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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Gemäß § 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Investition bis zur Höhe von 100.000 € bei der Investitions-Nr. 01-365-007 Kindertagesstätte Lüner Weg zugestimmt.
(22, 8) |
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