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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 26.11.2010    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss

Eine Einwohnerfrage wird vom Ring politischer Jugendinitiativen in Lüneburg (RPJ) gestellt

 

Eine Einwohnerfrage wird vom Ring politischer Jugendinitiativen in Lüneburg (RPJ) gestellt.

 

1.        Entspricht es der Wahrheit, dass die Verwaltung in einer Ratsvorlage zur Schulbenutzungsordnung empfiehlt, dass politische Parteien und ihnen zuzurechnende Organisationen, z. B. die Parteijugenden, grundsätzlich außerhalb des Schulunterrichts keine Veranstaltungen an Schulen durchführen dürfen?

2.        Wenn die erste Frage bejaht wird, welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Verwaltungsvorlage erlangt?

3.        Was war die Intention und die Begründung des Ausschlusses demokratischer Parteien und ihnen zuzuordnenden Organisationen von der Nutzung von Schulräumen?

 

Erster Stadtrat KOCH bestätigt, dass im August dieses Jahres der Rat der Hansestadt Lüneburg eine Neufassung der Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg für schulische Einrichtungen bei schulfremder Nutzung verabschiedet habe. Im Rat der Hansestadt Lüneburg war es stets Tenor, dass eine schulische Nutzung der Schulräumlichkeiten stets Vorrang habe, in Ausnahmefällen jedoch eine schulfremde Nutzung, wie z. B. in den Abendstunden durch die VHS, möglich sei.

Grund dafür, alle politischen Parteien auszuschließen, war, dass nicht gewollt sei, dass sich extremistische Parteien auf Gleichbehandlung berufen könnten, wenn andere Parteien Schulräume nutzen dürften. Eine Reduzierung dieser Erlaubnis auf lediglich politische Parteien im Rat der Hansestadt Lüneburg sei nicht möglich.

Im Rahmen des Schulunterrichts sei es jedoch weiterhin erlaubt, Veranstaltungen mit politischem Inhalt nach Maßgabe des Unterrichtsplanes und unter Anleitung eines Pädagogen durchzuführen.

 

Die vom Rat verabschiedete Benutzungsordnung sei für alle Verfügungsberechtigten über diese Räumlichkeiten verbindlich und schränkt zulässigerweise des Widmungszweck ein.

Im Lüneburger Stadtbereich seien andere verschiedengroße Räumlichkeiten vorhanden, die durch politische Parteien genutzt werden könnten. Die Neufassung dieser Benutzungsordnung sei keine Neuregelung, sondern frische lediglich einen Beschluss aus den 80er Jahren und dem Jahr 1996 auf und schreibt diese Regelung, die seit Jahren gängige Praxis ist, lediglich fort.

 

Auf Nachfrage ergänzt Erster Stadtrat KOCH, dass in der alten Benutzungsordnung keine direkte Regelung über den Ausschluss politischer Parteien zu finden gewesen sei, dies jedoch durch einen späteren spezielleren VA-Beschluss herbeigeführt wurde und durch die Neufassung der Benutzungsordnung nun zusammengeführt wurde.