Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.05.2011    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Ratsherr Neubauer führt aus, dass es von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Anfrage zur Einführung einer neuen Wertstofftonne gibt.

 

Herr Moßmann erinnert an die im Rat beschlossene Resolution, an der zahlreiche Kommunen mit Unterstützung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilgenommen haben. Der Gang des Referentenentwurfes wurde seither genau weiterverfolgt. Die Kommunen halten daran fest, dass gewerbliche Sammlungen einem Zustimmungsverfahren – nicht nur einem Anzeigeverfahren - unterworfen werden sollen. Herr Moßmann hält es angesichts der Minderheit der Regierungskoalition im Bundesrat für möglich, dass das Gesetz noch in Teilen geändert wird, zumal zahlreiche Resolutionen aus den Kommunen eingereicht worden sind. Er betont, dass die Hansestadt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzt, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert wird.

 

 

Eine weitere Anfrage liegt von der Fraktion Die Linke zum Thema Tongruben im Gebiet Schomakerstraße/Quellenweg und im Bereich der heutigen Herderschule vor. Herr Schulz trägt dazu vor:

 

Das Land Nds. hat 1985 mittels eines Landesprogramms begonnen, alle Altablagerungen zu erfassen. Systematisch sollten die Gefahren, die von ihnen ausgehen, erkundet werden und - sofern erforderlich - sachgerecht gehandelt werden. Die Hansestadt Lüneburg hat sich an diesem Programm aktiv beteiligt.              
Grundsätzlich sei noch erwähnt, dass Altablagerungen alle Auffüllungen von Abfall sind, die vor der Einführung des Abfallrechts abgeschlossen waren. Eine Altablagerung wird dann als "Altlast" bezeichnet, wenn von ihr eine konkrete Gefahr ausgeht.

 

1987 waren in Lüneburg nur 8 Altablagerungen bekannt. In dem Jahr wurden 30.000,- DM zur Erkundung weiterer Altablagerungen und zur Ermittlung hydrogeologischer Daten zur Verfügung gestellt. Daraufhin waren 1989 bereits 23 Altablagerungen bekannt. Der Umweltausschuss wurde am 31.01.1990 informiert.

 

Regional wurden niedersachsenweit "Bewertungskommissionen" aus Mitarbeitern der jeweiligen Abfallbehörden, dem Wasserwirtschaftsamt und Ingenieurbüros gegründet. Eine Prioritätenliste wurde erstellt. Die kritischsten Gruben bzw. Verfüllungen wurden umfangreich untersucht. Bis zu 255.000,- DM (1993) wurden von der Stadt zu dem Zweck jährlich investiert.

 

In Lüneburg ergab sich direkter Handlungsbedarf in einem Fall. Dort wurde eine Altablagerung abgedeckt (William-Watt-Straße, 1991/1992). In den übrigen Fällen wurden die Altablagerungen entweder unter Beobachtung gestellt oder vom Gefahrenverdacht im Sinne des Bodenschutzrechtes befreit. Beschränkungen in der Nutzung, insbesondere Bebaubarkeit, gab und gibt es noch in einigen Fällen. Eine Altlast ist nicht bekannt.

 

Mittlerweile sind in Lüneburg 27 Altablagerungen bekannt. Als letzte wurde in die Liste die Altablagerung "Schomakerstraße" aufgenommen.

 

Zu den 27 Altablagerungen gehört auch der "Kalkbruch vor dem Bardowicker Tore". Er ist im Lüneburger Altlastenverzeichnis (gem. § 6 NBodSchG) unter der Nummer 355 022 404 geführt.

 

 

Zu den Fragen:

zu 1.

Ja, die Altablagerung "Schomakerstraße" ist bekannt. Der Verwaltungsausschuss wurde am 29.03.2011 informiert. Die Anlieger wurden direkt angeschrieben.              
Ansonsten ist auf einer Karte von 1793 der gesamte Bereich zwischen dem Wienebütteler Weg und der heutigen Straße Am Springintgut, nördlich des Michaelisfriedhofes, als "Lehmkuhlen der Kirche St. Michaelis" und "Lehmkuhlen der Stadt" eingezeichnet. In einer Karte von 1881 sind die Kuhlen nicht mehr eingezeichnet.

Details werden nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse der Bohrungen der Schomakerstraße ausgewertet und auf einer Bürgerversammlung bekannt gemacht. Dann erfolgt auch die abschließende Beantwortung der Anfrage.

 

zu 2.1

Die Verfüllungen sind bekannt. 1969 und 1970 wurde der Veba-Chemie (Embsen) die Erlaubnis erteilt, im Kalkbruch Bauschutt und Füllboden, Gipsrückstände aus Embsen sowie Formsande und Schlacken vom Eisenwerk abzulagern. Die Ausführung der Tätigkeiten wurde der Lüneburger Tiefbaufirma Holtermann übertragen, die dort auch Baustellenabfälle ihrer eigenen Baustellen verkippte. Die Erlaubnis war bis 1980 befristet. Zuletzt wurden 20.000 m³ Bodenmassen aus dem "Regierungsneubau" abgelagert. Seit 1980 wurde der Kreidebergsee, beginnend mit der Erstellung eines Bebauungsplanes, zum heutigen Erholungsgebiet entwickelt. 1985 wurde der See durch das Nds. Landesamt für Wasserwirtschaft beprobt. Außer eines hohen Salzgehaltes (Sulfate, Chloride und Carbonate) wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Schwermetallgehalte lagen unter der Nachweisgrenze. Nachfolgende Untersuchungen wiederholten die Ergebnisse.

Das Wasser des Sees strömt, ähnlich eines Topfes der überläuft, als Grundwasser in Richtung der Ilmenau ab. 

 

zu 2.2

Gesundheitsgefährdungen bestehen bei der derzeitigen Nutzung nicht.

 

 

Ratsherr Meihsies ergänzt, dass der Kreidebergsee allgemein als Altablagerung bekannt sei. Die Erdoberfläche sei damals bei der Gestaltung der Grünanlage abgedeckt worden, so dass keine Gefährdung bestehen könne.

 

Da keine weiteren Anfragen vorliegen, schließt Ratsherr Neubauer die Sitzung um 18.30 Uhr.

 

 


Beschluss: