Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY erläutert,
dass die Fraktion DIE LINKE der Meinung sei, dass bei TOP 6.1 zur letzten
Sitzung ein Verfahrensfehler vorliege, da über den Ursprungsantrag der Fraktion
DIE LINKE nicht abgestimmt wurde. Im Protokoll sei der Einwand auf § 10 Abs. 1
der Geschäftsordnung erwähnt, nachdem es jederzeit möglich ist, Zusatzanträge
zu stellen und diese nicht automatisch den Hauptantrag ersetzen. Das letzte
Statement von Oberbürgermeister Mädge im Protokoll sei jedoch falsch, da dort
festgehalten wurde, dass er (Ratsherr Riechey) sich nicht zur Geschäftsordnung
gemeldet und den Abstimmungsprozess kritisiert hätte. Das habe er jedoch sehr
deutlich getan und bittet darum, diesen Passus zu ändern. Des
Weiteren müsste kein Geschäftsordnungsantrag gestellt werden, damit
eingereichte Anträge abgestimmt würden. Dies sei Aufgabe der Sitzungsleitung.
Falls es Unklarheiten gebe, ob ein Antrag ersetzend oder ergänzend gemeint sei,
hätte dies seitens der Sitzungsleitung nachgefragt werden müssen. Allein aus
der Begründung, dass die Fraktion DIE LINKE auch den GRÜNEN-Antrag einbringen
wolle, weil dort der zusätzliche Aspekt der Kosten und Transparenz enthalten
sei, hätte deutlich gemacht, dass es ergänzend und nicht ersetzend gemeint
gewesen sei. Der
Geschäftsordnungsverweis auf schriftliche Vorlage sei nicht für bereits
bestehende Texte gedacht, sondern für neue mündlich formulierte Anträge, damit
die Formulierung allen vor einer Abstimmung klar sei. Da alle den besagten Text
des Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorliegen hatte, sei es völlig
grundlos gewesen, nochmalige schriftliche Vorlage zu fordern. Er bittet darum,
dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE noch einmal zur Abstimmung gestellt
werde, damit das Protokoll auch sachlich geklärt verabschiedet werden könne. Oberbürgermeister
MÄDGE erwidert,
dass die Auffassung der Verwaltung vom Ministerium für Inneres gegenüber der
Landeszeitung schriftlich bestätigt wurde. Darüber hinaus hätte der
Rechtsberater des Niedersächsischen Städtetages und der Rechtsamtsleiter der
Hansestadt Lüneburg diese Auffassung ebenfalls unabhängig voneinander
vertreten. Somit sehe Oberbürgermeister MÄDGE keine Veranlassung, die
Niederschrift vom 28.10.2010 zu ergänzen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg genehmigt die Niederschrift vom 28.10.2010
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung des
Ratsherrn Meihsies. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||