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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass seitens der Fraktion DIE LINKE ein Antrag „Rahmenvereinbarung zwischen Leuphana Stadt und Landkreis Lüneburg“ mit Datum vom 06.08.2010, am 06.07.2010 eingegangen sei. Da dieser Antrag innerhalb der Ladungsfrist gestellt wurde, wird er regulär in die Tagesordnung als TOP 9.1 aufgenommen.
Ratsherr RIECHEY erklärt, dass seitens der Fraktion DIE LINKE dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag eingebracht werde und begründet die Dringlichkeit wie folgt:
Der Antrag sei dringlich, weil in der gebrochenen Rahmenvereinbarung zwischen Leuphana-Universität, Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg eine Finanzierungsvereinbarung seitens der Hansestadt Lüneburg über 5 Mio. EUR enthalten sei. Für den Bau des Zentralgebäudes (AUDIMAX) stehe der Baubeginn kurz bevor, so dass davon auszugehen ist, dass dieser noch vor der nächsten Ratssitzung stattfinde und somit dieser Antrag bei regulärer Behandlung erst im nächsten oder übernächsten Rat behandelt würde. Es sei wichtig, die Finanzzusage aufgrund des Vertragsbruches noch vor Baubeginn zurückzuziehen, damit keine Kosten durch den Bau entstehen würden, die die Universität dann aus Mitteln für Forschung und Lehre bestreiten müsste. Ein weiterer Grund für die Dringlichkeit des heutigen Antrages sei, dass die Finanzzusage des Landes auch noch nicht feststehe, da sich der Wirtschaftsausschuss derzeit mit der Kritik des Landesrechnungshofes an diesem Projekt beschäftige und von der festen Zusage der kommunalen Zuschüsse ausgehe. Er bittet seine Ratskolleginnen und –kollegen darum, die Dringlichkeit für diesen Antrag zu bejahen und danach inhaltlich zu diskutieren.
Oberbürgermeister MÄDGE zitiert aus dem Kommentar zu § 41 der NGO, dass Angelegenheiten als dringlich bewertet werden, deren Beratung und Entscheidung unter Berücksichtigung der möglicherweise abgekürzten Ladungsfrist auf bis zu 24 Stunden nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass der Hansestadt Lüneburg Nachteile entstehen, die nicht wieder beseitigt werden können. Für die Verwaltung wird keine Dringlichkeit dieses Antrages gesehen, da zum einen die Universität die Entscheidung zum Baubeginn alleinverantwortlich trifft. Des Weiteren stehen die Hansestadt Lüneburg sowie der Landkreis Lüneburg in dieser Thematik in engem Kontakt und letztendlich beinhaltet die Rahmenvereinbarung keine Festlegung von Studierendenzahlen. Die Studentenzahlen und die daran geknüpfte Zusage des Landes Niedersachsen sind an einen Landesdurchschnitt geknüpft. Der Rat habe zu dieser Thematik zwei Grundsatzbeschlüsse gefasst; zum einen den Abschluss der Rahmenvereinbarung, zum anderen die Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013. Mitte dieses Jahres wurde der Universität mitgeteilt, dass die Stadt beabsichtige, für das Jahr 2011 1 Mio. EUR und für das Jahr 2012 und 2013 je 2 Mio. EUR in die verbindliche Haushaltsplanung der kommenden Jahre aufzunehmen.
Darüber hinaus werde im Dezember dieses Jahres der Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Dort würde der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu stellen sein. Vor Genehmigung des Haushalts würde keinerlei Zahlung an die Universität fließen, darüber hinaus sind Zahlungen nur aufgrund des Baufortschrittes durchzuführen, so dass keine Gesamtsumme zu überweisen sei. Selbst wenn der Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich im Dezember entscheiden sollte die bislang getätigten Grundsatzbeschlüsse zurückzunehmen, liege für den heutigen Antrag keine Dringlichkeit vor, da bis dahin kein Schaden für die Hansestadt Lüneburg entstehe.
Bürgermeister Dr. SCHARF weist den Vorwurf des Vertragsbruches ausdrücklich zurück, da in Punkt 1 der Rahmenvereinbarung mit der Universität lediglich stehe, dass nach einer Phase der Konsolidierung die Zahl der Studierenden wieder ansteige. Außerdem verbiete er sich, dass die Fraktion DIE LINKE die Ausbildung der Lehrkräfte in Frage stelle.
Ratsherr SOLDAN bittet Herrn Bürgermeister Kolle darum, als Sitzungsleiter die entsprechenden Redner darauf aufmerksam zu machen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt nur zu Fragen der Dringlichkeit gesprochen werden dürfe und hier keine inhaltliche Diskussion stattfinde.
Ratsherr von MANSBERG erläutert, dass nun abzuwägen sei, ob tatsächlich eine Zusage – wie behauptet – gebrochen wurde oder sich ggf. Voraussetzungen geändert hätten. Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung war man sich einig, kurzfristig sinkende Studierendenzahlen mittelfristig wieder steigen zu lassen. Dabei dürfe man den Nachsatz der Rahmenvereinbarung nicht außer Betracht lassen, der aussage: „…wenn die finanzielle Ausstattung dafür gegeben ist“. Schaue man in den Zukunftsvertrag zwischen Universität und Land Niedersachsen, so würden dort die Mittel für die künftigen Jahre garantiert. Es entstehe jedoch keine Erhöhung, so dass von einem Vertragsbruch nicht die Rede sein könne. Eine Dringlichkeit des vorliegenden Antrags zur heutigen Sitzung ist demnach auch nicht gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg seine Finanzzusagen erst durch einen Haushaltsbeschluss zum Ende dieses Jahres befestigen müsste.
Beigeordneter LÖB bezweifelt, dass für dringliche Anträge eine Ratssitzung unter Berücksichtigung der Ladungsfrist einberufen werde; vielmehr sehe er bei dieser Vorgehensweise den Versuch unliebsame dringende Anträge, die nicht unmittelbar in den Folgetagen einen Nachteil für die Hansestadt bringen, abzuwehren. Es sei an der Zeit, dieses Thema grundsätzlich und schlussendlich auszudiskutieren, da der Vorwurf des Vertragsbruches nicht unbedeutend sei. Den Äußerungen der Universität nach bestehe dort kein Ansinnen, die Studierendenzahlen zu erhöhen, trotz steigender Finanzzuweisungen. Aufgrund dieser Sachzusammenhänge sei nunmehr eine Dringlichkeit gegeben und daher der Bedarf heute diesen Antrag zu diskutieren.
Beigeordnete SCHELLMANN bittet dringlichst darum, Maßstäbe, die man aufstellt und von anderen einfordert, auch auf sich selbst zu beziehen. Tatsächlich würde der Rat der Hansestadt Lüneburg die Zuweisungen an die Universität erst mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr festschreiben, so dass zum heutigen Zeitpunkt keinerlei Schaden für die Hansestadt Lüneburg entstehen könnte und somit die Dringlichkeit abzulehnen sei.
Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass die Rechtsauslegung des § 41 der NGO nicht auf der Willkür des Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg zurückzuführen ist, sondern Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Oldenburg aus einem Beschluss aus dem Jahre 2001.
Bürgermeister KOLLE stellt den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Die Dringlichkeit wird bei 6 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen nicht festgestellt.
Somit wird die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung festgestellt und der o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE als TOP 9.1 eingefügt.
Ratsherr RIECHEY gibt folgende persönliche Erklärung ab: Um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass die Fraktion DIE LINKE scheinbar gegen die Universität Leuphana arbeite, bittet er darum, zukünftig solche Vorwürfe und Unterstellungen zu unterlassen. Die Fraktion DIE LINKE habe zur Leuphana Universität zwar eine andere inhaltliche Position zu einigen grundsätzlichen Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, arbeite jedoch nicht grundsätzlich gegen diese Universität.
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