Bürgerinformationssystem
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Städt. Direktor SORGER führt aus, daß die bisherige Beschlußlage, das neue DGH im Ortskern zu bauen, geändert werden muß. Eine Beschlußvorlage zur Aufhebung dieses Beschlusses ist gefertigt, aber bedauerlicherweise nicht an die Ortsratsmitglieder versandt worden.
Ortsratsmitglied HUFENREUTER stellt den Geschäftsordnungsantrag, daß der Entwurf der Vorlage verlesen und dann der Aufhebungsbeschluß gefaßt werden soll.
Der Geschäftsordnungsantrag wird bei einer Enthaltung (SCHUMANN-SCHILLING) angenommen.
Städt. Direktor SORGER verliest den Wortlaut der Vorlage. Die Vorlage wird zum Protokoll nachgereicht.
Beschluss:
Der Ortsrat beschließt die Vorlage bei einer Enthaltung (SCHUMANN-SCHILLING). |
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