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Auszug - Straßenreinigung und Winterdienst - Rechte und Pflichten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.10.2010    
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
 
Beschluss

Ortsbürgermeister SCHULTZ führt in das Thema Winterdienst ein, Frau Kamionka vom Fachbereich 7 erläutert die Vorschriften der städtischen Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung

Ortsbürgermeister SCHULTZ führt in das Thema Winterdienst ein, Frau Kamionka vom Fachbereich 7 erläutert die Vorschriften der städtischen Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung. Sie weist auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen hin.

Herr DIBOWSKI von der AGL führt aus: die AGL ist von der Stadt mit Straßenreinigung und Winterdienst beauftrag. Das Straßennetz umfaßt 270 Km, davon sind 120 Km im Winterdienst freizuhalten, die übrigen Straßen sind Anliegerstraßen und müssen daher ungeräumt bleiben. neben den Straßen sind 99 Km Radwege vorhanden, von denen 70 Km frei gehalten wurden.

 

Die Sitzung wird für Fragen der Bürger unterbrochen, die im einzelnen beantwortet werden.

In diesem Zusammenhang weist städt. Direktor SORGER eine Forderung eines Bürgers zurück, die Stadt solle jedem Grundstückinhaber schriftlich Art und Umfang der Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht mitteilen. Er führt aus, daß alle Bürger Steuern zahlen und man am Staat manches kritisieren könne, wie mit den Mitteln umgegangen werde. Es sei aber völlig überzogen, eine solche Forderung aufzustellen. Es sei die Pflicht eines jeden Grundeigentümers, sich über die geltende Rechtslage zu informieren. Das bedeute, daß man die Straßenreinigungssatzung und die dazu erlassen Verordnung lese und sich damit befasse, in welche Kategorie sein Grundstück falle. Bei eventuellen Unklarheiten könne man sich bei den zuständigen Stellen informieren. Es sei eine nicht nachvollziehbare Erwartungshaltung, von der Stadt solches Schreiben zu verlangen. Der Bürger erhalte beispielsweise auch keine Post aus Berlin, wenn der Bundestag das BGB geändert habe.

 

Die Sitzung wird fortgesetzt.

Ortsratsmitglied SCHMIDT weist darauf hin, das für das freihalten der Gehwege von Bewuchs keine Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden dürfen.

Ortsratsmitglied PLIKAT fragt nach den Kriterien der Eingruppierung der Straßen in die einzelnen Klassen. Herr DIBOWSKI führt dazu aus.