Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtrat
Moßmann führt aus,
dass die zurzeit bestehende Bauwagensiedlung im Bereich des Baugebietes Hanseviertel
demnächst die Flächen dort räumen muss. Der gegründete Verein Lebenswagen e.V.
hat mit einem an Oberbürgermeister Mädge gerichteten Schreiben im
Frühjahr d. J. die Stadt dergestalt um Hilfe gebeten, dass die Stadt dem Verein
bei der Suche für einen neuen Standort im Stadtgebiet für die Bauwagen
unterstützen möge. Bei den zu räumenden Flächen handelt es sich um landeseigene
Flächen. Zu dem Verein gehören auch Mitglieder, die zur Abrundung des jetzigen
Areals Flächen einer zivilen Einrichtung angepachtet haben, die ebenfalls zu
räumen ist. Ziel
des Vereins ist es, beide Nutzungen zukünftig unter einen Hut zu bekommen und
einen dauerhaften neuen, rechtlich abgesicherten Standort im Stadtgebiet zu
bekommen. Die
Stadt Lüneburg unterstützt das Ansinnen des Vereins Lebenswagen e.V. in ihrem Bemühen,
für diese Wohnart einen dauerhaften Platz zu finden. Der Verein Lebenswagen
e.V. legt Wert darauf, dass akzeptiert und respektiert wird, dass auch ein
Wohnen im Bauwagen in der heutigen Zeit eine Wohnform darstellt. Die mit dem
Wohnen im Bauwagen verbundenen Einschränkungen werden von den Bewohnern bewusst
hingenommen, weil sie mit dieser Lebensform günstiger und alternativ leben
können. Unter
diesen Vorgaben hat man sich seitens der Verwaltung entschlossen, diese Lebensform
zu unterstützen. Bei
der Suche nach geeigneten Flächen im Stadtgebiet wurden sowohl Flächen im
Innen- als auch im Außenbereich auf ihre Geeignetheit untersucht. Anhand
des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden noch einmal die
Gründe dargelegt, warum man bei den Untersuchungen auf die Geeignetheit
verschiedener Flächen letztendlich im Ergebnis dazu gekommen sei, zwei Flächen
im Bereich „Am Weißen Berge“ näher auf ihre Geeignetheit zu
untersuchen. Beide
näher untersuchten Flächen liegen aus bauleitplanrechtlicher Sicht im
unbeplanten Außenbereich, in dem vom Grundsatz her nur privilegierte
Bauvorhaben zulässig sind. Anhand
einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden detailliert die
planungsrechtlichen Erfordernisse ausgeführt, die erforderlich sind, um eine
der geprüften Flächen als Bauwagenplatz dauerhaft nutzen zu können. Zur
Ausgangslage und zum notwendigen Verfahren der Änderung des
Flächenutzungsplanes wird näher ausgeführt. Fachbereichsleiterin
Böhme erläutert
ergänzend den Verfahrensablauf für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes.
Sie geht hierbei auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens sowie auf die
Notwendigkeit ein, parallel einen
Umweltbericht erstellen zu müssen. Sie weist daraufhin, dass der zu erstellende
Umweltbericht in den vorzunehmenden Abwägungsprozess einfließen und somit
Bestandteil des F-Plans wird. Ergänzend
wird die derzeitige Situation des Bauwagenplatzes im Hanseviertel aufgezeigt. Dort
leben zurzeit ca. 30 Personen mit einer entsprechenden Anzahl von Bauwagen. Anhand
der Power-Point-Präsentation geht sie ergänzend auf die Kriterien für die
Standortauswahl sowie die Kriterien, die der Standortsuche zugrunde gelegt
wurden, ein. Stadtrat
Moßmann geht noch
einmal auf den in der nachgesandten Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt ein.
Bei der Standortsuche handelt es sich um einen ständigen Prozess, der soweit
gediehen ist, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der
notwendigen Ver- und Entsorgung des Gebietes sich herauskristallisiert hat,
dass seitens der Verwaltung von den beiden vorgeschlagenen Standorten nunmehr
der Standort 2 für den Standort der Bauwagen präferiert wird. Fachbereichsleiterin
Böhme zeigt anhand
eines Lageplaners die vorgesehen Standorte 1 + 2 auf. Beide Standorte sind nach
den derzeitigen Festsetzungen des F-Plans entweder als landwirtschaftliche
Fläche oder als Fläche für Grün und Sport ausgewiesen. Insofern müsste der
F-Plan für die dauerhafte Ansiedlung des Bauwagenplatzes geändert werden. Die endgültigen
äußeren Abgrenzungen des Bauwagenplatzes werden festgelegt, sobald sich die
Planung hierfür konkretisiert hat. Die Voraussetzungen für eine gesicherte
Erschließung müssen gewährleistet sein. Die Anforderungen hierzu werden
aufgezeigt. Den Bestand der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen wird
anhand eines Planes erläutert. Die Erschließungskosten für die beiden Standorte
werden vergleichend benannt. Für die Stromversorgung wären auch alternative
Möglichkeiten denkbar. Im Vergleich
aller zu berücksichtigen Kriterien hat sich abgezeichnet, dass der Standort 2
der geeignetere zu sein scheint. Bezüglich der vergleichenden Kostenaufstellung
ist es durchaus möglich, dass sich die genannten Kosten noch verändern können,
wenn die Planung im Verfahren konkretisiert wird. Stadtrat
Moßmann macht
deutlich, dass aus dem Vorgetragenen zu erkennen ist, dass keiner der
vorgesehenen Standorte unproblematisch sei. Aufgrund der Sommerpause war es bei
den Ver- und Entsorgungsträgern nicht möglich, konkrete Angaben über
Anschlussmöglichkeiten und –kosten in Erfahrung zu bringen. Derzeit
befindet sich alles noch im Verfahrensfluss. In
der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, eine politische
Beschlussfassung dahingehend zu erlangen, in welche Richtung seitens der
Verwaltung weiter vorgegangen werden soll. Anhand
der im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführten weiteren Vorgehensweise
sind die notwendigen einzuleitenden Schritte abzulesen. Für die Dauer des
Verfahrens, welches einen Zeitraum von ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird, ist
es für die Übergangszeit erforderlich, mit dem Verein Lebenswagen e.V. eine vertragliche
Regelung abzuschließen. Noch
nicht absehbar ist, ob die Regierungsvertretung den Vorstellungen der Stadt zur
Änderung des Flächenutzungsplanes ihre Zustimmung erteilt. Insofern macht es
binnen dieses Zeitraumes keinen Sinn, Investitionen dahingehend zu tätigen, die
auf eine Dauerhaftigkeit des Bauwagenplatzes an einer der bezeichneten Stellen
abzielt. Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden konkret erst
dann zu verlegen sein, wenn die Regierungsvertretung der Änderung des Flächennutzungsplans
ihre Zustimmung erteilt hat. Insofern
wird man für die Dauer von 1 Jahr sich mit einem Provisorium behelfen müssen.
Dadurch wird erreicht, dass in diesem Zeitraum die Kosten niedrig gehalten
werden. Gleichzeitig
wird es den Mitgliedern des Vereins jedoch ermöglicht, bereits jetzt die notwendigen
Maßnahmen zum Umzug zu ergreifen. Um
diesen und den folgenden Zeitraum vertraglich abzusichern, ist der Abschluss
eines zivilrechtlichen Pachtvertrages mit dem Verein Lebenswagen e.V.
vorgesehen. Die
Eckdaten eines möglichen Pachtvertrages für den Bauwagenplatz werden
aufgezeigt. Selbst
wenn ein Großteil der erforderlichen Arbeiten von den Vereinsmitgliedern in
Eigenleistung erbracht werden sollten, beziffern sich die verbleibenden vom
Verein zu tragenden Kosten auf ca. 50.000 €. Da seitens der
Vereinsmitglieder bereits im Vorfeld darauf hingewiesen wurde, dass die
finanziellen Möglichkeiten der Vereinsmitglieder beschränkt seien, ist vorgesehen,
dem Verein die verbleibenden, nicht abgedeckten Erschließungskosten darlehensmäßig
zur Verfügung zu stellen. Das gewährte Darlehen soll über eine Bürgschaft abgesichert
werden. Beigeordnete
Schellmann bringt
in Erinnerung, dass im Zusammenhang mit der Bebauung der Kleingartenkolonie und
dem Anwesen Stöving es bereits seinerzeit Proteste dahingehend geben habe, dass
die in Rede stehende Fläche einen wichtigen Beitrag für die Frischluftzufuhr
des Innenstadtbereiches darstellt und insofern von jeglicher Bebauung
freizuhalten ist. Auch vertritt sie die Ansicht, dass die Flächen um den
Biotopbereich herum für die Anlegung eines Bauwagenplatzes ungeeignet
erscheinen. Nach ihrer Ansicht dürfte es andere Flächen geben, die für einen
Bauwagenplatz geeigneter sind. Sie
möchte wissen, dass, wenn die Bauwagensiedlung dort entstehen sollte, es im
Rahmen des Verfahrens geprüft wird, ob dadurch die angesprochene Frischluftzufuhr
des Innenstadtbereiches unterbrochen wird. Auch
sie teilt die Ansicht, dass durch Einbringen von Eigenleistungen der
Bauwagenbewohner die Kosten sowohl für die Stadt als auch für die
Bauwagenbewohner im erträglichen Rahmen bleiben könnten. Fachbereichsleiterin
Böhme weist darauf
hin, dass im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im zu erstellenden
Umweltbericht ohnehin auch auf das Thema Frischluftzufuhr Innenstadtbereich
einzugehen sein wird. Bezüglich der Nähe des Bauwagenstandortes zur
Biotopfläche wurde bereits ein Gespräch mit dem Landkreis als Untere
Naturschutzbehörde geführt. Eine Nutzung als Bauwagenplatz in der Nähe des
Biotops würde zwar gewisse Auflagen erforderlich machen, gänzlich
ausgeschlossen werden wird die Nähe des Bauwagenplatzes zum Biotop seitens der
Unteren Naturschutzbehörde jedoch nicht. Stadtrat
Moßmann weist
darauf hin, dass es bezüglich der Sicherung der Frischluftzufuhr des
Innenstadtbereiches ein Gutachten gäbe. Grundlage der Erstellung des Gutachtens
war seinerzeit die geplante mehrstöckige Bebauung dieser Flächen. Nach seiner
Kenntnis wurde in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass zur Absicherung der
Frischluftzufuhr des Innenstadtbereiches an dieser Stelle keine als Riegel
wirkende Bebauung durchgeführt werden sollte. Dies ist im konkreten Fall auch
nicht vorgesehen. Ratsherrn
Kuhn interessiert
in diesem Zusammenhang, warum für die Änderung des F-Plans die Zustimmung der
Regierungsvertretung einzuholen ist und warum das Verfahren ca. 1 Jahr dauern
soll. Ergänzend
interessiert ihn, ob der Stadt auch noch Folgekosten entstehen, die nicht
vertraglich so abgesichert sind, dass sie der Verein zu erstatten haben wird. Bezüglich
des Darlehens über ca. 50.000 € möchte er wissen, ob die Rückzahlbarkeit
des Darlehens ausgerichtet wird auf die Laufzeit des abzuschließenden Nutzungsvertrages.
So wie dargestellt ist vorgesehen, die Laufzeit des Vertrages auf 5 Jahre mit
einer Option auf eine 5 jährliche Verlängerung auszurichten. Demzufolge müsste
auch der Darlehensvertrag eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung
dergestalt vorsehen, dass, wenn der Vertrag nach 5 Jahren beendet wird, dann
auch das Darlehen in vollem Umfang abzulösen sein wird. Wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass
die Stadt bei Beendigung des Vertrages nach 5 Jahren nicht auf den Kosten
hängen bleibt. Stadtrat
Moßmann geht davon
aus, dass die Stadt auf keinen Kosten aus der Gewährung des Darlehens hängen
bleibt, zumal das gewährte Darlehen durch eine Bürgschaft abgesichert werden
soll. Herr
Schultz – Ortsbürgermeister Ochtmissen – macht deutlich, dass er in der heutigen
Sitzung nur eine Meinung abgeben kann. Der Ortsrat Ochtmissen wird sich heute
Abend mit dieser Thematik auseinandersetzen und einen entsprechenden Beschluss
fassen. Diesen Beschluss möchte er mit seiner jetzt geäußerten Meinung jedoch
nicht vorgreifen. Für
ihn stellt sich die Frage, ob man einen solchen Bauwagenplatz an dieser Stelle
haben will oder nicht. Da dieser Bauwagenplatz an anderer Stelle am Meisterweg
bereits über meherere Jahre Bestand hat, steht für ihn außer Frage, dass man
auch zukünftig dieser alternativen Wohnform Raum geben und entsprechend eine
geeignete Fläche zur Verfügung stellen will. Er weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass quasi jede Stadt in der heutigen Zeit alternativen Wohnformen Raum
für derartiges Wohnen zur Verfügung stellt. Auch
er merkt an, dass seinerzeit sich hinsichtlich der Gefährdung der Frischluftzufuhr
man sich Gedanken gemacht hat, ob eine Bebauung an dieser Stelle überhaupt
möglich sei. Wie bereits von Stadtrat Moßmann ausgeführt war damals jedoch in
Rede, dort mehrgeschossigen Mietwohnungsbau zu errichten. Insofern sind diese Bedenken
bezüglich eines Bauwagenplatzes nicht vergleichbar. Hinsichtlich der
Finanzierung über ein Darlehen merkt er an, dass es nach seinem Verständnis so
sein wird, dass, wenn keiner die Bürgschaft für das zu gewährende Darlehen
übernimmt, dann auch kein Vertrag zustande kommen wird. Er
weist darauf hin, dass die in Rede stehenden Flächen auch für
Sportplatzerweiterungen vorgehalten werden. Er geht davon aus, dass heute eine
Entscheidung darüber zu treffen sein wird, ob wir einen Bauwagenplatz in dem
aufgezeigten Areal wollen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen des
anstehenden Verfahrens vorzunehmen sein. Für
die heute noch anstehende Ortsratssitzung hat er mit den Anliegern des
Baugebietes „Am Wildgehege“ gesprochen und diese gebeten, in die
heutige Ortsratssitzung zu kommen. Nach
seinem Dafürhalten ist die angesprochene Fläche für eine Bauwagennutzung geeignet.
Er spricht sich dafür aus, dass man diese alternative Wohnform in einem
vernünftigen Rahmen für alle Beteiligten an dieser Stelle ermöglichen sollte. Stadtrat
Moßmann bestätigt,
dass auch viele andere Städte Flächen für alternative Wohnformen zur Verfügung stellen.
Diese Wohnform sollte auch in Lüneburg als Realität akzeptiert werden.
Aufgezeigt werden noch einmal die Anfahrrouten für die Rettungsdienste sowie die
vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Abweichend
von den Aussagen der Beschlussvorlage wird seitens der Verwaltung aufgrund
zwischenzeitlich vorgenommener weitergehender Untersuchungen, insbesondere was
die Ver- und Entsorgung des Gebietes betrifft, jetzt der Standort 2
favorisiert. Beigeordneter
Löb spricht sich
dafür aus, dass über das Für und Wider von alternativen Wohnformen nach seinem
Dafürhalten nicht mehr diskutiert werden sollte, ob diese zugelassen werden
soll oder nicht. Da diese Wohnform an anderer Stelle am Meisterweg bereits
existent sei, kann es nur noch darum gehen, einen neuen Standort zu finden. Bezüglich
des aufzubringenden Betrages geht er davon aus, dass sich durch Einbringung von
Eigenleistungen seitens des Vereins sich die Summe niedriger gestalten wird,
als die in Rede stehenden 50.000 €. Nach seinem Dafürhalten dürfte der letztendlich
verbleibende Betrag aufzubringen sein. Da es sich um ein soziales Projekt in
überschaubarer Größe handelt, würde er es auch nicht als Drama empfinden, wenn
die Stadt mit einem erklecklichen Betrag am Ende der Nutzungsdauer hängen
bleibt. Er bringt in Erinnerung, dass auch viele andere soziale Projekte eine
finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Lüneburg erfahren. Prinzipiell
findet er die Idee, einen neuen Standort an dieser Stelle zu konkretisieren,
für gut. Die konkrete Standortfindung sollte unter Einbeziehung der dort
ansässigen Vereine erfolgen. Heute sollte auch nach seiner Ansicht das
Verfahren eingeleitet werden. Im laufenden Verfahren sollte dann der
tatsächliche Flächenbedarf mit dem gewählten Standort konkretisiert werden. Ratsherr
Bruns begrüßt es,
dass für die alternative Wohnform seitens der Stadt Hilfe angeboten wird, um
einen neuen Standort zu finden. Insofern schließt er sich den Aussagen von
Ortsbürgermeister Schultz an. Den benannten Standortvorschlag hält er für
ausgewogen. Ihm ist bewusst, dass im Vorfeld seitens der Verwaltung hierzu
schon viel Arbeit geleistet wurde. Er
weist auf die durchgeführte Beratung innerhalb seiner Fraktion hin, wonach
bisher der Standort 1 präferiert wurde. Wenn jetzt aufgrund seitens der Verwaltung
weitergehender Untersuchungen der Standort 2 favorisiert werden sollte, merkt
er an, dass hinsichtlich der Fragen des Windschutzes und der Einsehbarkeit der
Flächen noch Regelungen zu treffen sein werden. Bezüglich
der Kosten, die möglicherweise bei der Stadt hängen bleiben würden, hat er eine
andere Betrachtungsweise als Beigeordneter Löb. Er geht sehr wohl davon aus,
dass die Stadt Lüneburg sich aufgrund der bestehenden Schuldenlage finanziell nicht
allzu sehr aus den Fenster hängen sollte. Der Beschlussvorschlag sah bisher
noch keine konkrete Entscheidung für einen Standort vor. Er regt an, dass, wenn
eine konkrete Festlegung für einen Standort erfolgen soll, dies dann noch
einmal in den Fraktionen beraten werden soll. Beigeordneter
Dörbaum bestätigt
die Aussage von Ratsherrn Bruns dahingehend, dass seine Fraktion aufgrund der
nachgesandten Beschlussvorlage sich darauf verständigt hatte, den Standort 1 zu
favorisieren. Nach den Aussagen der Verwaltung wird aufgrund der zwischenzeitlich
erlangten weitergehenden Erkenntnisse insbesondere bezüglich der Rettungswegeführung
und der Ver- und Entsorgungsleitungen der Standort 2 favorisiert. Für die weitergehende
Beratung ist für ihn von Interesse, ob heute seitens des Ausschusses eine Entscheidung
dahingehend erforderlich ist, bereits jetzt schon einen Standort zu
präferieren. Er
geht davon aus, dass heute eine politische Entscheidung hinsichtlich des
Platzes und bezüglich der Bedingungen zu denen dieser Platz dort eingerichtet
werden soll, zu treffen sein wird. Stadtrat
Moßmann führt aus,
dass es für die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
ausreichend sei, mit beiden Standortalternativen einen Beschluss herbeizuführen.
Die
Verwaltung würde es jedoch begrüßen, wenn aufgrund der vorgetragenen neuen Erkenntnisse
auf Seiten der politischen Gremien eine Präferierung für den Standort 2 ausgesprochen
werden würde. Frau
Hobro – Juristin – führt ergänzend aus, dass es aus juristischer Sicht heute
nur erforderlich sei, die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
zu beschließen. Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Fläche ist insofern
für die Beschlussfassung noch nicht erforderlich. Bei Konkretisierung auf einen
Standort sind durch die Änderung des F-Plans die Voraussetzungen geschaffen,
einen noch zu stellenden Bauantrag positiv zu bescheiden. Einem Bauwagenplatz
würden dann öffentliche Belange an dieser Stelle nicht mehr im Wege stehen. Beigeordneter
Dörbaum würde es
trotzdem für angezeigt halten, dass aufgrund der von der Verwaltung
vorgetragenen zwischenzeitlich erlangten Erkenntnisse mit der Beschlussfassung
eine Präferierung für den Standort 2 ausgesprochen wird. Ratsherr
Kuhn hält es für
wichtig, dass mit der Überlassung des Bauwagenplatzes auch ein Signal nach
draußen gegeben wird, dass damit die für die Einrichtung des Platzes verbundenen
Kosten durch den Lebenswagen e.V. abgedeckt werden. Insofern sollte, sobald die
tatsächlichen Kosten für den gewählten Standort feststehen, im Gleichklang mit
dem abzuschließenden Darlehensvertrag auch eine entsprechende Bürgschaftserklärung
abgefordert werden. Ratsherr
Kunath hält die
beiden vorgeschlagenen hier in Rede stehenden Standorte prinzipiell als
Bauwagenplatz für geeignet. Er regt an, dass zu der heute Abend stattfindende
Ortsratssitzung die Bewohner des Bauwagenplatzes hinzugeladen werden sollten,
weil diese am ehesten Auskunft darüber geben könnten, was sie benötigen und
welchen Standort sie für ihre gewählte Wohnform als geeignet betrachten. Bezüglich
der anfallenden Erschließungskosten möchte er noch einmal sichergestellt
wissen, wer diese Kosten schlussendlich zu tragen haben wird. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob die in diesem Bereich verlaufenden Starkstromleitung ausreichend Abstand zu
dem geplanten Bauwagenplatz haben wird. Stadtrat
Moßmann zeigt
anhand einen Planes den Verlauf der Starkstromleitung auf. Der notwendige Abstand
wurde im Vorfeld mit den Bauwagennutzern erörtert und auch von diesen als
ausreichend erachtet. Bezüglich
der zu tragenden Erschließungskosten macht er nochmals deutlich, dass bis auf
die intern anfallenden Kosten es nicht vorgesehen sei, dass
Erschließungskostenanteile seitens der Stadt zu tragen sein werden. Beigeordnete
Schellmann geht darauf ein, dass die Aussage getroffen
wurde, einen Platz zu finden, der möglichst kollisionsfrei zu den umliegenden
Nutzungen sein sollte. Sie merkt an, dass quasi unmittelbar angrenzend an den
geplanten Bauwagenplatz die Sportanlagen in Form eines Baseball- und einen
Hockeyplatzes befinden. Aus der Erfahrung heraus wird davon auszugehen sein,
dass der Sportbetrieb mit einer gewissen Lärmentwicklung verbunden sein wird.
Sie interessiert, ob die Bauwagenbewohner möglicherweise durch die Überlassung
der Fläche als Bauwagenplatz daraus einen Anspruch auf Lärmschutz ableiten können.
Für sie kann es nicht angehen, dass durch die Zulassung eines Bauwagenplatzes
es für die Sportvereine möglicherweise zu Nutzungseinschränkungen im
Sportbetrieb kommen kann. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass diese Fragen im anstehenden Verfahren abzuklären sein werden. Herr
Schultz – Ortsbürgermeister Ochtmissen - merkt an, dass auch der derzeitige Bauwagenplatz
in unmittelbarer Nähe der Ostumgehung Lärmbeeinträchtigungen ausgesetzt sei. Insofern
geht er davon aus, dass bei der Vorauswahl der Standortsuche die Bewohner des
Bauwagenplatzes eingebunden waren und insofern von diesen selbst bereits ein
Abwägungsprozess stattgefunden habe, welche Beeinträchtigungen für sie
hinnehmbar sein werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass Zielrichtung sei, dass 1.
eine
rechtlich einwandfrei gesicherte Situation geschaffen wird für die Anlegung eines
Bauwagenplatzes, indem u. a. auch die Belange der Haftung klar geregelt werden, 2.
bis
auf die Kosten der internen Planung insbesondere die Erschließungskosten durch
den Verein Lebenswagen e. V. zu tragen sind. 3.
beide
Standorte weiterhin auf ihre Geeignetheit näher untersucht werden sollen, wobei
als Präferenz auch seitens der ABS-Ausschussmitglieder der Standort 2 bevorzug
t untersucht werden soll. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei einer Enthaltung
(Ratsherr Bruns) mit der Ergänzung, dass bei der Untersuchung der Geeignetheit
der beiden aufgezeigten Standorte eine Präferenz auf den ´Standort 2 gelegt und
nach Abschluss der Untersuchung ein Standort festgelegt werden soll. |
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