Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis und
erteilt der Stiftung Medien- und Onlinesucht die Anerkennung als freier Träger
der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Finanzielle
Aufwendungen sind mit dieser Anerkennung nicht verbunden. |
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