Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Moßmann führt aus, dass der Lärmaktionsplan (LAP) bereits in der Sitzung am 16.11.2010 dem Ausschuss vorgestellt wurde. Es stellte sich aber im Nachherein die Frage, wie mit dem Schutz der ruhigen Gebiete umgegangen werden sollte.
Herr Schulz erklärt, dass die in der Vorlage dargestellte Ergänzung zu den maßgeblichen Eingangsdaten erforderlich sei, damit explizit erkennbar wird, dass die Prognosezahlen, die in der Planung der A 39 enthalten sind, im Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden dürfen. Es ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung gesetzlich vorgeschrieben, dass nur der Ist-Zustand berücksichtigt werden darf. Der Lärmkorridor mit geplanten Straßen und Gleisen gehört nicht dazu.
Ferner wurde unter Punkt 3.3 des LAP genauer erläutert, was unter dem Begriff „Schutz ruhiger Gebiete“ zu verstehen ist. Da ruhige Gebiete nicht durch eine Lärmquelle zerschnitten werden dürfen, schied das Gebiet Tiergarten aus (Lärmquelle: Bahngleise und im Süden die Ostumgehung).
Der LAP benennt daher folgende vier ruhige Gebiete:
1. Böhmsholz 2. Steinhöhe 3. Kurpark 4. Kreidebergsee
Bei jeder zukünftigen Erstellung eines Bebauungsplanes muss geprüft und abgewogen werden, inwieweit ein ruhiges Gebiet in der Umgebung betroffen ist.
Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Entwurf des LAP nach öffentlicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Bürgern wird Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese Kritikpunkte werden von der Verwaltung abgewogen und abschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach 5 Jahren wird der LAP fortgeschrieben.
Die Beigeordnete Lotze bedauert, dass ein Lärmaktionsplan so wenig Spielraum für Aktion lässt. Die ruhigen Gebiete seien doch besonders sensibel zu behandeln. Sie fragt, wie man es sich vorstellen könne, dass das Gebiet Kreidebergsee geschützt würde.
Herr Moßmann antwortet, dass dies z. B. mit einer Benutzungsordnung ähnlich der für den Kurpark ausgestaltet werden könnte.
Herr Schulz ergänzt, dass durch die Ausweisung ruhiger Gebiete im LAP den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden soll, sich vom Alltagslärm zurückziehen zu können. Beschluss: Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Hansestadt Lüneburg vom 27.09.2010 wird mit den Änderungen in die Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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