Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf eine Berichterstattung der Lünepost ein, in der fälschlicherweise die Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung als ein Werk dargestellt wurde, welches über einen Umfang von mehr als 150 Seiten verfügt. Diese Aussage ist inhaltlich falsch. Über 150 Seiten Umfang hat vielmehr die Zusammenstellung und Auswertung der eingereichten Stellungnahmen.
Auch verhielt es sich so, dass nicht erstmalig über die Satzung gesprochen wurde. Vielmehr wurde die Verwaltung aus der Politik heraus beauftragt, eine Neufassung und Aktualisierung der seit über 30 Jahren bestehenden Satzung zu erarbeiten. In der ABS-Sitzung am 15.02.2010 wurde ein 1. Entwurf der Neufassung vorgestellt. In dieser Sitzung wurde anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt, wo bezüglich einer einheitlichen Regelung Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der 1. Entwurf in gleicher Weise in Vorträgen bei Verbänden und Vereinen vorgestellt und beworben werden sollte, damit die erarbeitete Neufassung von Vereinen und Verbänden mitgetragen wird.
150 Seiten Abwägungen resultieren auch daraus, dass 48 Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt wurden. Berichtet wird darüber, dass diverse Veranstaltungen besucht bzw. abgehalten wurden. So wurden Vorträge u.a. bei dem Lüneburger City Marketing (LCM), bei den Gastronomen als auch bei den Kaufleuten gehalten. Die Resonanz bezüglich der Teilnehmer war hierbei unterschiedlich. Voll besetzte Ränge gab es im Huldigungssaal, als der Entwurf dem Bürgerverein vorgestellt wurde. Ebenso gab es Vorträge vor dem Vorstand des ALA sowie der Bauhütte. Die Veranstaltungen waren jeweils gut besucht. Auch wurde ein Vortrag vor dem Verein Lüneburger Kaufleute sowie der Kreishandwerkerschaft gehalten. Seitens der IHK wurde auf das Angebot, auch dort einen Vortrag zu halten, zunächst verzichtet.
Die Vielzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Vorfeld führte dazu, dass die anschließende öffentliche Auslegung kaum noch auf Resonanz stieß.
Insgesamt sind von privater Seite nur 2 Anregungen eingegangen. Großes Lob gezollt wird dem LCM, der im Vorfeld eine Vielzahl einzelner Stellungnahmen zusammengefasst habe.
So gab es eine zusammengefasste Stellungnahme sowohl der Gastronomen als auch der Kaufmannschaft. Ebenso verfahren ist der ALA und der Bürgerverein. Diese Zusammenfassungen waren für die Verwaltung im Verfahren äußerst hilfreich. So hat man sich zusätzliche Stellungnahmen in der Einzelauflistung erspart. Eine dermaßen aufgeweitete Auflistung wäre im Abwägungsprozess sicherlich nicht mehr zu handhaben gewesen.
Dass die abgehaltenen Vorträge gut aufgenommen und in den Inhalten auch Unterstützung finden, spiegelt sich in den eingereichten Anregungen wieder. Zitiert werden hierzu einige Passagen der eingereichten Anregungen und Stellungnahmen der Bauhütte, dem ALA und der LCM.
Verdeutlicht wird, dass aus den vorgetragenen Anregungen zu entnehmen ist, dass es in den derzeitigen Formulierungen einzelner Regelungen noch einer Nachbearbeitung bedarf. Hieran arbeitet die Verwaltung im weiteren Verfahren, um zu Lösungen zu gelangen, die den einzelnen Belangen Rechnung trägt.
Grundsätzlich kann festgestellt und für die weitere Beratung vorausgeschickt werden, dass die Grundzüge der Planung akzeptiert werden und erhalten bleiben. Vielmehr geht es im Wesentlichen bei der Erläuterung des heute vorzustellenden überarbeiteten Entwurfs vorrangig um Ergänzungen, Klarstellungen und Änderungen im Detail.
Der bereits überarbeitete, mit der Einladung übersandte, 2. Entwurf beinhaltet bereits die aus dem Abwägungsprozess übernommenen Veränderungen
Zusätzlich wird vorgeschlagen, zu dem jetzt vorgelegten 2. Entwurf weitere Änderungen vorzunehmen, die von der Verwaltung mündlich vorgetragen werden. Zum einen werden die Maßeinheiten einheitlich als Meter-Angabe benannt sowie redaktionelle Fehler berichtigt.
§ 4 Abs. 2 Satz 5 wird um das Wort „auch“ ergänzt, ebenso wie § 6 Abs. 1 Satz 1 um den Zusatz „Tore“ ergänzt. In 6 Abs. 6 Satz 3 wird die Regelung „Türen in weißem Anstrich sind nicht zulässig“ gänzlich gestrichen.
Detailliert eingegangen wird auf die aufgrund der Anregungen und Stellungnahmen im Abwägungsprozess übernommenen Ergänzungen und Änderungen.
In Abarbeitung der einzelnen Paragraphen des 2. Entwurfes wird hierbei auf jede eingearbeitete Veränderung eingegangen. Erläutert wird hierzu, von wem die Stellungnahme vorgebracht wurde, warum die Veränderung von der Verwaltung im Abwägungsprozess übernommen wurde und die sich daraus gegenüber dem 1. Entwurf ergebende textliche Veränderung.
Bei der Erläuterung zu den einzelnen Veränderungen werden seitens der Ausschussmitglieder Nachfragen gestellt bzw. ergänzende Anregungen gegeben. Diese beziehen sich insbesondere auf:
§ 7 Schaufenster und Ladeneingangstüren Abs. 3 Höhe Fensteröffnungen
Herr Meyer - LCM – merkt an, dass man hier nicht die Anregung übernommen habe, statt der geforderten Höhe von 0,50 m stattdessen 0,30 m in den Satzungsentwurf aufzunehmen. Für Handelsflächen sei diese Fläche zu hoch.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass aus verschiedenen untereinander abzuwägenden Kriterien nicht alle Anregungen Eingang in die Veränderungen gefunden haben. Bei Bedarf bietet sie an, dass in Einzelgesprächen dargelegt werden kann, warum einzelne Anregungen nicht oder nicht so wie erwünscht in den überarbeiteten 2. Entwurf übernommen wurden. Ggf. kann die Anregung dann noch einmal in der anstehenden 2. Auslegung vorgetragen werden. Dadurch, dass ein Großteil der Anregungen nach Abwägung Berücksichtigung gefunden hat, ist davon auszugehen, dass sich bei der 2. Auslegung die dann noch eingehenden Anregungen reduzieren werden.
Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass, wenn diese Regelung für die LCM ein so wichtiger Punkt sei, dass dann wie angeboten verfahren werden sollte und dies erneut als Anregung in der 2. Auslegung vorgebracht werden sollte.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Interessenlagen der Einwender zu weit auseinander gehen, als dass man eine Regelung finden kann, die alle zufrieden stellt. Insofern wurde hier zunächst ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der durchaus, wie alle anderen Regelungen auch, nochmals diskutiert und noch anders entschieden werden kann.
Herr Meyer – LCM – regt an, dass auch den beteiligten Verbänden und Vereinen die Möglichkeit eingeräumt wird, in einer synoptischen Gegenüberstellung die jeweiligen Regelungen mit ihren Veränderungen des 1. Entwurfs gegenüber dem 2. Entwurf zu bekommen.
Stadtbaurätin Gundermann macht klar, dass es dazu alles noch viel zu sehr im Fluss sei. Der jetzige 2. Entwurf stellt noch nicht die endgültige Fassung dar. Es wird davon auszugehen sein, dass es noch Änderungen geben wird. Klar muss einem auch sein, dass, wie immer die endgültige Fassung auch aussehen wird, es immer einen Kompromiss in der Abwägung unterschiedlichster Interessenlagen sein wird. Verdeutlicht werden diese unterschiedlichen Interessenlagen insbesondere bei Markisen und Sonnenschirmen, bei dessen zu treffenden Regelungen es ganz unterschiedliche Interessenlagen zwischen der Gastronomie einerseits und dem ALA und der Bauhütte andererseits gibt.
§ 8 Markisen und Vordächer
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass aus näher dargelegten Gründen aus der Kopfzeile „und Vordächer“ ebenso wie die Regelungen des Absatzes 12 zu Vordächern komplett gestrichen werden, Entscheidungen werden im Einzelfall getroffen. Für das neben dem Ausfahren von Markisen zusätzliche Aufstellen von Sonnenschirmen wurde eine Regelung in dem Entwurf eingestellt, die im weiteren Verfahren noch zu diskutieren sein wird und insofern noch keine abschließende Regelung darstellt.
§ 8 Absatz 3 Ausladung Markisen/Abstand Markisen/Sonnenschirme
Herr Meyer – LCM – merkt an, dass die im Abs. 3 enthaltene Regelung, dass die Ausladung von Markisen max. 2 m betragen darf, zumindest für den gastronomischen Bereich unzweckmäßig sei. Sondernutzungsflächen weisen in der Regel eine größere Tiefe auf. Nicht verhehlen will er dabei aber auch, dass für Belange des Handels eine 2 m Ausladung einer Markise als durchaus ausreichend empfunden werden könnte. Nach seiner Ansicht musste hier mehr auf die Belange der Gastronomie eingegangen werden, gleiches gilt für § 12 Abs. 2.
§ 8 Abs. 5 – Länge Markisenvolant
Herr Meyer – LCM – merkt an, dass die max. Volantlänge begrenzt werden sollte. Die Verwaltung schlägt hierzu 20 cm vor.
§ 8 Absatz 9
Bezüglich der Abstandsregelung Markisen/Sonnenschirme spricht Herr Meyer – LCM - sich dafür aus, hier nach individuellen Möglichkeiten zu suchen bzw. in der Satzung hierzu Gestaltungsspielraum vorzusehen, weil nach seiner Ansicht die aus Alt – aber auch aus Neubauten bestehende Gebäudesubstanz zu unterschiedlich sei, als dass man hier eine pauschal verbindlich geltende einheitliche Regelung festlegen sollte.
§ 8 Absatz 7
Beigeordneter Blanck regt an, die Interpretation des Absatzes dahingehend neu zu fassen, dass Irritationen dessen, was eigentlich gemeint sei, ausgeschlossen werden können. Nach seiner Ansicht muss klarer festgelegt werden, was denn als „störend wirkend“ gemeint sei.
Stadtbaurätin Gundermann nimmt die Anregung auf und sagt eine eindeutigere Formulierung zu. Ausgangslage war, dass nur einfarbige und ohne jegliche Aufschriften oder Symbole versehene Markisen zulässig sein sollen.
§ 8 Abs. 11 Klärung der Begrifflichkeit „Auslucht/Utlucht“
In Lüneburg findet der niederdeutsche Begriff „Utlucht“ Anwendung, so dass dies für den Satzungstext übernommen wurde.
§ 8 Absatz 12 Vordächer
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der Absatz komplett gestrichen wird.
§ 9 Absatz 8 Ausstattung im Bereich Fassade
Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, dass das vorgegebene zulässige Höchstmaß von 0,25x0,45 m für Firmen- und Namensschilder gestrichen werden sollte. Stattdessen soll nur das liegende Format mit einer zulässigen Gesamtfläche von max. 0,20 m² und einzuhaltendem Abstand von der Pfeilerkante vorgeben werden. Durchaus bewusst ist man sich der Tatsache, dass im Einzelfall bei schmalen Pfeilern ein anderer abweichender Abstand eingehalten werden muss. In diesem Zusammenhang soll der Abstand vom Pfeilerrand nach § 16 Abs. 24 analog auf 0,05 m angepasst werden.
Befunden werden müsste auch darüber, inwieweit die Aufnahme der Anregung der Bauhütte weiterhin Bestand haben soll. Mit einer Größenbegrenzung für Klingeltableaus für private Namensschilder soll eigentlich Auswüchsen vorgebeugt werden. Bei Aufrechterhaltung wird die Gefahr gesehen, dass es hier zu einer Überregulierung kommt, daher soll dies aus der Satzung gestrichen werden.
Abs. 9 – Heizstrahler
Herr Burgdorff – ALA – bringt in Erinnerung, dass der ALA für das Anbringen von Heizstrahlern an den Hausfassaden Bedenken vorgetragen hat. Aus Sicht des ALA beeinträchtigen Heizstrahler zu sehr die Ansicht der Fassaden.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man in der Abwägung auf die Interessen der Gastronomie Rücksicht genommen und die Befristung aufgehoben habe. Zweifelsohne kommt man in der Abwägung den gastronomischen Belangen mehr entgegen als dass es der ALA und die Bauhütte für vertretbar halten.
Herr Meyer – LCM – ergänzt, dass die Gastronomen sich darauf verständigt haben, möglichst einheitliche Strahler anzubringen, die ins Stadtbild passen. Bisher teilweise verwendete Heizpilze wurden zwischenzeitlich verboten.
§ 11 Grundsätze für die Gestaltung des Straßenraumes
Beigeordneter Dörbaum regt an, dass für die nicht allgemein verständlich gewählte Bezeichnung „Kundenstopper“ eine andere Formulierung gewählt werden sollte. Er schlägt vor, dass die Verwaltung einen anderen Begriff ausarbeitet und in die Satzung übernimmt.
§12 Absatz 1 - Sonnenschirme und textliche Bespannungen
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass der Absatz komplett gestrichen werden soll, da es sich um eine Doppelung handelt. Dazu wird am Ende des § 12 ein neuer Absatz mit Hinweis auf § 8 Abs. 9 in die Satzung eingefügt.
Abs. 4 Einzelgröße Sonnenschirme
Herr Meyer – LCM – möchte wissen, wie damit umgegangen wird, wenn Gastronomen und Kaufleute derzeit Schirme aufstellen, die das zukünftig vorgesehene Höchstmaß von 3x3 m überschreiten.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass diese Schirme für die Dauer ihrer Nutzbarkeit Bestandschutz haben, vorausgesetzt, dass sie genehmigt und rechtmäßig aufgestellt sind. Ansonsten greifen dann die Regelungen der Satzung bei Neuanschaffungen.
Einige Ausschussmitglieder äußern sich dahingehend, dass dies schwer zu dokumentieren sei und u.U. von einigen Gastronomen ausgenutzt werden könnte.
§ 15 Warenauslagen/Höhenbegrenzung
Herr Meyer – LCM – merkt an, dass vereinzelt Kaufleute mit den zulässigen Breiten und Höhen Schwierigkeiten haben. Hier sollte noch einmal über die vorgegebenen zulässigen Maße gesprochen werden.
Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, die vorgegebene Höhenbegrenzung ersatzlos zu streichen. Der Vorschlag für die Breitenbegrenzung von max. 1,50 m kam jedoch von den Kaufleuten selbst.
Herr Burgdorff – ALA – stimmt der Herausnahme der von dem ALA vorgeschlagenen Höhenbegrenzung zu.
Herr Meyer – LCM – äußert, dass hinsichtlich der Breitenbegrenzung die Meinungen der Kaufleute untereinander stark auseinander gehen.
§ 16 Werbeanlagen Absatz 1 – Produkt- und Markenwerbung
Beigeordneter Blanck weist darauf hin, dass es ein Problem sein wird, von Markisen und insbesondere Sonnenschirmen Produktwerbung, insbesondere für Brauereien, gänzlich fern zu halten. Viele Gastronomen sind auf die teilweise unentgeltliche Gestellung des Mobiliars mit entsprechenden Werbeaufdrucken angewiesen.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass solcherlei Werbungen bisher im Stadtbild verhindert werden konnten. Sie weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung in den letzten Jahren mit sehr viel Aufwand eben eine solche Entwicklung verhindert wurde. Wenn es aber anders gewollt sein sollte, wäre auch eine andere Regelung möglich.
Herr Meyer – LCM – bestätigt die Aussagen von Beigeordneten Blanck, wonach teilweise die Gaststättenbetreiber auf eine unentgeltliche Bereitstellung entsprechenden Mobiliars angewiesen seien.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass dies nicht nur brauereibezogen für den gastronomischen Bereich zu sehen ist. Hierbei handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Auch Sportartikelgeschäfte würden gern Reklame mit den von ihnen vertretenen Marken und dessen Logos Werbung machen.
Beigeordneter Körner interessiert, ob die Werbeaufschrift von der Drogerie Rossmann mit dem zusätzlichen Emblem eines Pferdes zukünftig noch zulässig wäre.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es in diesem Fall so zu werten sein wird, dass es Teil des Namenszuges sei und damit zulässig.
Absatz 13 – Winklig angebrachte Werbeanlagen
Herr Burgdorf – ALA – merkt an, dass er auch aus gestalterischen Gründen eine max. Ausladung von Werbeanlagen von 0,80 m nach wie vor für zu wenig hält.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es zwar zutreffend sei, dass in anderen Städten dies großzügiger geregelt sei, dies aber nicht alles auf das Stadtbild von Lüneburg übertragbar sei.
Absatz 18 – Sonstige Werbemittel
Stadtbaurätin Gundermann nimmt die Anregung von Herrn Meyer – LCM - auf, dass bei der Aufzählung sonstiger Werbemittel auch die vor Geschäften stehenden Spielgeräte erfasst und geregelt werden sollten.
Absatz 19 – Größenbegrenzung Kundenstopper
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Begrenzung auf das Format A 1 gestrichen werden solle.
Sie fasst zusammen, dass der heute vorgestellte 2. Entwurf der Satzung das Ergebnis des bisherigen Verfahrens widerspiegelt.
Zum weiteren Verfahrensablauf schlägt sie vor, dass man mit den erläuterten Veränderungen das Verfahren fortsetzt.
Die heute kritisch angesprochenen Punkte werden noch einmal im Rahmen der nächsten Auslegung mit den Betroffenen besprochen.
Im nächsten Verfahrensschritt soll hierzu dann ergänzend vorgetragen werden.
Beigeordneter Dörbaum dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit und schließt sich dem Vorschlag von Stadtbaurätin Gundermann bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.
Er verkennt nicht die Problematik, die schützenswerte historische Innenstadt so zu erhalten, dass trotzdem noch soviel Flexibilität für eine Entwicklung bestehen bleibt. Andererseits muss aber auch klar und deutlich geregelt sein, was geht und was nicht. In der anstehenden erneuten öffentlichen Auslegung werden alle Bürger/Innen, Institutionen, Verbände und Vereine die Möglichkeit haben, sich erneut einzubringen.
Beigeordneter Blanck macht deutlich, dass die Inhalte der Satzung und dessen Notwendigkeit in aller Ausführlichkeit innerhalb seiner Fraktion beraten wurde. Aus dem Vortrag von Stadtbaurätin Gundermann wurde ihm die unterschiedlichen bestehenden Interessenlagen aller Beteiligten verdeutlicht. Seine Fraktion hat die Inhalt des Entwurfes aus allen Blickwinkeln betrachtet und hat dabei feststellen müssen, was Stadtbaurätin Gundermann auch bestätigt hat, dass hier sehr viele Ansprüche gegeneinander konkurrieren. Bei der Einschätzung des Regelungswerkes ist er sich nicht sicher, ob dieses allen Ansprüchen gerecht werden wird oder dies eher als miefig und spießbürgerlich empfunden wird. Er geht davon aus, dass im weiteren Verfahrensablauf noch ein großes Stück an Beratung erforderlich sein wird. Derzeit sieht er sich völlig außerstande, jetzt hier und heute eine Interessenabwägung vornehmen zu können.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass sie bei keinem der gehaltenen Vorträge den Eindruck erlangt habe, dass ein solches Regelwerk als miefig oder spießig empfunden wird. Bewusst muss einem sein, das man es nicht allen Recht machen kann. Was bei den Vorträgen aufgenommen werden konnte, war sehr viel Lob und Anerkennung. Zum weiteren Verfahren führt sie aus, dass im September und Oktober die erneute Auslegung, im Oktober die Abwägung und im November 2010 der Satzungsbeschluss vorgesehen sei. Verdeutlicht wird noch einmal, dass sehr viele der vorgebrachten Anregungen in den 2. Entwurf übernommen wurden. Im Ergebnis kann nur angestrebt werden, einen Kompromiss dergestalt zu finden, der von einer möglichst großen politischen Mehrheit getragen wird.
Ratsherr Bruns dankt der Verwaltung für die viele Arbeit, die bis heute geleistet wurde. Gezeigt hat sich, dass die Materie sehr komplex ist. Viele heute angesprochene Punkte müssen noch einmal überdacht werden. Bis dato ist es ein guter Entwurf, der nach seiner Ansicht in den nächsten Verfahrensschritt gebracht werden sollte.
Beigeordneter Körner pflichtet Ratsherrn Bruns bei. Auch er dankt der Verwaltung für die bisher geleistete Arbeit. Lobenswert ist auch, dass zahlreiche Institutionen, Verbände und Vereine über die gehaltenen Vorträge in die Thematik eingebunden werden konnten. Auch er geht davon aus, dass am Ende des Verfahrens nur ein Kompromiss mit einem möglichst großen gemeinsamen Nenner als Ergebnis herauskommen kann. Er regt an, in den nächsten Verfahrensschritt zu gehen.
Herr Burgdorff – ALA – empfiehlt ebenfalls, das Verfahren fortzuführen. Er warnt zwar vor einer Regelungsdichte, sieht es aber auch so, dass es ohne entsprechende Regelungen nicht gehen wird. Bedauerlich ist aus seiner Sicht, dass es heute anders als in früheren Jahrzehnten sei, wo man nicht alles regeln musste. Ein Stadtbild, wie es Lüneburg vorzuweisen hat, würde sich ohne ein entsprechendes Regelwerk heute so nicht präsentieren können. Er weist darauf hin, dass es erste Ansätze stadtbildpflegerischer Regelungen bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts gab. Verhindert werden muss im Sinne der Bürger und Nutzer des Altstadtbereiches, dass dieser Bereich zu einem Marketingobjekt verkommt.
Herr Meyer – LCM – hält den eingeschlagenen Weg für richtig und schlägt ebenfalls vor, das Verfahren fortzuführen. Er verweist darauf, dass viele Regelungen bereits heute Bestand haben. Er zeigt Verständnis dafür, dass nicht alle Anregungen in den Entwurf der Satzung Aufnahme gefunden haben.
Beigeordneter Blanck sieht, dass hier extreme Pole aufeinander treffen. Einerseits ist die historische Altstadt in ihrem Bestand konservierend zu erhalten. Andererseits muss auch eine Altstadt heutigen Ansprüchen an eine lebendige Stadt gerecht werden. Für ihn wird es im weiteren Verfahren darauf ankommen, wohin in der Interessenabwägung die zu treffende Regelung tendieren wird. Er hofft, dass sich im weiteren Verfahrensablauf auch die Bürger verstärkt in die Diskussion einbringen. Mit einem solchen Hintergrund, was eigentlich der Bürger will, wird es den politischen Gremien auch leichter fallen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Herr Westren-Doll – Bauhütte Lüneburg – stimmt Herrn Burgdorf – ALA –dahingehend zu, dass man nicht umhin kommen wird, gewisse Dinge regeln zu müssen. Auch Ausnahmen sollten bei Vorliegen eines entsprechenden Sachverhaltes möglich sein. Er geht davon aus, dass keiner es will, dass durch ein entsprechendes Regelwerk die Stadt in ihrer Entwicklung eingefroren wird. Der 2. Entwurf der Satzung stellt ein gutes Instrument für einen Kompromiss dar. Detaillierte Festlegungen hält er in gewissem Bereich für unumgänglich. Er warnt davor, in den anstehenden weiteren Verfahrensschritten das jetzige Konzept zu verwässern bzw. strenger zu fassen. Er spricht sich für die Fortführung des Verfahrens aus.
Ratsherr Schuler dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Der überarbeitete Entwurf geht dezidiert auf sehr unterschiedliche Interessenlagen ein. Er verdeutlicht, dass durch die in der Satzung auch zukünftig mögliche Ausnahmeregelung es möglich sein wird, auch eine auf den Einzelfall passende Lösung zu finden. Insofern setzt er Vertrauen in die Verwaltung, die auch bisher immer schon bemüht war, eine für den Antragsteller akzeptable Lösung zu finden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktive Beteiligung an der Beratung. Mit den von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen Änderungen wird der von der Verwaltung formulierte Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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