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Auszug - Weitere Rechte und Pflichten von Anliegern, z. B. Anbringen von Hausnummern, Entfernen von Bewuchs an Wegen und vor Schildern  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.10.2010    
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Jägerhof"
Ort: Im Dorf 5, 21335 Lüneburg
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Körner bittet um den Bericht zu den Rechten und Pflichten der Anlieger

Ortsbürgermeister Körner bittet um den Bericht zu den Rechten und Pflichten der Anlieger.

 

Frau Kamionka erläutert, dass in der trockenen Jahreszeit die Gehwege von den Anliegern vierzehntägig zu reinigen seien. Im Winter seine die Gehwege oder ein Streifen von 1,5m ab Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen bzw. so zu gestalten, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Der Schnee solle in den Vorgärten gelagert werden. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen werde von der AGL durchgeführt.

 

Zu den übrigen Pflichten der Anlieger zähle das Anbringen von Hausnummern zur Straßenseite hin, damit das Haus jederzeit gefunden werden könne, insbesondere bei Rettungseinsätzen. Hausnummern, wie auch Wege und Beschilderungen sowie Straßenlaternen seien von Bewuchs frei zu halten, um eine ungehinderte Nutzung bzw. Einsicht zu gewährleisten.

 

Herr Dibowski ergänzt den Vortrag durch die Darstellung des Umfanges des Winterdienstes der durch die AGL durchgeführt wird. Das Räumen und Streuen der Fahrbahnen erfolge je nach Verkehrsbedeutung (Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Wege des ÖPNV) und gehe weit über das rechtlich Verpflichtende (Beseitigung von Gefahrenstellen) hinaus. Winterdienst sei unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr zu sehen, den jeder Anlieger vor seinem Grundstück, die AGL für die städtischen Liegenschaften und die Fahrbahnen durchführe. Dabei ginge es immer um die Sicherung der Wohnbebauung und nicht um das Vorhalten von Spazierwegen. Die AGL habe ein Zeitfenster von 3 Stunden zu beachten. Nach Ablauf von 3 Stunden müsse man in der Lage sein, den Winterdienst erneut durchzuführen. Aus diesem Grunde müsse man sich auf das übergeordnete Straßennetz konzentrieren, in Anliegerstraßen könne nur bei Bedarf geholfen werden. Entscheidend sei hier das Kriterium der Passierbarkeit. Ein Winterdienst für das gesamte Straßennetz der Stadt sei technisch und finanziell nicht leistbar, zumal die Kosten im Wege der Gebührenerhebung von den Anliegern zu tragen wären.

 

Ortsbürgermeister Körner unterbricht die Sitzung, damit auch die Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Winterdienst stellen können.

Die Fragen betreffen im Wesentlichen spezielle Straßenzüge, die Übertragung des Winterdienstes auf Dritte einschl. Haftung, Wege außerhalb der Wohnbebauung, Streumittel und den Winterdienst auf Radwegen.

 

Ortsbürgermeister Körner dankt allen für die Rege Diskussion und bittet Herrn Dibowski seiner Mannschaft nochmals für die geleistete Arbeit im vergangenen Winter zu danken.