Bürgerinformationssystem
Ortsbürgermeister
Körner bittet um den Bericht zu den Rechten und Pflichten der Anlieger. Frau
Kamionka erläutert, dass in der trockenen Jahreszeit die Gehwege von den
Anliegern vierzehntägig zu reinigen seien. Im Winter seine die Gehwege oder ein
Streifen von 1,5m ab Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen bzw. so zu
gestalten, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Der Schnee solle in den
Vorgärten gelagert werden. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen werde von der
AGL durchgeführt. Zu
den übrigen Pflichten der Anlieger zähle das Anbringen von Hausnummern zur
Straßenseite hin, damit das Haus jederzeit gefunden werden könne, insbesondere
bei Rettungseinsätzen. Hausnummern, wie auch Wege und Beschilderungen sowie
Straßenlaternen seien von Bewuchs frei zu halten, um eine ungehinderte Nutzung
bzw. Einsicht zu gewährleisten. Herr
Dibowski ergänzt den Vortrag durch die Darstellung des Umfanges des
Winterdienstes der durch die AGL durchgeführt wird. Das Räumen und Streuen der
Fahrbahnen erfolge je nach Verkehrsbedeutung (Hauptverkehrsstraßen,
Durchgangsstraßen, Wege des ÖPNV) und gehe weit über das rechtlich Verpflichtende
(Beseitigung von Gefahrenstellen) hinaus. Winterdienst sei unter dem Aspekt der
Gefahrenabwehr zu sehen, den jeder Anlieger vor seinem Grundstück, die AGL für
die städtischen Liegenschaften und die Fahrbahnen durchführe. Dabei ginge es
immer um die Sicherung der Wohnbebauung und nicht um das Vorhalten von
Spazierwegen. Die AGL habe ein Zeitfenster von 3 Stunden zu beachten. Nach
Ablauf von 3 Stunden müsse man in der Lage sein, den Winterdienst erneut
durchzuführen. Aus diesem Grunde müsse man sich auf das übergeordnete
Straßennetz konzentrieren, in Anliegerstraßen könne nur bei Bedarf geholfen
werden. Entscheidend sei hier das Kriterium der Passierbarkeit. Ein
Winterdienst für das gesamte Straßennetz der Stadt sei technisch und finanziell
nicht leistbar, zumal die Kosten im Wege der Gebührenerhebung von den Anliegern
zu tragen wären. Ortsbürgermeister
Körner unterbricht die Sitzung, damit auch die Bürgerinnen und Bürger Fragen
zum Winterdienst stellen können. Die
Fragen betreffen im Wesentlichen spezielle Straßenzüge, die Übertragung des
Winterdienstes auf Dritte einschl. Haftung, Wege außerhalb der Wohnbebauung,
Streumittel und den Winterdienst auf Radwegen. Ortsbürgermeister
Körner dankt allen für die Rege Diskussion und bittet Herrn Dibowski seiner Mannschaft
nochmals für die geleistete Arbeit im vergangenen Winter zu danken. |
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