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Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN erläutert die ausgeteilte Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und weist insbesondere auf die Neufassung des § 6, der sich mit der Freihaltung von Gehwegen zur Durchführung der Reinigungsverpflichtung beschäftige. Gedanklich war man in der Ursprungsvorlage schon bei der Situation nach Fertigstellung der neuen Fahrradabstellanlage mit 800 kostenlosen Stellplätzen. Hierbei sollte die gesamte Hochbordfläche von Fahrrädern zur Reinigungs- und Winterdienstpflicht freigehalten werden. Mit der somit ausgeteilten Tischvorlage und der neuen Anlage 2 zu § 6 der Straßenreinigungsverordnung wird nun in der Zeit von 6 bis 8 Uhr auf den Gehwegen jeweils ein Streifen von 1,5 m zur Durchführung der Reinigung und des Winterdienstes freigehalten.
Beigeordneter LÖB plädiert für eine Verweisung der gesamten Vorlage in einen Fachausschuss, wo dieser Beschluss dann detailliert vorberaten werden könne.
Ratsherr RIECHEY missbilligt, dass durch die Verabschiedung dieses Tagesordnungspunktes eine massive Verschlechterung der Fahrradsituation in der Hansestadt Lüneburg eintreten wird, da nicht nur der Bahnhofsvorplatz von Fahrrädern freigehalten würde, sondern insgesamt auch noch 37 weitere Straßenzüge. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, diese Vorlage zurückzuziehen und mit den entsprechenden Verbänden und im Fachausschuss zu diskutieren.
Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass zu dieser Thematik bereits im Verkehrsausschuss ausführlich vorgetragen wurde, als Herr Dibowski über die Winterreinigungspflicht referiert habe und im Fachausschuss verschiedenste Verbände beteiligt sind. Der Fachausschuss habe sich damals mit der Vorgehensweise einverstanden erklärt, so dass dieses jetzt in der Satzungsänderung aufgenommen würde, die zum Januar in Kraft treten solle. Die Hansestadt Lüneburg sei verpflichtet, ihrer Reinigungs- und Winterdienstpflicht nachzukommen, da sie sonst bei Unfällen haftbar sei. So soll ein 1,50 m breiter Streifen von Fahrrädern freigehalten werden, um dort ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu können. Dieses bezieht sich nur auf den Bahnhofsvorplatz. Die zitierte Anlage von Ratsherrn Riechey seien lediglich die Straßenzüge, in denen eine Veränderung in der Reinigungsklasse auf Wunsch der Anwohner geschehen werde und habe nichts mit der Fahrradsituation zu tun.
Ratsherr SCHULTZ verdeutlicht, dass nach dem letzten Winter diese Thematik ausgiebig aufgearbeitet wurde und auch in den Stadtteilen in Bürgerversammlungen informiert wurde und die Bürger die Erwartungen hätten, eine größere Klarheit zu schaffen, was nun durch diese Satzung geschehe. Es wurden viele Anregungen aufgenommen und sind in die Satzung mit eingeflossen, die nun gewährleistet, dass auf einer Breite von 1,50 m eine Reinigung und Winterdienst erst möglich sei.
Beigeordnete BAUMGARTEN plädiert dafür, die Diskussion zu beenden und die sinnvollen Änderungen durch die Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung zu beschließen.
Ratsherr RIECHEY wehrt sich gegen die Vorwürfe, er könne den Text nicht lesen und erläutert, dass er sich mit externen Beratern hierzu ausgetauscht habe, die ebenfalls durch die unglückliche Formulierung in der Vorlage zum Ergebnis gekommen sind, dass das Fahrradabstellverbot für die angefügten Straßenzüge gelte.
Ratsherr KUHN erinnert, dass Herr Dibowski im Fachausschuss das Konzept für den Bahnhofsvorplatz vorgestellt habe und darstellte, wie er nur mit Handreinigung seiner Reinigungs- und Winterdienstpflicht nachkommen konnte, da aufgrund der abgestellten Fahrräder keine Maschine eingesetzt werden konnte.
Beigeordneter BLANCK erinnert an die Vorgeschichte zum Bahnhofsvorplatz, wo die Verwaltung mehrfach versucht habe, die Fahrräder von diesem Platz zu verbannen. So könne man für diesen Tagesordnungspunkt zum Schluss kommen, dass endlich eine Lösung gefunden würde, Fahrräder dort verschwinden zu lassen. Er persönlich findet die dort abgestellten Fahrräder äußerst dekorativ und als Zeichen der Lebendigkeit und Nutzung dieses Platzes.
Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass die Verwaltung lediglich auf den Mehrbedarf auf diesem Vorplatz reagiere und durch die Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung nun die Möglichkeit schaffen wolle, dass alle Personen zum Bahnhof gelangen könnten. Mit dieser Regelung wolle man seiner rechtlichen Verpflichtung nachkommen und die ziele nicht auf das Entfernen der Fahrräder ab. Mit dem Neubau des Fahrradspeichers wolle man dann ein kostenloses Angebot bieten, diese Fahrräder dort abzustellen. Beschluss:
Die Hansestadt Lüneburg erlässt mehrheitlich bei 6 Enthaltungen aus Reihen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Straßenreinigungssatzung (Straßenreinigungssatzung) sowie die Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) nebst Anlage 1 und 2 in der vorliegenden Fassung. Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung nebst Anlage 1 und 2 treten am 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig treten die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg jeweils vom 17.12.1981 in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft.
(06, III) |
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