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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard führt einleitend aus, dass es sich beim B-Plan Nr. 6a „Im Kamp“ um einen Plan handelt, der seinerzeit von der Gemeinde Oedeme im Jahre 1971 aufgestellt wurde. Der B-Plan ist rechtskräftig. Der neue Eigentümer beabsichtigt entsprechend den Festsetzungen des B-Plans nunmehr, diese Flächen einer Bebauung zuzuführen. Anhand des in der Mitteilungsvorlage dargelegten Sachverhaltes wird unterstützt durch eine Power-Point-Präsentation (Anlage I) die derzeitige Situation und die vorgesehene Bebauung sowie die verkehrliche Erschließung dargestellt.
Ratsherr Bruns möchte zur verkehrlichen Anbindung wissen, ob sichergestellt sei, dass mit dem Neubau des Straßenstückes keine Durchfahrtssituation für Schleichverkehre geschaffen wird.
Ortsbürgermeister Körner erläutert anhand des Planes die derzeitige vorhandene Situation der verkehrlichen Erschließung. Aus seiner Sicht werden durch die Erschließung dieses Gebietes durch die zusätzlich entstehenden Verkehre keine Probleme entstehen.
Bereichsleiter Eberhard zeigt ergänzend auf, dass die Erschließung des Gebietes in einem Wendehammer mündet und dass derzeit keine Durchfahrtsmöglichkeiten in andere Bereiche, die als Schleichverkehrstrecken genutzt werden könnten, vorgesehen sind. Geplant ist die Bebauung der Flächen mit 9 Einzelhäusern. Von der Struktur der Bebauung wird gegenüber der vorhandenen umliegenden Bebauung insofern keine Änderung eintreten. Die Grundstücke werden Größen von ca. 600 bis 720 m² haben.
Ratsherr Bruns hält die Nachverdichtung in diesem Bereich für eine positive Entwicklung, die auch dem Ansinnen der Politik, eine Nachverdichtung von bereits bestehenden Gebieten vorrangig gegenüber der Inanspruchnahme von Flächen der freien Landschaft vorzuziehen, gerecht wird. Bezüglich des Verkehres bittet er ein Augenmerk darauf zu richten, dass auch für die Zukunft sichergestellt wird, dass sich bei einer möglichen Fortführung des Straßenzuges über den Wendehammer hinaus sich keine Schleichverkehre entwickeln können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachhalt bezüglich der vorgesehenen Bebauung im B-Plan-Gebiet Nr. 6a „Im Kamp“ zur Kenntnis.
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