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Auszug - Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2011)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.05.2011    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4027/11 Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2011)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
    DEZERNAT V
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Anfrage entsprechend den als Anlage 1 beigefügten Ausführungen.

 

Ratsherr RIECHEY dankt für die ausführliche Beantwortung und beantragt Aussprache.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt die Aussprache mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen 10 Stimmen von FDP, Linken und Bündnis 90 / Die Grünen bei zwei Stimmenthaltungen von Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab.

 

Ratsherr RIECHEY gibt eine persönliche Erklärung ab: Es sei sehr bedauerlich und spreche nicht für gute politische Kultur, die Aussprache über dieses wichtige Thema zu verwehren, zumal der Oberbürgermeister selbst angeboten habe, weitere Fragen zu beantworten.

 

Beigeordneter BLANCK stellt klar, dass laut Geschäftsordnung Nachfragen auch bei Ablehnung der Aussprache zulässig seien.

 

Ratsherr RIECHEY fragt daraufhin, ob der Verwaltung bekannt sei, dass eine Anhebung des Vergnügungssteuerhebesatzes bis 15% als unproblematisch angesehen werde und der Satz in Berlin kürzlich auf 20% angehoben worden sei. Er fragt, ob Oberbürgermeister Mädge auch der Meinung sei, dass eine Anhebung in Lüneburg auf 14%, wie die Fraktion Die Linke sie gefordert habe, bereits in diesem Jahr zu Mehreinnahmen und einer Regulierung der wachsenden Zahl von Spielhallen in Lüneburg geführt hätte. Er fragt weiterhin nach einer Einschätzung der Liberalisierung von Sportwetten und Internetglücksspiel in anderen Bundesländern.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK antwortet, der Verwaltung sei die Anhebung der Steuersätze in Berlin und anderswo durchaus bekannt, es habe jedoch eine Einzelbetrachtung vor Ort stattzufinden, ob damit eine erdrosselnde Wirkung für die Automatenbetreiber verbunden wäre. Dabei sei nicht relevant, was anderswo beschlossen werde. Die Prüfung vor Ort werde einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sei erst für 2012 eine entsprechende Änderung im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen, damit dann eine rechtssichere Satzung beschlossen werden könne. Auch hierbei sei jedoch mit Klagen einzelner Automatenbetreiber zu rechnen. In bisherigen gerichtlichen Verfahren seien lediglich Sätze bis zu 12% als verfassungsgemäß festgestellt worden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, in der Frage nach der Liberalisierung von Internetglücksspiel nehme er die Position von Herrn Schünemann ein und hoffe, dass diese sich in der Landesregierung durchsetzen werde. Allerdings bestehe hier auch der Zwiespalt, dass Toto / Lotto bisher etliche Millionen Euro im Jahr für gemeinnützige Zwecke, soziale Einrichtungen, Sport und präventive Maßnahmen beitrage. Entscheidend sei, auf sozialer Ebene präventiv gegen die Spielsucht tätig zu werden, das sei jedoch kostspielig. Und wenn Glücksspiel zu Hause am Computer möglich sei, werde die Sucht meist erst auffällig, wenn es zu spät sei und die Betroffenen in der Schuldnerberatung auftauchten. Die Hansestadt Lüneburg versuche, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf diesem Feld tätig zu werden, könne aber darüber hinaus nicht gegen die Automatenbetreiber vorgehen. Das müsse auf anderer Ebene erfolgen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(01, FB 5, II)

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme (1767 KB)