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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die Chronologie der Entwicklung des Sanierungsgebietes Wasserviertel ein. Hierbei erläutert sie die Inhalte des ursprünglichen Rahmenplans, der zuletzt im Jahre 2010 inhaltlich fortgeschrieben wurde. Entsprechende Beschlüsse der politischen Gremien mit der Zielsetzung, die Leitlinien aus der vorbereitenden Untersuchungen angesichts des zwischenzeitlich vergangenen Zeitraums zu prüfen und ggf. anzupassen, wurden gefasst. Diese Überprüfung umfasst auch die Gebietsabgrenzung. Die Überprüfung beinhaltete die Empfehlung, das Gebiet um das Quartier herum, zwischen der Bardowicker Straße, dem Stadtwall, dem Rathaus sowie auf dem Straßenzug Am Stintmarkt 2 und 2A auszuweiten. Diese Veränderungen sind in den Rahmenplan 2010 eingearbeitet. Mit dem Land Niedersachsen wurde u. a. die Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes besprochen. Die Erweiterung eines bestehenden Sanierungsgebietes ist in diesem Fall insofern vorteilhaft, als dass ansonsten ein gesondertes Sanierungsgebiet hätte ausgewiesen werden müssen. Das Land hat sich diesbezüglich für die Erweiterung einen genau definierten finanziellen Rahmen vorgegeben. Anhand einer PowerPoint-Präsentation wird der Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes ebenso wie die im Jahre 2008 durchgeführte 1. Erweiterung des Geltungsbereiches aufgezeigt (s. Anlage I). Zur Erinnerung geht sie noch einmal auf die Gründe für die Ausweisung des Wasserviertels als Sanierungsgebiet ein. Sie weist darauf hin, dass in diesem Gebiet fast jedes 2. Gebäude ein Baudenkmal darstellt. Auch eine größere Anzahl von Straßen hat in diesem Gebiet Denkmalschutzcharakter. Sie bringt in Erinnerung, dass aufgrund einer Vorgabe des Landes Niedersachsen, das Sanierungsgebiet in zwei Bereiche geteilt werden sollte. Der eine Teil umfasst das Gebiet, in dem das alte Städtebauförderungsrecht Anwendung findet, währenddessen in dem anderen Teilbereich das neue Programm städtebaulicher Denkmalschutz anzuwenden ist.
Aufgezeigt werden anhand eines Lageplanes die jeweiligen Bereiche. Auf die Gründe, die zur 1. Erweiterung des Geltungsbereiches geführt haben, wird eingegangen. Neben den Bereichen entlang der Bardowicker Straße wurde auch die Bastei-Halbinsel mit in den Geltungsbereich einbezogen. Wie bereits in den Fachausschüssen vorgestellt, beabsichtigt die Stadt, auch in diesem Bereich eine Umgestaltung vorzunehmen. Die heute angesprochene Erweiterung umfasst im Wesentlichen den Bereich der alten Stadtmauer, das Gebäude des ehemaligen Schulamtes sowie den Rathauskomplex. Für eine entsprechende Antragstellung der Ausweitung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Wasserviertel bedarf es neben eines aktualisierten Finanzrahmens, eines überarbeiteten Rahmenplans auch der notwendigen Beschlussfassung der politischen Gremien. Die auch bisher schon bekannten Ziele und Maßnahmen werden entsprechend ergänzt um das, was sich aus der Erweiterung des Geltungsbereiches ergibt. Sie weist darauf hin, dass entlang des Straßenzuges Hinter der Bardowicker Mauer zwei Anlieger in der Anhörung gegen die Aufnahme in den Geltungsbereich sich ausgesprochen haben. Diese Flächen wurden aus dem Geltungsbereich ausgespart. Der ermittelte und beschlossene Gesamtfinanzierungsbedarf von 20,42 Mio. € steigt durch Ausweitung des Geltungsbereiches auf 21, 421 Mio. €, bezogen auf den Zeitraum der Jahre 2009 bis 2021. In der Förderkulisse bedeutet dies 2/3 Fördermittel Bund/Land und 1/3 Stadtanteil. Die Fördermitteln werden in Jahresscheiben abzurufen sein, wobei davon auszugehen ist, dass eine Abarbeitung der einzelnen Jahresscheiben einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch nehmen wird. Sie vertritt die Ansicht, dass man die Chance mit Zustimmung des Landes Niedersachsen, das Sanierungsgebiet um die aufgezeigten Bereiche zu erweitern, nutzen sollte und bittet insofern den Ausschuss, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Ratsherr Riechey entnimmt dem Gesamtfinanzierungsbedarf und dem angegebenen zeitlichen Rahmen, dass jährlich ca. 2 Mio. € aufzuwenden sein werden, wovon der städtische Anteil sich auf ca. 600.000 € belaufen wird. Ihn interessiert, an welcher Stelle diese Aufwendungen haushaltrechtlich abgesichert sind. Auch von Interesse ist der durch die Gebietsausweitung zu erwartende höhere Anteil, der seitens der Stadt aufzubringen sein wird. Er möchte wissen, in welcher Höhe und welchem Zeitraum sich dieser Erhöhungsbetrag haushaltrechtlich niederschlägt und welche Art Gegenfinanzierung möglicherweise angedacht ist.
Stadtbaurätin Gundermann führt erläuternd aus, dass man sich in einem Rahmen bewegt, dessen Gesamtkosten vorab geschätzt wurden. Seitens der Verwaltung ist man bemüht, in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen ein möglichst hohen Förderbetrag zu beantragen. Nachdem seitens des Rates der städtische Anteil mit Beschluss über den Haushalt festgelegt wurde, ist man seitens der Verwaltung bemüht, entsprechend des vom Rat vorgegebenen städtischen Anteils den Förderrichtlinien entsprechend Mittel für die Bezuschussung einzuwerben. Der dargestellte Rahmen umreißt den max. möglichen Zuwendungsbetrag. Die Ausschöpfung der Vorgabe ist jedoch nicht zwingend. Die Beträge können sowohl unterhalb der max. Vorgabe bleiben als auch in Jahresscheiben aufgeteilt werden. Auf Jahre im voraus kann insofern der städtische Anteil noch nicht benannt werden, da es von der jeweiligen Beschlussfassung des Rates abhängig ist, welcher städtische Anteil jährlich zur Verfügung gestellt wird. Nachgewiesen ist durch jahrzehntelanger Erfahrung, dass 1-€-Fördermittel private Investitionen in Höhe des 7 bis 8fachen auslöst. Solcherlei Investitionen stellen sich insofern als wirkungsvoll dar, da davon auszugehen ist, dass Aufwendungen im privaten Bereich für die Sanierung von Gebäuden in der Regel in der Region an Handwerksbetriebe beauftragt werden.
Beigeordneter Körner hält die vorgestellte Vorgehensweise für nachvollziehbar. Er spricht sich dafür aus, diese Chance zu nutzen und die Sanierung des Wasserviertels in Bewegung zu halten. Die Bereitstellung von Fördermitteln beinhaltet die entsprechende Chance dazu.
Ratsherr Meihsies interessiert, dass, wenn der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Wasserviertel um den Gebäudekomplex Rathaus erweitert wird, ob dies nicht ggf. mit der Bereitstellung von Fördermitteln aus anderen Töpfen, die für die Sanierung des Rathauskomplexes zur Verfügung gestellt werden, kollidiert.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass zurzeit für die Sanierung des Rathauskomplexes ein 3-Jahres-Programm läuft, welches mit Kulturfördermitteln des Bundes und des Landes bezuschusst wird. Im laufenden Jahr wird hiervon der 1. Abschnitt baulich umgesetzt. Hierzu wurde im Ausschuss bereits vorgetragen. Das hier angesprochene 3-Jahres-Programm stellt ein Sonderprogramm dar, das 2013 auslaufen wird. In den darauf folgenden Jahren müsste der Sanierungsaufwand allein von der Stadt getragen werden. Die Gebietserweiterung des Sanierungsgebietes Wasserviertel ist vorausschauend auf den Zeitraum nach Auslauf des dargestellten Sonderprogramms angelegt.
Ratsherr Riechey interessiert, eingehend auf Pressemitteilung der der letzten Zeit, wie sicher Städtebaufördermittel seitens des Bundes und des Landes in den kommenden Jahren sein werden.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Mittel soweit sie sich auf die Maßnahmen in der Vergangenheit und die noch ausstehenden Abforderungen der finanziellen Scheiben beziehen, sicher sind. Für zukünftige Maßnahmen kann man ab dem heutigen Tage davon ausgehen, dass eine gewisse Unwägbarkeit gegeben ist. Dies bezieht sich auf zukünftig zu stellende Anträge. Darin enthalten ist der für Maßnahmen des laufenden Jahres beantragte Zuschuss. Die Zusage des Landes für das laufende Jahr liegt noch nicht vor. Dies liegt u. a. auch darin begründet, dass die Bewilligungsbescheide in der Regel erst sehr spät im Jahr eingehen. Das nähere Prozedere der zu treffenden Vereinbarung von Bund und Land hinsichtlich der Förderanteile wird erläutert. Wissen muss man in diesem Zusammenhang, dass das Land Niedersachsen aus finanziellen Erwägungen heraus in einem Jahr darauf verzichtet hat, einen Landesanteil an Fördermittel bereit zu stellen. Sie macht deutlich, dass sich bei der Umsetzung für Maßnahmen in Sanierungsgebieten die Stadt Lüneburg sich bisher als verlässlicher Partner gezeigt habe und als Garant für eine gute und qualitätsvolle Verwendung der eingesetzten Fördermittel und damit verbundenen zügigen Mittelabfluss steht.
Beigeordneter Dörbaum interessiert, ob es zutreffend sei, dass auch in Folgejahren entsprechende Ansätze für die Förderung entsprechender Maßnahmen in den Stadthaushalt einzustellen sein werden.
Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erklärt, dass für das Jahr 2011 700.000 € im städtischen Haushalt verankert seien und dass Mittel für die Folgejahre durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind.
Beigeordnete Schellmann interessiert, ob die finanzielle Ausstattung des für den Rathauskomplex benannten 3-Jahresprogramms in der Förderung sicher sei.
Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass die Mittel sicher sind. Dies liegt u.a. auch daran, dass diese Förderung nichts mit dem in Rede stehenden Kürzungen von Städtebaufördermitteln zu tun habe.
Beigeordnete Schellmann hält es für richtig, dass man auf Entwicklungen, die sich abzeichnen, reagiert und insofern hält sie es für sinnvoll, dass, wie vorgesehen, das Sanierungsgebiet entsprechend erweitert wird.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass der Besitz eines solchen historischen Rathauses Vergnügen und Last in einem darstellt. Sie verbindet die Aufnahme des Erweiterungsgebietes mit der Hoffnung, dass entsprechende Mittel für die Sanierung des Rathauskomplexes eingeworben werden können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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