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Beratungsinhalt:
Ratsherr VÖLKER erläutert den Antrag. Selbst wenn die Abgabe dem Haushalt allgemein zufließen müsste, hätte die Stadt mehr Mittel zur Verfügung, um kulturelle Maßnahmen zu fördern. Er schätzt, es könnte ein Betrag von wenigstens 250.000 € netto jährlich erzielt werden. Er meint, die Abgabe würde nicht mit Landes- oder Bundessteuern kollidieren, die Stadt wäre dazu berechtigt. Einige andere Städte hätten eine solche Abgabe bereits auf den Weg gebracht. Man könnte sich mit anderen Kommunen zusammenschließen und versuchen, dies gemeinsam durchzusetzen. Das Hotelgewerbe würde seiner Meinung nach dadurch keinerlei Verluste erfahren, da die Hotels die Abgabe auf den Übernachtungspreis aufschlagen könnten. Den Besuchern müsse verdeutlicht werden, dass die Stadt die Aufgabe habe, das mittelalterliche Stadtbild zu erhalten und die kulturelle Infrastruktur zu unterstützen, die einen großen Teil der Attraktivität Lüneburgs ausmache.
Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, die Bezeichnung „Kulturabgabe“ sei ein Etikettenschwindel, es handele sich dabei um eine allgemeine Steuer wie jede andere, die entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht dem Haushalt zur Senkung des Defizits zufließen würde. Kein Euro mehr würde dadurch der Kulturförderung zugute kommen können. Im Übrigen würde eine solche „Bettensteuer“ auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann auch Jugendherbergen und Campingplätze betreffen und der Verwaltungsaufwand würde bei rund 20% des Betrages liegen. Man könne sich nicht an Städten in anderen Bundesländern orientieren, da es hier unterschiedliche Gesetzeslagen gebe. In Niedersachsen hätten einige Städte die Einführung bereits erwogen, bisher aber nicht umgesetzt und zum Teil zunächst zurückgestellt. Die DEHOGA habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dem zufolge die „Bettensteuer“ rechtswidrig wäre, und bereits angekündigt, nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht dagegen vorzugehen. Daher sollte zunächst ein abschließendes Urteil von dort abgewartet werden. Aus politischer Sicht finde er es nicht richtig, dass die Kommunen den Fehler der Bundesregierung, die Steuern für Hotels zu senken, „ausbügeln“. In Lüneburg gebe es keine großen Hotelketten, für die eine „Bettensteuer“ unproblematisch wäre, sondern heimische, z.T. Familienbetriebe, die viel investieren und von einer solchen Steuer belastet würden.
Ratsherr VÖLKER erwidert, es gehe seiner Fraktion nicht um die Abschöpfung der Mehrwertsteuer, sondern tatsächlich um die Verbesserung der kulturellen Förderung. Sein Vorschlag wäre, sich mit anderen niedersächsischen Städten zusammen zu tun und gemeinsam vor Gericht zu gehen, um das durchzusetzen. Die Belastung für die örtlichen Herbergsbetriebe schätze er nicht als zu hoch ein. Seine Fraktion wolle parallel in Gesprächen mit der DEHOGA versuchen, die Hoteliers dazu zu bewegen, freiwillig eine solche Abgabe in einen Stiftungsfonds oder ähnliches einzuzahlen, der kulturelle und touristisch attraktive Veranstaltungen fördern könnte. In einer Stiftung hätte die DEHOGA den entscheidenden Vorteil, ein Mitspracherecht auszuüben. Sollte die DEHOGA zu einer solchen Lösung bereit sein, würde seine Fraktion den jetzt vorliegenden Antrag selbstverständlich zurückziehen.
Oberbürgermeister MÄDGE sieht für diese Lösung wenig Erfolgschancen, da die DEHOGA in ihren Schriften ganz deutlich die Linie verfolge, bis zum Verfassungsgericht gehen zu wollen. Es sei auch illusorisch, 15 Städte zusammenzubringen, um gemeinsam vor Gericht zu gehen. Man brauche doch nur abwarten, was bei den bereits laufenden Verfahren herauskomme. Im Übrigen würde man für eine Stiftungsgründung ein erhebliches Einlagekapital von mindestens 5 Mio. € benötigen. Wenn die eingezahlten Beträge vollständig wieder ausgeschüttet werden sollten, würde es sich ansonsten um Sponsoring handeln, was einige Hotels in Lüneburg bereits, zum Teil auch indirekt betreiben.
Beigeordnete SCHELLMANN meint ebenfalls, die Hotels seien bereits so stark belastet, dass man ihnen nicht noch mehr zumuten könne. In Lüneburg hätten schon viele kleine Hotels schließen müssen.
Ratsfrau RUDOLPH spricht sich für ihre Fraktion dafür aus, zunächst die laufenden Verfahren abzuwarten.
Bürgermeister KOLLE ist ebenfalls der Ansicht, dass die Lüneburger Hotels, die in der Stadt hohe Beträge investieren würden, nicht zusätzlich belastet werden sollten. Es sei außerdem zu befürchten, dass damit auch Touristen abgeschreckt würden.
Ratsherr VON MANSBERG fasst zusammen, es wäre sicherlich für alle wünschenswert, zusätzliche finanzielle Mittel für den kulturellen Bereich zu generieren, er warne jedoch davor, die Finanzierung von Kultur einzelnen Gruppen zuweisen zu wollen, sonst gerate man schnell eine Diskussion, inwieweit Kultur überhaupt notwendig sei. Kultur sei eine Gemeinschaftsaufgabe und ihre Finanzierung sollte auch gemeinschaftlich erfolgen.
Oberbürgermeister MÄDGE schlägt vor, sobald eine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache vorliege, im Finanzausschuss nochmals über eine „Bettensteuer“ zu beraten.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss stimmt dem Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu.
Den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen lehnt der Kultur- und Partnerschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.
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