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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat Herr Koch,
gibt Kenntnis davon, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und
Sport die Genehmigung der diesjährige Haushaltssatzung in der Erwartung
ausgesprochen hat, dass die Stadt alle Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung
und Erzielung von Erträgen ausschöpft. Zur Steuerung der Liquidität hat die
Verwaltung daher eine 30 %ige Haushaltssperre ausgesprochen; Ansätze der
Schulen, Sport und Jugendhilfe sind hiervon nicht betroffen. Für Maßnahmen zur
Förderung des Sports stehen somit im Finanzhaushalt 2010 Mittel in Höhe von
30.000 € zur Verfügung. Anschließend
gibt Herr Koch bekannt, dass nach Fertigstellung dieser Beschlussvorlage noch
ein weiterer Zuschussantrag bei der Stadt eingegangen ist. Demnach beantragt
der FC Hansa Lüneburg mit Schreiben vom 15.06.2010, dem Verein für die
Herrichtung seiner Sportanlagen in Wilschenbruch und Hagen einen städtischen
Zuschuss zu gewähren. Der
Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Meißner, bemängelt die späte
Reaktion des Vereins und die Tatsache, dass den Ausschussmitgliedern hierüber
keine Tischvorlage vorliegt. Er unterbricht daraufhin die Sitzung um dem I.
Vorsitzenden des FC Hansa Lüneburg, Herrn Conrad, Gelegenheit zu geben, die
Antragsstellung zu begründen. Herr
Conrad, macht
deutlich, dass insbesondere auf dem Sportplatzgelände Wilschenbruch in Folge
des laufenden Insolvenzverfahrens ein erheblicher Investitionsstau in den
letzten fünf Jahren entstanden ist. So sollte das seit mehreren Monaten
undichte Flachdach des Kabinentraktes möglichst durch die Errichtung eines
Pultdaches erneuert und die mangelhafte Isolierung des Gebäudes durch Maßnahmen
der energetischen Erneuerung verbessert werden. Mit Blick auf die gestiegenen
Energiekosten, würden sich diese Maßnahmen innerhalb kürzester Zeit
amotisieren. Zusätzlich
müssten in den nächsten Tagen zur Sicherstellung des Spiel- und
Trainingsbetriebes sowohl die auf dem Sportplatz in Wilschenbruch als auch in
Hagen vorhandenen Flutlichtanlagen instandgesetzt werden, weil u.a.
Vorschaltgeräte und Strahler ausgefallen sind. Für die neue Spielsaison hat der
FC Hansa Lüneburg 5 Erwachsenen- und 10 Jugendmannschaften gemeldet. Auf
Nachfrage stellt Herr Conrad klar, dass der FC Hansa Lüneburg einen
gleichlautenden Zuschussantrag auch beim Landkreis Lüneburg stellen wird. Die
Restfinanzierung der geplanten Sanierungsmaßnahmen wird sein Sportverein durch
Eigenleistungen, Spenden Dritter und falls erforderlich durch eine Zwischenfinanzierung
aufbringen. Nachdem
die Sitzung wieder eröffnet wurde, gibt der Erste Stadtrat, Herr Koch,
Auskunft darüber, dass der für das Gelände Wilschenbruch beschlossene
Bebauungsplan zwar die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung einer
Wohnbebauung eröffnet. Da die Vermarktung des Geländes bisher nicht
vorangetrieben wurde, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindliche
Aussage darüber getroffen werden, wann der FC Hansa Lüneburg seine Spielstätte
in Wilschenbruch endgültig zugunsten einer Wohnbebauung verlassen wird. Verbindlich
steht jedoch fest, dass der FC Hansa Lüneburg auch in der Punktspielsaison
2010/2011 seinen Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Sportplatzgelände in
Wilschenbruch durchführen wird. In
der sich anschließenden Diskussion bedauern alle Ausschussmitglieder den späten
Eingang der Antragsstellung. Ratsfrau Ebeling, Beigeordneter Körner und
Ratsherr Schultz sehen Gesprächsbedarf und möchten daher über diesen
Zuschussantrag erst einmal in ihren Fraktionen beraten. Daraufhin
schlägt Beigeordneter Meißner vor, über die beantragte Fördermaßnahme
des FC Hansa Lüneburg in der Sitzung des Sportausschusses zu den
Haushaltsberatungen 2011 zu entscheiden. Er gibt Herrn Conrad allerdings zu
verstehen, dass es nach seiner Einschätzung seitens der Politik für die
vorgesehene Neukonstruktion des Flachdaches keine Zustimmung geben dürfte. Bei
der anschließenden Beratung über die vorliegenden Zuschussanträge und den
Beschlussempfehlungen der Verwaltung kristallisiert sich folgendes heraus: Bezüglich
der Anträge des MTV Treubund Lüneburg für den Einbau eines Treppenliftes im
Sportpark Kreideberg einen Zuschuss von 3.800 € sowie des VfL Lüneburg
für Sanierungsarbeiten an Dachrinnen und Gauben einen Zuschuss von 4.400
€ zu gewähren, wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig
gefolgt. Der
für boxgym-lüneburg vorgesehene Zuschuss wird sowohl von Ratsfrau Ebeling als
auch vom Beigeordneten Körner kritisch gesehen. Sie bemängeln zum einen, dass
dieser Sportverein seine Existenz nur durch Abspalten vom Kraft-Sport Lüneburg
zu verdanken hat und derartige Zersplitterungstendenzen der Lüneburger
Sportlandschaft nicht auch noch „belohnt“ werden sollten. Zum
anderen wird angeführt, dass wegen der guten Beziehungen beider Sportvereine
zueinander durchaus die Möglichkeit bestehen sollte, den beim Kraft-Sport
Lüneburg vorhandenen Boxring bei Bedarf auszuleihen. Auf
Nachfrage gibt der I. Vorsitzende des Kreissportbundes Lüneburg, Herr Nack,
Auskunft darüber, dass boxgym-lüneburg Mitglied im KSB und im LSB ist. Er
vertritt zudem die Auffassung, dass eine Abspaltung von Sportvereinen
grundsätzlich nicht wünschenswert aber legetim sei. Beigeordneter
Meißner verweist
darauf, dass ein Ausleihen des Boxrings durch die damit verbundenen Umstände
und des Materialverschleiß wenig Sinn mache. Außerdem wird ein Boxring nicht
nur von Fall zu Fall für eine Veranstaltung benötigt, sondern auch für das
tägliche Training. Vor allem gibt es jedoch zu bedenken, dass bei einem
Förderausschluss seitens der Stadt, zwangsläufig der kürzlich im Sportausschuss
des Landkreises Lüneburg bewilligte Zuschuss von 2.500 € wegfallen würde.
Er schlägt daher vor, dem Sportverein ebenfalls 2.500 € zu bewilligen. Die
Mitglieder des Sportausschusses schließen sich diesem Vorschlag einstimmig an. In
der anschließenden Diskussion über den Zuschussantrag des 1. PSC Lüneburg ist
für Ratsherrn Soldan nicht erkennbar, weshalb Sportvereine die nicht
Mitglied im KSB und LSB sind, offensichtlich keinen Anspruch auf sportliche
Förderung erhalten sollen. Der
Erste Stadtrat, Herr Koch, stellt klar, dass der Rat der Stadt Lüneburg bisher nicht die
Notwendigkeit gesehen hat, eine öffentliche „Richtlinie zur Förderung des
Sports“ zu beschließen. Durch die Anwendung der in der Praxis bewährten
1/3 Regelung besteht jedoch gegenüber festen Richtlinien die Möglichkeit, jeden
Zuschussantrag individuell für sich selbst betrachten und entsprechend zu
fördern. Eingehend
auf die kostenmäßige Beteilung geförderter Maßnahmen sollte es unerheblich
sein, ob ein Sportverein diese Summe durch Eigenleistungen oder durch das Einwerben
von Spenden Dritter aufbringt. Das Sportvereine die nicht Mitglied im KSB und
LSB grundsätzlich von der sportliche Förderung ausgeschlossen sind, ist nicht
nur in der Stadt Lüneburg sondern bundesweit durchaus üblich. Beigeordneter
Meißner fasst daraufhin
das Beratungsergebnis zusammen und lässt über folgenden geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss: Der
Sportausschuss beschließt einstimmig, dem MTV Treubund Lüneburg für den Einbau
eines Treppenliftes im Sportpark Kreideberg 3.800 €, boxgym-lüneburg für
die Anschaffung eines Box-Hochring 2.500 € und dem VfL Lüneburg für Sanierungsarbeiten
an Dachrinnen und Gauben 4.400 €, als Zuschuss zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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