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Auszug - Beschluss über die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg "Am weißen Berge" Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.07.2010    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/3742/10 Beschluss über die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg "Am weißen Berge"
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Moßmann führt aus, dass die zurzeit bestehende Bauwagensiedlung im Bereich des Baugebietes Hanseviertel demnächst die Flächen dort räumen muss. Der gegründete Verein Lebenswagen e.V. hat mit einem an Oberbürgermeister Mädge gerichteten Schreiben im Frühjahr d. J. die Stadt dergestalt um Hilfe gebeten, dass die Stadt dem Verein bei der Suche für einen neuen Standort im Stadtgebiet für die Bauwagen unterstützen möge. Bei den zu räumenden Flächen handelt es sich um landeseigene Flächen. Zu dem Verein gehören auch Mitglieder, die zur Abrundung des jetzigen Areals Flächen einer zivilen Einrichtung angepachtet haben, die ebenfalls zu räumen ist.

Ziel des Vereins ist es, beide Nutzungen zukünftig unter einen Hut zu bekommen und einen dauerhaften neuen, rechtlich abgesicherten Standort im Stadtgebiet zu bekommen.

Die Stadt Lüneburg unterstützt das Ansinnen des Vereins Lebenswagen e.V. in ihrem Bemühen, für diese Wohnart einen dauerhaften Platz zu finden. Der Verein Lebenswagen e.V. legt Wert darauf, dass akzeptiert und respektiert wird, dass auch ein Wohnen im Bauwagen in der heutigen Zeit eine Wohnform darstellt. Die mit dem Wohnen im Bauwagen verbundenen Einschränkungen werden von den Bewohnern bewusst hingenommen, weil sie mit dieser Lebensform günstiger und alternativ leben können.

Unter diesen Vorgaben hat man sich seitens der Verwaltung entschlossen, diese Lebensform zu unterstützen.

Bei der Suche nach geeigneten Flächen im Stadtgebiet wurden sowohl Flächen im Innen- als auch im Außenbereich auf ihre Geeignetheit untersucht.

Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden noch einmal die Gründe dargelegt, warum man bei den Untersuchungen auf die Geeignetheit verschiedener Flächen letztendlich im Ergebnis dazu gekommen sei, zwei Flächen im Bereich „Am Weißen Berge“ näher auf ihre Geeignetheit zu untersuchen.

Beide näher untersuchten Flächen liegen aus bauleitplanrechtlicher Sicht im unbeplanten Außenbereich, in dem vom Grundsatz her nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden detailliert die planungsrechtlichen Erfordernisse ausgeführt, die erforderlich sind, um eine der geprüften Flächen als Bauwagenplatz dauerhaft nutzen zu können. Zur Ausgangslage und zum notwendigen Verfahren der Änderung des Flächenutzungsplanes wird näher ausgeführt.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erläutert ergänzend den Verfahrensablauf für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie geht hierbei auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens sowie auf die Notwendigkeit ein,  parallel einen Umweltbericht erstellen zu müssen. Sie weist daraufhin, dass der zu erstellende Umweltbericht in den vorzunehmenden Abwägungsprozess einfließen und somit Bestandteil des F-Plans wird.

Ergänzend wird die derzeitige Situation des Bauwagenplatzes im Hanseviertel aufgezeigt. Dort leben zurzeit ca. 30 Personen mit einer entsprechenden Anzahl von Bauwagen.

Anhand der Power-Point-Präsentation geht sie ergänzend auf die Kriterien für die Standortauswahl sowie die Kriterien, die der Standortsuche zugrunde gelegt wurden, ein.

 

Stadtrat Moßmann geht noch einmal auf den in der nachgesandten Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt ein. Bei der Standortsuche handelt es sich um einen ständigen Prozess, der soweit gediehen ist, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der notwendigen Ver- und Entsorgung des Gebietes sich herauskristallisiert hat, dass seitens der Verwaltung von den beiden vorgeschlagenen Standorten nunmehr der Standort 2 für den Standort der Bauwagen präferiert wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme zeigt anhand eines Lageplaners die vorgesehen Standorte 1 + 2 auf. Beide Standorte sind nach den derzeitigen Festsetzungen des F-Plans entweder als landwirtschaftliche Fläche oder als Fläche für Grün und Sport ausgewiesen. Insofern müsste der F-Plan für die dauerhafte Ansiedlung des Bauwagenplatzes geändert werden. Die endgültigen äußeren Abgrenzungen des Bauwagenplatzes werden festgelegt, sobald sich die Planung hierfür konkretisiert hat. Die Voraussetzungen für eine gesicherte Erschließung müssen gewährleistet sein. Die Anforderungen hierzu werden aufgezeigt. Den Bestand der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen wird anhand eines Planes erläutert. Die Erschließungskosten für die beiden Standorte werden vergleichend benannt. Für die Stromversorgung wären auch alternative Möglichkeiten denkbar.

Im Vergleich aller zu berücksichtigen Kriterien hat sich abgezeichnet, dass der Standort 2 der geeignetere zu sein scheint. Bezüglich der vergleichenden Kostenaufstellung ist es durchaus möglich, dass sich die genannten Kosten noch verändern können, wenn die Planung im Verfahren konkretisiert wird.

 

Stadtrat Moßmann macht deutlich, dass aus dem Vorgetragenen zu erkennen ist, dass keiner der vorgesehenen Standorte unproblematisch sei. Aufgrund der Sommerpause war es bei den Ver- und Entsorgungsträgern nicht möglich, konkrete Angaben über Anschlussmöglichkeiten und –kosten in Erfahrung zu bringen. Derzeit befindet sich alles noch im Verfahrensfluss.

In der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, eine politische Beschlussfassung dahingehend zu erlangen, in welche Richtung seitens der Verwaltung weiter vorgegangen werden soll.

Anhand der im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführten weiteren Vorgehensweise sind die notwendigen einzuleitenden Schritte abzulesen. Für die Dauer des Verfahrens, welches einen Zeitraum von ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird, ist es für die Übergangszeit erforderlich, mit dem Verein Lebenswagen e.V. eine vertragliche Regelung abzuschließen.

Noch nicht absehbar ist, ob die Regierungsvertretung den Vorstellungen der Stadt zur Änderung des Flächenutzungsplanes ihre Zustimmung erteilt. Insofern macht es binnen dieses Zeitraumes keinen Sinn, Investitionen dahingehend zu tätigen, die auf eine Dauerhaftigkeit des Bauwagenplatzes an einer der bezeichneten Stellen abzielt. Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden konkret erst dann zu verlegen sein, wenn die Regierungsvertretung der Änderung des Flächennutzungsplans ihre Zustimmung erteilt hat.

Insofern wird man für die Dauer von 1 Jahr sich mit einem Provisorium behelfen müssen. Dadurch wird erreicht, dass in diesem Zeitraum die Kosten niedrig gehalten werden.  

Gleichzeitig wird es den Mitgliedern des Vereins jedoch ermöglicht, bereits jetzt die notwendigen Maßnahmen zum Umzug zu ergreifen.

Um diesen und den folgenden Zeitraum vertraglich abzusichern, ist der Abschluss eines zivilrechtlichen Pachtvertrages mit dem Verein Lebenswagen e.V. vorgesehen.

Die Eckdaten eines möglichen Pachtvertrages für den Bauwagenplatz werden aufgezeigt.

Selbst wenn ein Großteil der erforderlichen Arbeiten von den Vereinsmitgliedern in Eigenleistung erbracht werden sollten, beziffern sich die verbleibenden vom Verein zu tragenden Kosten auf ca. 50.000 €. Da seitens der Vereinsmitglieder bereits im Vorfeld darauf hingewiesen wurde, dass die finanziellen Möglichkeiten der Vereinsmitglieder beschränkt seien, ist vorgesehen, dem Verein die verbleibenden, nicht abgedeckten Erschließungskosten darlehensmäßig zur Verfügung zu stellen. Das gewährte Darlehen soll über eine Bürgschaft abgesichert werden.

 

Beigeordnete Schellmann bringt in Erinnerung, dass im Zusammenhang mit der Bebauung der Kleingartenkolonie und dem Anwesen Stöving es bereits seinerzeit Proteste dahingehend geben habe, dass die in Rede stehende Fläche einen wichtigen Beitrag für die Frischluftzufuhr des Innenstadtbereiches darstellt und insofern von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Auch vertritt sie die Ansicht, dass die Flächen um den Biotopbereich herum für die Anlegung eines Bauwagenplatzes ungeeignet erscheinen. Nach ihrer Ansicht dürfte es andere Flächen geben, die für einen Bauwagenplatz geeigneter sind.

Sie möchte wissen, dass, wenn die Bauwagensiedlung dort entstehen sollte, es im Rahmen des Verfahrens geprüft wird, ob dadurch die angesprochene Frischluftzufuhr des Innenstadtbereiches unterbrochen wird.

Auch sie teilt die Ansicht, dass durch Einbringen von Eigenleistungen der Bauwagenbewohner die Kosten sowohl für die Stadt als auch für die Bauwagenbewohner im erträglichen Rahmen bleiben könnten.

 

Fachbereichsleiterin Böhme weist darauf hin, dass im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan im zu erstellenden Umweltbericht ohnehin auch auf das Thema Frischluftzufuhr Innenstadtbereich einzugehen sein wird. Bezüglich der Nähe des Bauwagenstandortes zur Biotopfläche wurde bereits ein Gespräch mit dem Landkreis als Untere Naturschutzbehörde geführt. Eine Nutzung als Bauwagenplatz in der Nähe des Biotops würde zwar gewisse Auflagen erforderlich machen, gänzlich ausgeschlossen werden wird die Nähe des Bauwagenplatzes zum Biotop seitens der Unteren Naturschutzbehörde jedoch nicht.

 

Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass es bezüglich der Sicherung der Frischluftzufuhr des Innenstadtbereiches ein Gutachten gäbe. Grundlage der Erstellung des Gutachtens war seinerzeit die geplante mehrstöckige Bebauung dieser Flächen. Nach seiner Kenntnis wurde in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass zur Absicherung der Frischluftzufuhr des Innenstadtbereiches an dieser Stelle keine als Riegel wirkende Bebauung durchgeführt werden sollte. Dies ist im konkreten Fall auch nicht vorgesehen.

 

Ratsherrn Kuhn interessiert in diesem Zusammenhang, warum für die Änderung des F-Plans die Zustimmung der Regierungsvertretung einzuholen ist und warum das Verfahren ca. 1 Jahr dauern soll.

Ergänzend interessiert ihn, ob der Stadt auch noch Folgekosten entstehen, die nicht vertraglich so abgesichert sind, dass sie der Verein zu erstatten haben wird.

Bezüglich des Darlehens über ca. 50.000 € möchte er wissen, ob die Rückzahlbarkeit des Darlehens ausgerichtet wird auf die Laufzeit des abzuschließenden Nutzungsvertrages. So wie dargestellt ist vorgesehen, die Laufzeit des Vertrages auf 5 Jahre mit einer Option auf eine 5 jährliche Verlängerung auszurichten. Demzufolge müsste auch der Darlehensvertrag eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung dergestalt vorsehen, dass, wenn der Vertrag nach 5 Jahren beendet wird, dann auch das Darlehen in vollem Umfang abzulösen sein wird.  Wichtig ist ihm in diesem Zusammenhang, dass die Stadt bei Beendigung des Vertrages nach 5 Jahren nicht auf den Kosten hängen bleibt.

 

Stadtrat Moßmann geht davon aus, dass die Stadt auf keinen Kosten aus der Gewährung des Darlehens hängen bleibt, zumal das gewährte Darlehen durch eine Bürgschaft abgesichert werden soll.

 

Herr Schultz – Ortsbürgermeister Ochtmissen – macht deutlich, dass er in der heutigen Sitzung nur eine Meinung abgeben kann. Der Ortsrat Ochtmissen wird sich heute Abend mit dieser Thematik auseinandersetzen und einen entsprechenden Beschluss fassen. Diesen Beschluss möchte er mit seiner jetzt geäußerten Meinung jedoch nicht vorgreifen.

Für ihn stellt sich die Frage, ob man einen solchen Bauwagenplatz an dieser Stelle haben will oder nicht. Da dieser Bauwagenplatz an anderer Stelle am Meisterweg bereits über meherere Jahre Bestand hat, steht für ihn außer Frage, dass man auch zukünftig dieser alternativen Wohnform Raum geben und entsprechend eine geeignete Fläche zur Verfügung stellen will. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass quasi jede Stadt in der heutigen Zeit alternativen Wohnformen Raum für derartiges Wohnen zur Verfügung stellt.

Auch er merkt an, dass seinerzeit sich hinsichtlich der Gefährdung der Frischluftzufuhr man sich Gedanken gemacht hat, ob eine Bebauung an dieser Stelle überhaupt möglich sei. Wie bereits von Stadtrat Moßmann ausgeführt war damals jedoch in Rede, dort mehrgeschossigen Mietwohnungsbau zu errichten. Insofern sind diese Bedenken bezüglich eines Bauwagenplatzes nicht vergleichbar. Hinsichtlich der Finanzierung über ein Darlehen merkt er an, dass es nach seinem Verständnis so sein wird, dass, wenn keiner die Bürgschaft für das zu gewährende Darlehen übernimmt, dann auch kein Vertrag zustande kommen wird.

Er weist darauf hin, dass die in Rede stehenden Flächen auch für Sportplatzerweiterungen vorgehalten werden. Er geht davon aus, dass heute eine Entscheidung darüber zu treffen sein wird, ob wir einen Bauwagenplatz in dem aufgezeigten Areal wollen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen des anstehenden Verfahrens vorzunehmen sein.

Für die heute noch anstehende Ortsratssitzung hat er mit den Anliegern des Baugebietes „Am Wildgehege“ gesprochen und diese gebeten, in die heutige Ortsratssitzung zu kommen.

Nach seinem Dafürhalten ist die angesprochene Fläche für eine Bauwagennutzung geeignet. Er spricht sich dafür aus, dass man diese alternative Wohnform in einem vernünftigen Rahmen für alle Beteiligten an dieser Stelle ermöglichen sollte.

 

Stadtrat Moßmann bestätigt, dass auch viele andere Städte Flächen für alternative Wohnformen zur Verfügung stellen. Diese Wohnform sollte auch in Lüneburg als Realität akzeptiert werden. Aufgezeigt werden noch einmal die Anfahrrouten für die Rettungsdienste sowie die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen.

Abweichend von den Aussagen der Beschlussvorlage wird seitens der Verwaltung aufgrund zwischenzeitlich vorgenommener weitergehender Untersuchungen, insbesondere was die Ver- und Entsorgung des Gebietes betrifft, jetzt der Standort 2 favorisiert.

 

Beigeordneter Löb spricht sich dafür aus, dass über das Für und Wider von alternativen Wohnformen nach seinem Dafürhalten nicht mehr diskutiert werden sollte, ob diese zugelassen werden soll oder nicht. Da diese Wohnform an anderer Stelle am Meisterweg bereits existent sei, kann es nur noch darum gehen, einen neuen Standort zu finden.

Bezüglich des aufzubringenden Betrages geht er davon aus, dass sich durch Einbringung von Eigenleistungen seitens des Vereins sich die Summe niedriger gestalten wird, als die in Rede stehenden 50.000 €. Nach seinem Dafürhalten dürfte der letztendlich verbleibende Betrag aufzubringen sein. Da es sich um ein soziales Projekt in überschaubarer Größe handelt, würde er es auch nicht als Drama empfinden, wenn die Stadt mit einem erklecklichen Betrag am Ende der Nutzungsdauer hängen bleibt. Er bringt in Erinnerung, dass auch viele andere soziale Projekte eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Lüneburg erfahren.

Prinzipiell findet er die Idee, einen neuen Standort an dieser Stelle zu konkretisieren, für gut. Die konkrete Standortfindung sollte unter Einbeziehung der dort ansässigen Vereine erfolgen. Heute sollte auch nach seiner Ansicht das Verfahren eingeleitet werden. Im laufenden Verfahren sollte dann der tatsächliche Flächenbedarf mit dem gewählten Standort konkretisiert werden.

 

Ratsherr Bruns begrüßt es, dass für die alternative Wohnform seitens der Stadt Hilfe angeboten wird, um einen neuen Standort zu finden. Insofern schließt er sich den Aussagen von Ortsbürgermeister Schultz an. Den benannten Standortvorschlag hält er für ausgewogen. Ihm ist bewusst, dass im Vorfeld seitens der Verwaltung hierzu schon viel Arbeit geleistet wurde.

Er weist auf die durchgeführte Beratung innerhalb seiner Fraktion hin, wonach bisher der Standort 1 präferiert wurde. Wenn jetzt aufgrund seitens der Verwaltung weitergehender Untersuchungen der Standort 2 favorisiert werden sollte, merkt er an, dass hinsichtlich der Fragen des Windschutzes und der Einsehbarkeit der Flächen noch Regelungen zu treffen sein werden.

Bezüglich der Kosten, die möglicherweise bei der Stadt hängen bleiben würden, hat er eine andere Betrachtungsweise als Beigeordneter Löb. Er geht sehr wohl davon aus, dass die Stadt Lüneburg sich aufgrund der bestehenden Schuldenlage finanziell nicht allzu sehr aus den Fenster hängen sollte. Der Beschlussvorschlag sah bisher noch keine konkrete Entscheidung für einen Standort vor. Er regt an, dass, wenn eine konkrete Festlegung für einen Standort erfolgen soll, dies dann noch einmal in den Fraktionen beraten werden soll.

 

Beigeordneter Dörbaum bestätigt die Aussage von Ratsherrn Bruns dahingehend, dass seine Fraktion aufgrund der nachgesandten Beschlussvorlage sich darauf verständigt hatte, den Standort 1 zu favorisieren. Nach den Aussagen der Verwaltung wird aufgrund der zwischenzeitlich erlangten weitergehenden Erkenntnisse insbesondere bezüglich der Rettungswegeführung und der Ver- und Entsorgungsleitungen der Standort 2 favorisiert. Für die weitergehende Beratung ist für ihn von Interesse, ob heute seitens des Ausschusses eine Entscheidung dahingehend erforderlich ist, bereits jetzt schon einen Standort zu präferieren.

Er geht davon aus, dass heute eine politische Entscheidung hinsichtlich des Platzes und bezüglich der Bedingungen zu denen dieser Platz dort eingerichtet werden soll, zu treffen sein wird.

 

Stadtrat Moßmann führt aus, dass es für die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ausreichend sei, mit beiden Standortalternativen einen Beschluss herbeizuführen.

Die Verwaltung würde es jedoch begrüßen, wenn aufgrund der vorgetragenen neuen Erkenntnisse auf Seiten der politischen Gremien eine Präferierung für den Standort 2 ausgesprochen werden würde.

 

Frau Hobro – Juristin – führt ergänzend aus, dass es aus juristischer Sicht heute nur erforderlich sei, die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zu beschließen. Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Fläche ist insofern für die Beschlussfassung noch nicht erforderlich. Bei Konkretisierung auf einen Standort sind durch die Änderung des F-Plans die Voraussetzungen geschaffen, einen noch zu stellenden Bauantrag positiv zu bescheiden. Einem Bauwagenplatz würden dann öffentliche Belange an dieser Stelle nicht mehr im Wege stehen.

 

Beigeordneter Dörbaum würde es trotzdem für angezeigt halten, dass aufgrund der von der Verwaltung vorgetragenen zwischenzeitlich erlangten Erkenntnisse mit der Beschlussfassung eine Präferierung für den Standort 2 ausgesprochen wird.

 

Ratsherr Kuhn hält es für wichtig, dass mit der Überlassung des Bauwagenplatzes auch ein Signal nach draußen gegeben wird, dass damit die für die Einrichtung des Platzes verbundenen Kosten durch den Lebenswagen e.V. abgedeckt werden. Insofern sollte, sobald die tatsächlichen Kosten für den gewählten Standort feststehen, im Gleichklang mit dem abzuschließenden Darlehensvertrag auch eine entsprechende Bürgschaftserklärung abgefordert werden.

 

Ratsherr Kunath hält die beiden vorgeschlagenen hier in Rede stehenden Standorte prinzipiell als Bauwagenplatz für geeignet. Er regt an, dass zu der heute Abend stattfindende Ortsratssitzung die Bewohner des Bauwagenplatzes hinzugeladen werden sollten, weil diese am ehesten Auskunft darüber geben könnten, was sie benötigen und welchen Standort sie für ihre gewählte Wohnform als geeignet betrachten.

Bezüglich der anfallenden Erschließungskosten möchte er noch einmal sichergestellt wissen, wer diese Kosten schlussendlich zu tragen haben wird.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob die in diesem Bereich verlaufenden Starkstromleitung ausreichend Abstand zu dem geplanten Bauwagenplatz haben wird.

 

Stadtrat Moßmann zeigt anhand einen Planes den Verlauf der Starkstromleitung auf. Der notwendige Abstand wurde im Vorfeld mit den Bauwagennutzern erörtert und auch von diesen als ausreichend erachtet.

Bezüglich der zu tragenden Erschließungskosten macht er nochmals deutlich, dass bis auf die intern anfallenden Kosten es nicht vorgesehen sei, dass Erschließungskostenanteile seitens der Stadt zu tragen sein werden.

 

Beigeordnete Schellmann  geht darauf ein, dass die Aussage getroffen wurde, einen Platz zu finden, der möglichst kollisionsfrei zu den umliegenden Nutzungen sein sollte. Sie merkt an, dass quasi unmittelbar angrenzend an den geplanten Bauwagenplatz die Sportanlagen in Form eines Baseball- und einen Hockeyplatzes befinden. Aus der Erfahrung heraus wird davon auszugehen sein, dass der Sportbetrieb mit einer gewissen Lärmentwicklung verbunden sein wird. Sie interessiert, ob die Bauwagenbewohner möglicherweise durch die Überlassung der Fläche als Bauwagenplatz daraus einen Anspruch auf Lärmschutz ableiten können. Für sie kann es nicht angehen, dass durch die Zulassung eines Bauwagenplatzes es für die Sportvereine möglicherweise zu Nutzungseinschränkungen im Sportbetrieb kommen kann.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass diese Fragen im anstehenden Verfahren abzuklären sein werden.

 

Herr Schultz – Ortsbürgermeister Ochtmissen -  merkt an, dass auch der derzeitige Bauwagenplatz in unmittelbarer Nähe der Ostumgehung Lärmbeeinträchtigungen ausgesetzt sei. Insofern geht er davon aus, dass bei der Vorauswahl der Standortsuche die Bewohner des Bauwagenplatzes eingebunden waren und insofern von diesen selbst bereits ein Abwägungsprozess stattgefunden habe, welche Beeinträchtigungen für sie hinnehmbar sein werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass Zielrichtung sei, dass

1.       eine rechtlich einwandfrei gesicherte Situation geschaffen wird für die Anlegung eines Bauwagenplatzes, indem u. a. auch die Belange der Haftung klar geregelt werden,

2.       bis auf die Kosten der internen Planung insbesondere die Erschließungskosten durch den Verein Lebenswagen e. V. zu tragen sind.

3.       beide Standorte weiterhin auf ihre Geeignetheit näher untersucht werden sollen, wobei als Präferenz auch seitens der ABS-Ausschussmitglieder der Standort 2 bevorzug t untersucht werden soll.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei einer Enthaltung (Ratsherr Bruns) mit der Ergänzung, dass bei der Untersuchung der Geeignetheit der beiden aufgezeigten Standorte eine Präferenz auf den ´Standort 2 gelegt und nach Abschluss der Untersuchung ein Standort festgelegt werden soll.