für psychisch kranke Menschen.

Aufgezeigt werden die Bereiche im Park, in dem Staudenanpflanzungen vorgesehen sind. Auch die bestehenden Rasenflächen sollen aufgewertet werden. Nach Durchführung der erforderlichen Ausschreibung der Arbeiten ist mit einer Umsetzung der Maßnahmen im frühen Herbst 2011 auszugehen.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass der Park, wie er sich im Augenblick präsentiert, nicht sonderlich stark angenommen wird. Bei Herrichtung einer zum Wasser ausgerichteten Sitzgruppe mit vorgesehener Staudeneinfassung geht sie aufgrund des dichten vorhandenen Baumbestandes davon aus, dass die vorhandenen Bäume zur Verbesserung des Lichteinfalls ausgelichtet werden müssten.

 

Bereichsleiter Zurheide weist darauf hin, dass bei der Auswahl der Stauden auf dessen  Schattenverträglichkeit geachtet werden sollte.

Anhand von Klinkerbändern soll der Verlauf der alten historischen Wassergräben aufgezeigt werden.

 

Ratsfrau Thielbörger erinnert daran, dass, wenn auch im Laufe der Jahrhunderte unterschiedliche Nutzungen der Parkfläche stattgefunden haben, diese Fläche früher einmal Bestandteil der historischen Stadtbefestigung war. Wie bereits auch angeregt wurde, hält sie es für sinnvoll, wenn die Bedeutung der vorgesehenen Klinkerbänder anhand eines Hinweisschildes erläutert werden würde.

Für begrüßenswert hält sie, dass bei allen vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen mit Bedacht an diese herangegangen wird, um den jetzigen Charakter des Parks weitestgehend zu erhalten.

 

Beigeordneter Meißner geht aus der Erfahrung davon aus, dass ohne Auslichtungen an den Bäumen der Zustand des Rasens sich nur begrenzt verbessern lassen wird.

 

Bereichsleiter Zurheide weist darauf hin, dass zwar der Gehölzbestand ausgelichtet aber die vorhandenen Parkbäume nicht angefasst werden sollen.

 

Beigeordneter Meißner regt an, dass die Blickbeziehungen zum Wasser durch Auslichten der Gehölze verbessert werden sollte. Auch die Aufstellung von zum Wasser ausgerichteten Bänken macht Sinn. Parkbesucher könnten so die sportlichen Aktivitäten der Kanuten  und Paddler besser beobachten.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – hat auch gegen die Auslichtung des Gehölzes keine Einwendungen. Wichtig ist ihm aber, dass der vorhandene alte Baumbestand unberührt bleibt.

 

Bereichsleiter Zurheide geht darauf ein, dass die Ilmenau auch in diesem Bereich mit ihren Uferböschungen zum FFH-Gebiet gehöre und sich Eingriffe in die Ökologie an dieser Stelle ohnehin verbieten.

 

Ratsfrau Rudolph weist darauf hin, dass die Ruhebereiche offen gestaltet werden sollten. Blickbeziehungen auch in den Park hinein sollten gewährleistet sein, damit bei Nutzern des Parks keine Angstgefühle aufkommen. Zur Finanzierung möchte sie ergänzend wissen, wie hoch der Eigenanteil der Stadt sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht, wie bereits ausgeführt, nochmals auf die Gesamtfinanzierung ein. Ausgehend von einem Gesamtkostenrahmen von 77.000 € beträgt der Eigenanteil der Stadt davon 25 %. Der Eigenanteil ist haushaltsmäßig abgedeckt. Da dieser Betrag zum Gesamtförderrahmen zu rechnen sei, soll die max. Höhe des Eigenanteils auf jeden Fall gehalten werden.

 

Beigeordnete Schellmann bringt in Erinnerung, dass an vielen Stellen im Stadtgebiet Staudenflächen aufgrund ihrer Pflegeintensität wieder zugunsten von Rasen u. ä. zurückgenommen wurden. Aufgrund der schon vorgetragenen Bedenken bezüglich der Beschattung durch die vorhandenen Bäume und des zu erwartenden Pflegeaufwandes stellt sich für sie die Frage, ob eine Umgestaltung nicht auch durch geeignetere Maßnahmen, wie beispielsweise die Wiederherstellung von Sichtachsen, vorgenommen werden könnte. Auch weist der Park heute nicht die Bedeutung auf, als dass sich ein solch relativ hoher Pflegeaufwand für Staudenbeete rechtfertigen lassen würde.

 

Bereichsleiter Zurheide geht nochmals darauf ein, dass bei der Stauden- und Pflanzenauswahl auf die jeweiligen Situation eingegangen wird. Hier ist die hohe Kunst der Landschaftsplaner gefordert.

Wie bereits ausgeführt, wird die Bedeutung des Parks nach dessen Umgestaltung und die Herstellung einer Wegebeziehung in das Baugebiet „Wittenberger Bahn“ und zum Museumsneubau stark zunehmen.

 

Herr Dammann – BUND begrüßt vom Grundsatz her, wenn Grünflächen aufgewertet werden und der Schutzcharakter der Ilmenau mit ihren Uferbereichen als FFH-Gebiet Rechnung getragen wird.

Auch er spricht sich dafür aus, bei der Neugestaltung der Parkanlage behutsam vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass das Mobiliar nicht zu aufdringlich wirkt. Zur dargestellten Arrondierung der Parkflächen möchte er wissen, ob die an den Randbereichen dargestellten Kfz-Stellplätze zwingend erforderlich seien und ob eine Verkleinerung des vorhandenen Wendehammers der Wandrahmstraße vorstellbar sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Bereiche der Wandrahmstraße mit dem Wendehammer bewusst bei der Überplanung der Parkflächen außen vor gelassen wurde. Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Museums und dessen Anbau wird man auch über den Straßenzug Wandrahmstraße nachdenken müssen. Die im Plan dargestellte Querausrichtung der zur Parkseite ausgerichteten Kfz-Stellplätze dient hierbei zunächst nur als Platzhalter einer noch vorzunehmenden endgültigen Planung.

Durch die Erschließung des B-Planbereiches "Wittenberger  Bahn“ und den Museumserweiterungsneubau wird der Wandrahmpark an Bedeutung gewinnen. Die einmalige Chance durch Aufnahme in das Förderprogramm zu einer Aufwertung der Parkanlage zu gelangen, sollte genutzt werden. Mit der Aufwertung der Grünanlage wird auch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität einhergehen.

Dass eine Parkanlage einen gewissen Pflegeaufwand erforderlich macht, ist hierbei nicht vorrangig die Frage. Die Pflege obliegt der AGL. In welcher Qualität und Intensität die Pflege vorgenommen wird, ist nicht Sache dieses Ausschusses, sondern des Wirtschaftsausschusses.

Unter Hinweis darauf, dass es nicht einfach war, sowohl Fördermittel bewilligt zu bekommen als auch städtische Haushaltsmittel für den aufzubringenden Eigenanteil einzustellen, appelliert sie an die Ausschussmitglieder, die vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen.

 

Ratsfrau Hillmer spricht sich dafür aus, dass die Grünanlage aufgewertet werden soll. Sie merkt an, dass es aber oftmals an der sich anschließenden erforderlichen Pflege hapert. Anhand von Beispielen anderer städtischer Grünflächen verdeutlicht sie, dass es auch an markanten Punkten im Stadtgebiet es oftmals an der notwendigen Pflege mangelt. Auch Düngung ist für die Pflanzen unentbehrlich.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt nochmals klar, dass die Zuständigkeiten für die Unterhaltung der Grünanlagen seit Jahren anders geregelt seien. Das Baudezernat ist nicht mehr für die Pflege städtischer Grünanlagen zuständig. Veränderungswünsche müssen über den WirtschaftsA an die AGL herangetragen werden.

 

Ratsherr Bast geht ebenfalls davon aus, dass der Park nach seiner Umgestaltung und dem Eintreten der bereits genannten Entwicklungen im Umfeld an Bedeutung gewinnen wird. Vorstellbar wäre für ihn mit dem Bezug zum Museum, dass innerhalb der Parkanlage Skulpturen aufgestellt werden.

 

Beigeordneter Meißner lobt und dankt Stadtbaurätin Gundermann für das Engagement, dass die Gelegenheit im Zusammenhang mit der Entwicklung des B-Plans „Wittenberger Bahn“ und dem Erweiterungsbau Museum beim Schopf ergriffen wurde, hier mit Einbringen von Fördermitteln und einem relativ kleinen Eigenanteil eine Aufwertung der Parkanlage durchführen zu können.

Bevor die Planung im Ausschuss zerredet wird, schlägt er vor, dem auch in der Beratung deutlich gewordenen Grundgedanken zu folgen und der vorgestellten Planung zuzustimmen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Mitglieder des Grünflächen- und Forstausschusses nehmen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Wandrahmparks einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis.