Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr SOLDAN fragt nach, inwieweit der Musikschulinnenhof mit dem Huldigungssaal gleichzusetzen sei und ob es notwendig ist diesen weiterhin in der Benutzungsordnung aufzunehmen, da hierfür bald eine andere Nutzung bevorstehe.
Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass eine Umnutzung der Musikschule erst in ein paar Jahren angedacht sei und die Entgelte den Sicherungsaufwand für die Gebäude widerspiegeln. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die 2. Änderung der Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg für Räumlichkeiten des Rathauses und den Klosterhof.
(01, 01R) |
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