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Ratsherr RIECHEY erläutert den Antrag seiner Fraktion entsprechend der darin enthaltenen Begründung. Der erste Teil habe sich erledigt, da die heutige Ratssitzung stattfinde. Der zweite Teil bleibe jedoch aktuell. Das Argument, man wolle keine Sitzung, die allein der politischen Darstellung der Parteien gelte, halte er für nicht stichhaltig, denn es sei die Aufgabe der Parteien, ihre politischen Ideen darzustellen und um Mehrheiten dafür zu werben. Es gehe hier um die Gestaltung von Politik, um politische Vorgaben, welche die Verwaltung dann umzusetzen habe. Dass der alte Rat nach der Wahl noch Entscheidungen treffen solle, die der neu gewählte Rat so vielleicht nicht fassen würde, sei zwar rechtlich zulässig, empfinde er jedoch als nicht korrekt.
Ratsherr NEUBAUER bemerkt, der Antrag habe sich nach der ausführlichen Stellungnahme der Verwaltung bereits erübrigt, bzw. sei abzulehnen. Unsere Demokratie sei vom Pluralismus geprägt, also dem Kampf der Parteien um die Mehrheit der Wählerstimmen. Adressat für diesen Wahlkampf sei das Volk, nicht der Rat, darum bitte er Herrn Riechey, diesem seine unablässigen Tiraden zu ersparen. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.
Ratsherr LUTHS sieht den Antrag fern jeder Sachkenntnis und jeden Demokratieverständnisses, daher wolle er richtig stellen, dass der Rat eben kein Parlament sei, sondern ein Teil der städtischen Verwaltung. Er bestehe jeweils über die nächste Wahl hinaus fort, die Ratsbeschlüsse behielten ihre Gültigkeit und könnten von dem Rat in neuer Zusammensetzung fortgeführt werden.
Beigeordneter BLANCK ergänzt, der Rat sei ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung, in dem zwar auch über Politik diskutiert, aber nicht die Art von Politik betrieben werde, welche Herr Riechey hier einfordere. Er sehe wenig Sinn darin, sich hier stundenlang gegenseitig die vermeintlichen eigenen Meisterstücke der vergangenen Wahlperiode aufzuzählen und eine Bilanzierung seiner Ergebnisse durch die übrigen Fraktionen sei sicher nicht im Sinne des Antragstellers.
Beigeordnete SCHELLMANN bekräftigt ebenfalls, dass eine Selbstdarstellung der Parteien im Rat nichts zu suchen habe. Hier gehe es darum, sachbezogene Arbeit zu machen und zwar dann, wenn sie anfalle.
Ratsherr RIECHEY verteidigt seinen Antrag. Es sei selbstverständliche Pflicht der Parteien, die eigenen Ideen hier darzustellen und zu vertreten. Ihm im Zusammenhang mit dem Vorschlag, eine Sitzung einmal anders zu gestalten, das Demokratieverständnis absprechen zu wollen, halte er für niveaulos. Dass der Stadtrat formal juristisch kein Parlament sei, bedeute keineswegs, dass man hier keine politischen Ideen entwickeln dürfe.
Stadtrat MOSSMANN weist nochmals auf die rechtlichen Hintergründe für die Ablehnung des Antrags hin, wie sie in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellt sind. Der Antrag enthalte zum Teil schlicht rechtlich nicht haltbare Forderungen, da ein Vorbehaltsbeschluss des Rates hinfällig wäre, wenn dieser in die Zuständigkeit eines anderen Kommunalorgans, in diesem Fall des Oberbürgermeisters eingreife.
Beigeordneter DÖRBAUM meint auch, dass die Fraktion Die Linke ihre politischen Ziele und Ideen im Wahlkampf in anderer Weise öffentlich machen sollte, als die Ratssitzungen dafür zu missbrauchen, die dazu da seien, die Stadt im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger zu fördern und verwalten.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke (Ratsherr Riechey, Ratsherr Kunath) ab.
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