Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
Böhme geht auf den
in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt und auf die Gründe der Änderung
ein. Die
Auswahl des geeigneten Standortes wurde zwischenzeitlich getroffen, so dass die
Fläche für den Bauwagenplatz räumlich genauer eingrenzbar ist. Die näheren
Gründe, die für die Auswahl des Standortes entscheidend waren, werden von ihr
vorgetragen. (Anlage I). Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass die Standortwahl aufgrund der vorgetragenen Gründe nachvollziehbar sei, zumal
alle Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen in unmittelbarer Nähe bereits
vorhanden seien. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
der Vertragsabschluss über die Fläche des Bauwagenplatzes am 28.09.2010 im VA
zur Beschlussfassung eingebracht werde. Er würde es begrüßen, wenn dem Vertrag
zugestimmt werden würde, da einige der Bauwagenbewohner, die zurzeit noch an 2
anderen Standorten im Stadtgebiet untergebracht sind, bereits für das 1.
Wochenende im Oktober einen Umzug planen. Ratsherr
Meihsies dankt der
Verwaltung für die positive Begleitung. Er hält die Einräumung der Möglichkeit
auf einen Bauwagenplatz alternativ wohnen zu können für ein gutes
Aushängeschild für die Stadt. Beigeordnete
Schellmann spricht sich dafür aus, dass man gegen diese
alternative Wohnform keine Bedenken vortragen sollte. Auch sie hält die
Standortauswahl gegenüber anderen möglichen Standorten für gut gewählt. Beigeordneter
Körner geht davon
aus, dass die mit der Herrichtung verbundenen Kosten von den Bewohnern getragen
werden. Ihn interessiert, von welcher Anzahl von Bauwagen auszugehen sein wird.
Fachbereichsleiterin
Böhme zeigt anhand
eines Lageplans die Anschlussstellen für die Ver- und Entsorgungsleitungen auf.
Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
für ca. 30 Personen die max. Anzahl der Bauwagen auf 40 begrenzt sei. Er zitiert
hierzu aus den vertraglich vorgesehenen Regelungen. Die
höhere Anzahl an Bauwagen resultiert daraus, dass einige Bewohner Wohn-,
Schlaf- und Küchenbereiche voneinander getrennt haben. Seitens
der Stadt wird davon ausgegangen, dass für die Herrichtung des Bauwagenplatzes
ca. 50.000 € an Kosten anfallen, die von den Bewohnern getragen werden. Vertraglich
ist dazu vorgesehen, dass 40.000 € vor Vertragsabschluss an die Stadt zu
zahlen sind. Über den Restbetrag von 10.000 € haben die Bewohner eine
Bürgschaft beizubringen. Sollten tatsächlich 50.000 € an Kosten anfallen,
wird auch diese Bürgschaft bis zum 31.12.2010 einzulösen sein. An jährlicher
Pacht ist ein Betrag von 900 € vorgesehen. Auf die Fläche umgerechnet
entspricht diese Pacht auch der Pacht die von Grabelandpächtern erhoben wird. Der
Pachtzins beläuft sich auf ca. 0,11 €/m²/jährlich. Er
spricht sich dafür aus, dass diese alternative Wohnform ausprobiert wird und
man die Entwicklung hierzu zunächst einmal abwarten sollte. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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