Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt einstimmig: Widmung: Die
nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6
NStrG gewidmet: Am Wildgehege Gemarkung Ochtmissen, Flur
5, Flurstück 14/37 Gut Wienebüttel Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Teile des Flurstücks 21/11 Reichenbachbrücke Gemarkung
Lüneburg, Flur 23, Flurstück 104/32 tlw. und Flur 4, Flurstück 12/57 tlw. Eckermannstraße Gemarkung
Lüneburg, Flur 38, Flurstück 4/139 Stresemannstraße Gemarkung
Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 80/27, 99/13 und 102/18 Einziehung: Die nachstehend aufgeführten
Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Absicht, diese
Flächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht
unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde,
bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Willy-Brandt-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 119/33, 79/35 und 79/36 Käthe-Kollwitz-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 57, Flurstück 61/117 tlw. (06) |
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