Bürgerinformationssystem
Ortsbürgermeister
SCHULTZ führt in das Thema Winterdienst ein, Frau Kamionka vom Fachbereich 7
erläutert die Vorschriften der städtischen Straßenreinigungssatzung und der
Straßenreinigungsverordnung. Sie weist auf die unterschiedlichen
Reinigungsklassen hin. Herr
DIBOWSKI von der AGL führt aus: die AGL ist von der Stadt mit Straßenreinigung
und Winterdienst beauftrag. Das Straßennetz umfaßt 270 Km, davon sind 120 Km im
Winterdienst freizuhalten, die übrigen Straßen sind Anliegerstraßen und müssen
daher ungeräumt bleiben. neben den Straßen sind 99 Km Radwege vorhanden, von
denen 70 Km frei gehalten wurden. Die
Sitzung wird für Fragen der Bürger unterbrochen, die im einzelnen beantwortet
werden. In
diesem Zusammenhang weist städt. Direktor SORGER eine Forderung eines Bürgers
zurück, die Stadt solle jedem Grundstückinhaber schriftlich Art und Umfang der
Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht mitteilen. Er führt aus, daß alle
Bürger Steuern zahlen und man am Staat manches kritisieren könne, wie mit den
Mitteln umgegangen werde. Es sei aber völlig überzogen, eine solche Forderung
aufzustellen. Es sei die Pflicht eines jeden Grundeigentümers, sich über die
geltende Rechtslage zu informieren. Das bedeute, daß man die
Straßenreinigungssatzung und die dazu erlassen Verordnung lese und sich damit
befasse, in welche Kategorie sein Grundstück falle. Bei eventuellen
Unklarheiten könne man sich bei den zuständigen Stellen informieren. Es sei
eine nicht nachvollziehbare Erwartungshaltung, von der Stadt solches Schreiben
zu verlangen. Der Bürger erhalte beispielsweise auch keine Post aus Berlin,
wenn der Bundestag das BGB geändert habe. Die
Sitzung wird fortgesetzt. Ortsratsmitglied
SCHMIDT weist darauf hin, das für das freihalten der Gehwege von Bewuchs keine
Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden dürfen. Ortsratsmitglied
PLIKAT fragt nach den Kriterien der Eingruppierung der Straßen in die einzelnen
Klassen. Herr DIBOWSKI führt dazu aus. |
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