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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung vorgesehen sei, entsprechend des
in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die Teilergebnishaushalte
des Baudezernates einzugehen. Soweit keine ergänzenden Fragen seitens der
Ausschussmitglieder gestellt werden, ist seitens der Verwaltung vorgesehen,
einzelne Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt kurz zu erläutern. Die
Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu. Teilergebnisplan
06000 Herr
Luschnat – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt erläuternd zunächst noch
einmal die Haushaltssystematik aus und geht im Anschluss daran auf die Ansätze
im Ergebnishaushalt der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement ein. Insbesondere
weist er darauf hin, dass sich bei den angeführten Sanierungsgebieten es sich
nicht ausschließlich um Förderprogramme handelt, die aus den von einer Kürzung
in zukünftigen Jahren betroffenen Städtebauförderung gespeist werden. Beigeordneter
Dörbaum geht ein
auf Presseberichterstattungen über die Haushaltsplanberatungen des Bundes
wonach vorgesehen sei, in den kommenden Jahren die Städtebaufördermittel
drastisch zu kürzen. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, ob davon auch Förderprogramme
der Stadt, insbesondere die „Soziale Stadt Kaltenmoor“ betroffen
sein werden. Herr
Luschnat – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu aus, dass die
angeführten sozialen Förderprogramme „Stärken vor Ort und BIWAQ“
davon nicht betroffen sein werden, da sie zu 100 % aus Fördermitteln finanziert
werden. Diese Programme laufen in der Regel über einen Zeitraum von 3 - 4
Jahren. Es ist nicht auszuschließen, dass diese nach einer gewissen Zeit
auslaufenden Programme in zukünftigen Jahren eine Fortsetzung erfahren. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
ergänzend an, dass im Gegensatz zu den sozialen Förderprogrammen es sich bei
der Städtebauförderung um die Förderung baulicher Maßnahmen handelt. Wobei
bestimmte Regeln, die in Niedersachsen zur Anwendung gelangen, in anderen
Bundesländern anders geregelt seien. Insofern sind Presseveröffentlichungen,
wie sie von Beigeordneten Dörbaum angesprochen wurden, sehr genau zu betrachten,
ob es sich um Auswirkungen handelt, die bundesweit gelten werden oder nur sich
auf bestimmte Bundesländer beziehen. Eine
drastische Reduzierung von Städtebaufördermitteln ist für alle Beteiligten eine
ganz bittere Sache. Es ist davon auszugehen, dass, wenn die Kürzungen wie angekündigt
umgesetzt werden, sie auch die Stadt Lüneburg treffen werden. Jedoch wird sich
eine finanzielle Kürzung erst in den Folgejahren auswirken, da die Bewilligungszeiträume
so gestaltet sind, dass es für einen gewissen Zeitraum schon Zusagen auf
entsprechende Förderscheiben gibt. Mögliche Auswirkungen werden die Stadt erst
in dem Zeitraum der Jahre 2012 – 2015 treffen. Es ist davon auszugehen,
dass wir die in Planung befindlichen Vorhaben, wie beispielsweise den Ausbau
der Ratsbücherei sowie auch den Kreiselbau, werden durchziehen können. Für zukünftige
Maßnahmen wird jedoch davon auszugehen sein, dass bei entsprechender Kürzung
der Städtebauförderung die für die Zukunft geplanten Maßnahmen eine zeitliche
Streckung erfahren werden müssen. Beigeordneter
Dörbaum möchte
erläutert haben, warum eine Position Vermessungskosten mit entsprechenden
Ansätzen an verschiedenen Stellen im Ergebnishaushalt veranschlagt wurde. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass sich die in Ansatz gebrachten Vermessungskosten insofern
aufsplitten, als dass sie entsprechend ihrer Zuordnung an verschiedenen Stellen
im Ergebnishaushalt auszuweisen sind. Unterschieden werden muss in diesem
Zusammenhang zwischen Vermessungskosten, die in Sanierungsgebieten anfallen,
Vermessungskosten, die in den unterschiedlichen B-Plan-Gebieten anfallen sowie
Vermessungskosten, die für einzelne Baumaßnahmen beispielsweise im Straßenbau
erforderlich sind. Teilergebnisplan
60010 Fachbereichsleiterin
Böhme führt aus,
dass sich der Ergebnishaushalt für den Fachbereich 6 untergliedert in die
Bereiche Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege. Aus
dem Ansatz aus dem u. a. die Kosten der Bauleitplanung bezahlt werden, sollen
im Jahre 2011 die erforderlichen Maßnahmen für die vorgesehenen B-Pläne (s.
Anlage I) beglichen werden. Teilergebnisplan
63000 Fachbereichsleiterin
Böhme führt zu der
Einnahmeposition „Genehmigungsgebühren und Prüfstatikgebühren“, mit
einem Ansatz 604.200 € aus, dass diese Einnahmeposition geschmälert wird
durch die Position „Beauftragung Prüfstatiker“ in Höhe von 399.000
€. Die zunächst seitens der Stadt beauftragten Prüfstatiken werden
kostenmäßig zunächst durch die Stadt gezahlt, dann jedoch den Bauherrn mit den
Baugenehmigungsgebühren zur Erstattung aufgegeben, so dass letztendlich der Ansatz
als durchlaufende Gelder zu betrachten ist. Ratsherr
Bruns merkt an,
dass bezüglich der Auflistung in der übersandten Beschlussvorlage zu der
Position „Aufwendungen für Vermessungskosten und Gutachten“ ein
Ansatz von 399.300 € ausgewiesen wurde, währenddessen im
Haushaltsplanentwurf diese Position mit 387.900 € dargestellt ist. Fachbereichsleiterin
Böhme merkt an,
dass der Ansatz des Haushaltsplanentwurfes Grundlage ist und es sich insofern
um einen Übertragungsfehler handelt. Teilergebnisplan
72000 Ratsherr
Kroll möchte über
den Stand der Ausbauplanung und den vorgesehenen Zeitrahmen der Umsetzung des
Straßenzuges „Auf der Höhe“ unterrichtet werden. Er weist darauf
hin, dass die Straße sich in einem unmöglichen baulichen Zustand befindet und
die verkehrliche Situation sich katastrophal darstellt. Seit Jahren wird
seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Sanierung des Straßenzuges
so lange zurückgestellt wird, bis entsprechende Fördermittel seitens Dritter
zur Verfügung gestellt werden. Ihn interessiert, ob es bezüglich der Umsetzung
der seit Jahren geplanten Maßnahme, neue Erkenntnisse gibt. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass zu der Thematik im Zuge der Beratungen der Tiefbaumaßnahmen
bereits ausführlich vorgetragen wurde und auch entsprechende Fragen beantwortet
wurden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
ergänzend aus, dass er bereits darauf hingewiesen habe, dass man bezüglich der
Umsetzung der Maßnahme im Finanzplan der Stadt 1,2 Mio. € für das Jahr
2012 an Baukosten eingestellt habe. Eine Refinanzierung ist in der Weise
vorgesehen, dass einnahmemäßig 100.000 € an Straßenausbaubeiträgen
erhoben werden können und 400.000 € an Fördermitteln vom Land erwartet
werden. Die Verwaltung hat den Anwohnern mehrere Ausbauvarianten vorgestellt.
Bei dieser durchgeführten Bürgerbeteiligung kristallisierte sich eine zu
favorisierende Ausbauvariante heraus. Seitens des Zuwendungsgebers wurde jedoch
deutlich gemacht, dass die favorisierte Ausbauplanung dergestalt umzuplanen
sein wird, dass sichergestellt werden kann, dass entsprechenden Fördermittel
nach dem Entflechtungsgesetz auch bereitgestellt werden können. Die Stadt ist
mit dem Land derzeit im Gespräch, um u. a. über die Breite der Fahrbahn, der zu
regelnden Busverkehre sowie die Berücksichtigung parkender Fahrzeuge im
Straßenbereich eine Lösung zu finden. Die
Verbesserung des Radverkehrs ist ehedem ein vieldiskutierter Punkt, der
inzwischen umgesetzt wurde durch eine gut befahrbare Route ausgehend von der
Schnellenberger Allee über den Pieperweg in Richtung Innenstadt. Generell
wird bei der konkreten Festlegung der Planung zu berücksichtigen sein, dass die
Grundsätze der Leistungsfähigkeit bezüglich der Verkehrsabwicklung auf den
genannten Straßen gewährleistet sein muß. Beigeordneter
Dörbaum merkt
ergänzend an, dass derzeit die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz in andere
Projekte fließen und dass vor dem Jahre 2012 nicht von einer Förderung des
Straßenzuges ausgegangen werden kann. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erläutert
detailliert die Ansätze des Teilergebnisplans. Hierbei geht er insbesondere auf
vorgenommene Verschiebungen der Ansätze zwischen dem Investitions- und dem
Ergebnishaushalt ein und begründet diese. Beigeordneter
Körner merkt
bezüglich der Ansätze für die Unterhaltung von Brücken, Straßen, Wege und
Plätze an, dass dieser Ansatz sich auf dem untersten Level befindet. Für ihn stellt
sich die Frage, ob mit diesem Ansatz eine ausreichende Unterhaltungsarbeit
geleistet werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
hierzu an, dass diese Frage in jedem Jahr zur Haushaltsplanberatung aufgeworfen
wird. Sie weist darauf hin, dass sich für die Verwaltung nicht die Frage
stellt, wie viel Geld hättet ihr denn gerne, sondern es verhält sich vielmehr
so, dass man sich an dem orientieren muss, was im Rahmen des Gesamthaushaltes
möglich ist. Unstrittig
ist, dass man wesentlich mehr Geld für die Straßenunterhaltung verwenden
könnte. Beigeordneter
Dörbaum führt
ergänzend aus, dass die bereit in einer vorangegangenen Sitzung vorgestellten
investiven Maßnahmen bezüglich der Straßensanierungen hier hinzugerechnet
werden müssten. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein merkt
an, dass aus der erstellten Straßendatenbank abzuleiten sei, dass sich die Unterhaltungszustände
der Lüneburger Straßen auf einem vergleichsweise guten Niveau befinden. Stadtbaurätin
Gundermann weist darauf
hin, dass bezüglich der aufgewandten Mittel für den Straßenbau und ihrer
Unterhaltung auch die Straßen hinzugerechnet werden müssen, die in den
zahlreichen Neubaugebieten im Stadtgebiet derzeit angelegt werden. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass man in zunehmendem Maße zu einer grenzwertigen Betrachtung kommen
wird, wenn man die bauliche Unterhaltung der Straße zu sehr vernachlässigt. Durch
Nichtvornehmen von Unterhaltungsmaßnahmen werden die so vernachlässigten
Straßen in der Regel über kurz oder lang zu einem Sanierungsfall. Dies wiederum
bedeutet, dass dann weit höhere Kosten anfallen werden, als wenn man
rechtzeitig die Straßenunterhaltung im erforderlichen Umfang wahrnehmen würde. Stadtbaurätin
Gundermann entgegnet,
dass die Verwaltung immer bemüht sei, das erforderliche Maß von
Straßenunterhaltungsmaßnahmen auszutarieren und entsprechende Maßnahmen im erforderlichen
Umfang auch umzusetzen. Straßenunterhaltung hängt jedoch von vielerlei Faktoren
ab u. a. auch davon, wie streng die Winter ausfallen, die im gegebenen Fall ein
zusätzliches Maß an Unterhaltungsmaßnahmen auslösen. In der Gesamtbetrachtung
ist, wie bereits ausgeführt, auch darauf zu achten, dass auch die städt.
Gebäude aus den zur Verfügung stehenden Mittel baulich zu unterhalten sind. Beigeordnete
Schellmann weist
darauf hin, dass nach ihrer Ansicht das notwendige Gleichgewicht zwischen dem
was gemacht werden müsste und dem was tatsächlich auch gemacht wird seit Jahren
nicht mehr eingehalten wird. Auch wenn das ursächlich auf die seit Jahren in
den Kommunen bestehenden defizitären Haushalte zurückzuführen sein mag, so sollte
doch ein Auge darauf gelegt werden, das notwendige Gleichgewicht wieder herzustellen.
Beigeordneter
Körner pflichtet
den Aussagen von Beigeordneter Schellmann bei. Auch er stellt seit Jahren fest, dass das
Gleichgewicht nicht mehr gegeben sei und mahnt ebenfalls an, dass man hierzu
über die Jahre zurückkommen müsse. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass im Ausschuss in jedem Jahr im Frühjahr eine Prioritätenliste zur
Beschlussfassung vorgelegt wird, in der zu erkennen ist, welche Straßen in
welcher Priorität unterhaltungsmäßig angefasst werden müssen. Insofern hat der
Ausschuss die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild anhand der Vorstellung der
Prioritätenliste im Ausschuss zu verschaffen. Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass sie dem Rat seit nunmehr fast
20 Jahren angehört und ebenso lange würde diese Thematik bestehen. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass anerkannt werden muss, dass seitens der Verwaltung alles getan wird,
um die Straßen der Stadt mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in
einem möglichst guten Zustand zu erhalten. Er vertritt die Ansicht, dass man
sich im Vergleich zu anderen Städten, in dem die Straßenzustände nicht so sind
wie in unserer Stadt, auf einem guten Weg befindet. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass einige Straßen sich durch Abnutzung auch in einem solchen Zustand
befinden, die eine Grundsanierung unumgänglich machen. Für die Grundsanierung
der Straßen greift die Straßenausbaubeitragssatzung mit entsprechender
finanzieller Beteiligung der Anlieger. Auch hier ist die Politik gefordert, der
Verwaltung Hilfestellung in der Weise zu gewähren, dass das Erfordernis der
finanziellen Beteiligung den betroffenen Anliegern vermittelt wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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