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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2011 Teilergebnispläne im Baudezernat; Ergebnishaushalt   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.11.2010    
Zeit: 15:05 - 18:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/3916/10 Beratungen zum Haushalt 2011
Teilergebnispläne im Baudezernat; Ergebnishaushalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moser, Alexandra
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung vorgesehen sei, entsprechend des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf die Teilergebnishaushalte des Baudezernates einzugehen. Soweit keine ergänzenden Fragen seitens der Ausschussmitglieder gestellt werden, ist seitens der Verwaltung vorgesehen, einzelne Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt kurz zu erläutern.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Teilergebnisplan 06000

 

Herr Luschnat – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt erläuternd zunächst noch einmal die Haushaltssystematik aus und geht im Anschluss daran auf die Ansätze im Ergebnishaushalt der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement ein. Insbesondere weist er darauf hin, dass sich bei den angeführten Sanierungsgebieten es sich nicht ausschließlich um Förderprogramme handelt, die aus den von einer Kürzung in zukünftigen Jahren betroffenen Städtebauförderung gespeist werden.

 

Beigeordneter Dörbaum geht ein auf Presseberichterstattungen über die Haushaltsplanberatungen des Bundes wonach vorgesehen sei, in den kommenden Jahren die Städtebaufördermittel drastisch zu kürzen. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, ob davon auch Förderprogramme der Stadt, insbesondere die „Soziale Stadt Kaltenmoor“ betroffen sein werden.

 

Herr Luschnat – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu aus, dass die angeführten sozialen Förderprogramme „Stärken vor Ort und BIWAQ“ davon nicht betroffen sein werden, da sie zu 100 % aus Fördermitteln finanziert werden. Diese Programme laufen in der Regel über einen Zeitraum von 3 - 4 Jahren. Es ist nicht auszuschließen, dass diese nach einer gewissen Zeit auslaufenden Programme in zukünftigen Jahren eine Fortsetzung erfahren.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt ergänzend an, dass im Gegensatz zu den sozialen Förderprogrammen es sich bei der Städtebauförderung um die Förderung baulicher Maßnahmen handelt. Wobei bestimmte Regeln, die in Niedersachsen zur Anwendung gelangen, in anderen Bundesländern anders geregelt seien. Insofern sind Presseveröffentlichungen, wie sie von Beigeordneten Dörbaum angesprochen wurden, sehr genau zu betrachten, ob es sich um Auswirkungen handelt, die bundesweit gelten werden oder nur sich auf bestimmte Bundesländer beziehen.

Eine drastische Reduzierung von Städtebaufördermitteln ist für alle Beteiligten eine ganz bittere Sache. Es ist davon auszugehen, dass, wenn die Kürzungen wie angekündigt umgesetzt werden, sie auch die Stadt Lüneburg treffen werden. Jedoch wird sich eine finanzielle Kürzung erst in den Folgejahren auswirken, da die Bewilligungszeiträume so gestaltet sind, dass es für einen gewissen Zeitraum schon Zusagen auf entsprechende Förderscheiben gibt. Mögliche Auswirkungen werden die Stadt erst in dem Zeitraum der Jahre 2012 – 2015 treffen. Es ist davon auszugehen, dass wir die in Planung befindlichen Vorhaben, wie beispielsweise den Ausbau der Ratsbücherei sowie auch den Kreiselbau, werden durchziehen können. Für zukünftige Maßnahmen wird jedoch davon auszugehen sein, dass bei entsprechender Kürzung der Städtebauförderung die für die Zukunft geplanten Maßnahmen eine zeitliche Streckung erfahren werden müssen.

 

Beigeordneter Dörbaum möchte erläutert haben, warum eine Position Vermessungskosten mit entsprechenden Ansätzen an verschiedenen Stellen im Ergebnishaushalt veranschlagt wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass sich die in Ansatz gebrachten Vermessungskosten insofern aufsplitten, als dass sie entsprechend ihrer Zuordnung an verschiedenen Stellen im Ergebnishaushalt auszuweisen sind. Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang zwischen Vermessungskosten, die in Sanierungsgebieten anfallen, Vermessungskosten, die in den unterschiedlichen B-Plan-Gebieten anfallen sowie Vermessungskosten, die für einzelne Baumaßnahmen beispielsweise im Straßenbau erforderlich sind.

 

 

Teilergebnisplan 60010

 

Fachbereichsleiterin Böhme führt aus, dass sich der Ergebnishaushalt für den Fachbereich 6 untergliedert in die Bereiche Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege.

Aus dem Ansatz aus dem u. a. die Kosten der Bauleitplanung bezahlt werden, sollen im Jahre 2011 die erforderlichen Maßnahmen für die vorgesehenen B-Pläne (s. Anlage I) beglichen werden.

 

 

Teilergebnisplan 63000

 

Fachbereichsleiterin Böhme führt zu der Einnahmeposition „Genehmigungsgebühren und Prüfstatikgebühren“, mit einem Ansatz 604.200 € aus, dass diese Einnahmeposition geschmälert wird durch die Position „Beauftragung Prüfstatiker“ in Höhe von 399.000 €. Die zunächst seitens der Stadt beauftragten Prüfstatiken werden kostenmäßig zunächst durch die Stadt gezahlt, dann jedoch den Bauherrn mit den Baugenehmigungsgebühren zur Erstattung aufgegeben, so dass letztendlich der Ansatz als durchlaufende Gelder zu betrachten ist.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass bezüglich der Auflistung in der übersandten Beschlussvorlage zu der Position „Aufwendungen für Vermessungskosten und Gutachten“ ein Ansatz von 399.300 € ausgewiesen wurde, währenddessen im Haushaltsplanentwurf diese Position mit 387.900 € dargestellt ist.

 

Fachbereichsleiterin Böhme merkt an, dass der Ansatz des Haushaltsplanentwurfes Grundlage ist und es sich insofern um einen Übertragungsfehler handelt.

 

 

Teilergebnisplan 72000

 

Ratsherr Kroll möchte über den Stand der Ausbauplanung und den vorgesehenen Zeitrahmen der Umsetzung des Straßenzuges „Auf der Höhe“ unterrichtet werden. Er weist darauf hin, dass die Straße sich in einem unmöglichen baulichen Zustand befindet und die verkehrliche Situation sich katastrophal darstellt. Seit Jahren wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Sanierung des Straßenzuges so lange zurückgestellt wird, bis entsprechende Fördermittel seitens Dritter zur Verfügung gestellt werden. Ihn interessiert, ob es bezüglich der Umsetzung der seit Jahren geplanten Maßnahme, neue Erkenntnisse gibt.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass zu der Thematik im Zuge der Beratungen der Tiefbaumaßnahmen bereits ausführlich vorgetragen wurde und auch entsprechende Fragen beantwortet wurden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt ergänzend aus, dass er bereits darauf hingewiesen habe, dass man bezüglich der Umsetzung der Maßnahme im Finanzplan der Stadt 1,2 Mio. € für das Jahr 2012 an Baukosten eingestellt habe. Eine Refinanzierung ist in der Weise vorgesehen, dass einnahmemäßig 100.000 € an Straßenausbaubeiträgen erhoben werden können und 400.000 € an Fördermitteln vom Land erwartet werden. Die Verwaltung hat den Anwohnern mehrere Ausbauvarianten vorgestellt. Bei dieser durchgeführten Bürgerbeteiligung kristallisierte sich eine zu favorisierende Ausbauvariante heraus. Seitens des Zuwendungsgebers wurde jedoch deutlich gemacht, dass die favorisierte Ausbauplanung dergestalt umzuplanen sein wird, dass sichergestellt werden kann, dass entsprechenden Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz auch bereitgestellt werden können. Die Stadt ist mit dem Land derzeit im Gespräch, um u. a. über die Breite der Fahrbahn, der zu regelnden Busverkehre sowie die Berücksichtigung parkender Fahrzeuge im Straßenbereich eine Lösung zu finden.

Die Verbesserung des Radverkehrs ist ehedem ein vieldiskutierter Punkt, der inzwischen umgesetzt wurde durch eine gut befahrbare Route ausgehend von der Schnellenberger Allee über den Pieperweg in Richtung Innenstadt.

Generell wird bei der konkreten Festlegung der Planung zu berücksichtigen sein, dass die Grundsätze der Leistungsfähigkeit bezüglich der Verkehrsabwicklung auf den genannten Straßen gewährleistet sein muß.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt ergänzend an, dass derzeit die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz in andere Projekte fließen und dass vor dem Jahre 2012 nicht von einer Förderung des Straßenzuges ausgegangen werden kann.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erläutert detailliert die Ansätze des Teilergebnisplans. Hierbei geht er insbesondere auf vorgenommene Verschiebungen der Ansätze zwischen dem Investitions- und dem Ergebnishaushalt ein und begründet diese.

 

Beigeordneter Körner merkt bezüglich der Ansätze für die Unterhaltung von Brücken, Straßen, Wege und Plätze an, dass dieser Ansatz sich auf dem untersten Level befindet. Für ihn stellt sich die Frage, ob mit diesem Ansatz eine ausreichende Unterhaltungsarbeit geleistet werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass diese Frage in jedem Jahr zur Haushaltsplanberatung aufgeworfen wird. Sie weist darauf hin, dass sich für die Verwaltung nicht die Frage stellt, wie viel Geld hättet ihr denn gerne, sondern es verhält sich vielmehr so, dass man sich an dem orientieren muss, was im Rahmen des Gesamthaushaltes möglich ist.

Unstrittig ist, dass man wesentlich mehr Geld für die Straßenunterhaltung verwenden könnte.

 

Beigeordneter Dörbaum führt ergänzend aus, dass die bereit in einer vorangegangenen Sitzung vorgestellten investiven Maßnahmen bezüglich der Straßensanierungen hier hinzugerechnet werden müssten.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein merkt an, dass aus der erstellten Straßendatenbank abzuleiten sei, dass sich die Unterhaltungszustände der Lüneburger Straßen auf einem vergleichsweise guten Niveau befinden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass bezüglich der aufgewandten Mittel für den Straßenbau und ihrer Unterhaltung auch die Straßen hinzugerechnet werden müssen, die in den zahlreichen Neubaugebieten im Stadtgebiet derzeit angelegt werden.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass man in zunehmendem Maße zu einer grenzwertigen Betrachtung kommen wird, wenn man die bauliche Unterhaltung der Straße zu sehr vernachlässigt. Durch Nichtvornehmen von Unterhaltungsmaßnahmen werden die so vernachlässigten Straßen in der Regel über kurz oder lang zu einem Sanierungsfall. Dies wiederum bedeutet, dass dann weit höhere Kosten anfallen werden, als wenn man rechtzeitig die Straßenunterhaltung im erforderlichen Umfang wahrnehmen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass die Verwaltung immer bemüht sei, das erforderliche Maß von Straßenunterhaltungsmaßnahmen auszutarieren und entsprechende Maßnahmen im erforderlichen Umfang auch umzusetzen. Straßenunterhaltung hängt jedoch von vielerlei Faktoren ab u. a. auch davon, wie streng die Winter ausfallen, die im gegebenen Fall ein zusätzliches Maß an Unterhaltungsmaßnahmen auslösen. In der Gesamtbetrachtung ist, wie bereits ausgeführt, auch darauf zu achten, dass auch die städt. Gebäude aus den zur Verfügung stehenden Mittel baulich zu unterhalten sind.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass nach ihrer Ansicht das notwendige Gleichgewicht zwischen dem was gemacht werden müsste und dem was tatsächlich auch gemacht wird seit Jahren nicht mehr eingehalten wird. Auch wenn das ursächlich auf die seit Jahren in den Kommunen bestehenden defizitären Haushalte zurückzuführen sein mag, so sollte doch ein Auge darauf gelegt werden, das notwendige Gleichgewicht wieder herzustellen.

 

Beigeordneter Körner pflichtet den Aussagen von Beigeordneter Schellmann bei. Auch er  stellt seit Jahren fest, dass das Gleichgewicht nicht mehr gegeben sei und mahnt ebenfalls an, dass man hierzu über die Jahre zurückkommen müsse.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass im Ausschuss in jedem Jahr im Frühjahr eine Prioritätenliste zur Beschlussfassung vorgelegt wird, in der zu erkennen ist, welche Straßen in welcher Priorität unterhaltungsmäßig angefasst werden müssen. Insofern hat der Ausschuss die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild anhand der Vorstellung der Prioritätenliste im Ausschuss zu verschaffen.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass sie dem Rat seit nunmehr fast 20 Jahren angehört und ebenso lange würde diese Thematik bestehen.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass anerkannt werden muss, dass seitens der Verwaltung alles getan wird, um die Straßen der Stadt mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in einem möglichst guten Zustand zu erhalten. Er vertritt die Ansicht, dass man sich im Vergleich zu anderen Städten, in dem die Straßenzustände nicht so sind wie in unserer Stadt, auf einem guten Weg befindet.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass einige Straßen sich durch Abnutzung auch in einem solchen Zustand befinden, die eine Grundsanierung unumgänglich machen. Für die Grundsanierung der Straßen greift die Straßenausbaubeitragssatzung mit entsprechender finanzieller Beteiligung der Anlieger. Auch hier ist die Politik gefordert, der Verwaltung Hilfestellung in der Weise zu gewähren, dass das Erfordernis der finanziellen Beteiligung den betroffenen Anliegern vermittelt wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.