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Auszug - Hellmannweg 9 - 13 - Sachstand  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.06.2010    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt es, dass die Verwaltung heute im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Umweltausschusses eine transparente Darstellung des Verfahrensstandes im wasserrechtlichen Verfahren Hellmannweg geben werde, da es sicherlich noch einige Fragestellungen gegeben habe.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass das Wasserrechtsverfahren Hellmannweg 9 – 13 in der Zuständigkeit der Verwaltung liege. Es sei fachlich sehr kompliziert und müsse im historischen Rahmen betrachtet werden. Das laufende Verwaltungsverfahren sei ein geordnetes Verfahren innerhalb unseres Rechtsstaates.

 

Fest stehe, dass eine Baugenehmigung auch heute erteilt werden würde, aber man würde nach dem heutigen Erkenntnisstand anders damit umgehen. Entscheidend sei, auf welcher Höhe Grundwasser abgepumpt werde. Nach dem Umweltinformationsgesetz habe jeder Bürger Anspruch auf Akteneinsicht. Dies halte er für einen besseren Weg als sich ein Meinungsbild über die Zeitung zu verschaffen.

 

Im laufenden Verwaltungsverfahren Hellmannweg 9-13 sei man zurzeit in einem Abwägungsverfahren, das Ergebnis sei daher noch nicht darzustellen. Zum rechtlichen Verfahren werde Herr Moßmann noch vortragen.

 

Herr Mädge gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der Westädt’schen Gärten von den Anfängen Lüneburgs bis hin zur Nutzung mit Gebäudebestand aus dem Jahr 2005. Das Geländemodell zeigt eine Fließrichtung des Grundwassers vom Kreideberg in Richtung Westädts Garten auf. Im 15. Jhd. habe es  im heutigen Bereich Wildgraben zwei Teiche mit einem Abflussgraben in südlicher Richtung gegeben. Im 18. Jhd. sei ein Erdfall im Bereich des Wendehammers Hellmannweg aufgetreten.

 

Die Altenwohnanlage Westädts Garten wurde im Jahre 1982  ohne Keller gebaut.

Ein 2. Bauabschnitt zur Erweiterung der Wohnanlage sei damals auf der Fläche Hellmannweg 9-13 geplant gewesen, aber nicht realisiert worden.

 

Anhand einer Karte aus dem Jahr 2005 wird der Gebäudebestand dargestellt. Alle blau markierten Häuser verfügen über eine Drainageanlage bzw. über eine wasserrechtliche  Erlaubnis zum Abpumpen von Grundwasser.

 

Im Anschluss stellt Herr Moßmann  die Chronologie des Bauantrags Hellmannweg 9-13, der Baugenehmigung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis bis hin zur verwaltungsgerichtlichen Aufhebung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Jahre 2005 dar. Das Verwaltungsgericht habe die Erlaubnis aufgehoben mit der Begründung, dass das Ermessen nicht hinreichend ausgeübt worden sei.  Im Jahre 2006 habe man versucht, eine gütliche Einigung mit der Eigentümergemeinschaft Hellmannweg 9-13 (WEG) zu erzielen. Das sei aber an diversen Nebenbestimmungen, die für die WEG nicht tragbar waren, gescheitert. Im Jahre 2008 habe die Hansestadt eine Unterlassungsverfügung (verwaltungsrechtliche Anordnung zum Abstellen der Pumpen) erteilt, gegen die die WEG einen Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht eingelegt hat. In einem Erörterungstermin hat das Gericht die Position der Stadt grundsätzlich bestätigt, aber ausdrücklich angeregt, sich – auch im Hinblick auf die übrigen anhängigen Verfahren – zu einigen. Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches sind dann die gerichtlichen Verfahren im Verhältnis WEG – Hansestadt beendet worden, die WEG verpflichtete sich, bis zum 01.04.2009 eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, was dann auch (zunächst ohne Unterlagen) erfolgte. Am 01.04.2009 beantragte die WEG eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (der Verfahrensablauf und Zeitplan ist in Anlage 1 Seite 17 dargestellt). Die wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet das Recht, Grundwasser abzusenken, Zutage zu fördern und in den öffentlichen Kanal abzuleiten. Herr Moßmann erklärt, dass die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis ein förmliches Verfahren mit Anhörung aller Beteiligten, öffentlicher Auslegung, Einwendungen und anschließendem Erörterungstermin sei. Der NLWKN als Fachbehörde sei von Anfang an beteiligt worden. Ferner hätten mittlerweile mehrere Gutachter Aussagen über die Geologie und Hydrogeologie getroffen.  Herr Moßmann erklärt die Unterschiede zwischen einer Bewilligung nach Wasserrecht – hier handelt es sich um ein Recht – und einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die das Benutzen von Grundwasser ggf. unter besonderen Nebenbestimmungen zulässt. Die maximale Laufzeit einer Erlaubnis muss nach geltendem Recht unter 30 Jahre liegen und kann (auch nachträglich)  mit Nebenbestimmungen versehen oder jederzeit widerrufen werden, wenn neue Erkenntnisse dies erfordern. Herr Moßmann führt aus, dass beim Erörterungstermin am 20.05.2010   41 Einwendungen Privater sowie zwei Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange erörtert wurden. Gegenwärtig müsste der Erörterungstermin Punkt für Punkt ausgewertet werden. Dies diene als Grundlage zur Vorbereitung der abschließenden Entscheidung.

 

Es folgt ein Vortrag von Herrn Schulz zu den Antragsunterlagen.

 

Herr Dr. Taugs trifft in seinem Gutachten folgende Hauptaussagen, die Herr Schulz wiedergibt:

  • Das Grundwasser fließt schon seit jeher zu dem maßgeblichen Bezugspunkt; es ist keine Veränderung der Fließrichtung festzustellen
  • Das Grundwasser ist bereits in großer Tiefe mit Gips gesättigt worden; daher können keine Hohlräume im Untergrund entstehen
  • Durch Absenkung des Grundwasserstandes bedingtes Schrumpfen der Tonböden hat sich maximal 40 m im Umkreis ausgewirkt – je weiter ein Nachbargrundstück von der Pumpe entfernt ist, desto weniger wirkt sich das Abpumpen darauf aus.
  • Es wird keine Veränderungen geben, es sei denn, die Pumpen werden abgestellt.

Dies würde ein Aufquellen der Böden nach sich ziehen.

 

Hinweis:  Die Power Point-Präsentationen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Beigeordneter Dörbaum fordert die Ausschussmitglieder auf, Fragen zu stellen.

 

Beigeordnete Schellmann fragt nach, ob das richtig sei, dass die Schäden größer würden, wenn man nicht mehr abpumpen würde. Oberbürgermeister Mädge stellt fest, dass dies die Aussage des Antragstellers sei.

 

Ratsherr Bruns erkundigt sich nach dem Inhalt der Einwendungen. Herr Moßmann erklärt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und konkrete Einwendungen nicht diskutiert werden dürfen. Es gäbe Einwender, deren Grundstücke sehr nahe liegen, aber auch einige, deren Grundstücke weiter entfernt lägen. Herr Schulz ergänzt, dass es einige Einwender gäbe, die erklärten, Sie hätten an ihren Gebäuden Risse und andere, die Risse an ihren Gebäuden befürchten.

 

Ratsherr Meihsies bedankt sich, dass die Geologie und die Hydrogeologie in den Vorträgen noch einmal anschaulich gemacht wurden. Das sei hilfreich, um aus den Spekulationen herauszukommen. Die Fraktion die Grünen werde sich nicht an solchen Spekulationen beteiligen. Er habe die Gelegenheit genutzt und die Akten eingesehen. Auf 3 Seiten wurde dokumentiert, dass eine Wanne erforderlich sei. Warum sei das nicht umgesetzt worden? Oberbürgermeister Mädge erklärt, die Stadt habe sich damals auf die Aussagen des beauftragten Prüfstatikers verlassen. Ergänzend erläutert Frau Gundermann das übliche bauaufsichtsbehördliche Verfahren:

  • Der Bauherr reicht seine Bauantragsunterlagen mit Zeichnung ein und beauftragt einen Statiker mit der statischen Berechnung.
  • Die Statik wird im Auftrag der Stadt von einem staatlich vereidigten Sachverständigen - das ist ein Prüfingenieur – geprüft. Dieser prüft die Unterlagen rechnerisch und - wenn er es für erforderlich hält - auch auf der Baustelle.
  • Diese Protokolle gehen zurück an die Bauaufsicht.
  • In der Bauaufsicht wird geprüft, ob Änderungen der Bauantragsunterlagen  erforderlich sind.
  • Im vorliegenden Fall waren keine Änderungen erkennbar. Die ursprünglich vom Bauherrn vorgesehene weiße Wanne war zeichnerisch nicht mehr dargestellt. Es waren aber Veränderungen am Grundriss und in der Gründung dargestellt, die der Prüfstatiker geprüft hatte. Eine weiße Wanne war von der Bauaufsicht nicht gefordert worden und konnte daher auch nicht nachträglich vom Bauherrn gefordert werden.
  • Bei der Schlussabnahme durch den städtischen Bauingenieur wurde nur noch die technische Anlage, aber nicht mehr die Arbeit des Prüfingenieurs geprüft.

 

Auf die Frage, wo abgepumpt bzw. wo eine Drainage ohne Pumpen gebaut wurde, geben Herr Schulz und Herr Moßmann Auskunft. Das Grundstück Westädts Garten (Altenwohnanlage) zum Beispiel habe eine Drainage; es sei aber seit 1992 trocken. Ratsfrau Schellmann schlussfolgert daraus, dass dieses Grundstück trocken sei, weil von anderen Grundstücken abgepumpt werde. 

 

Ratsherr Neubauer zeigt Verständnis für alle Anwohner, die sich Sorgen um ihr Grundstück machen. Dennoch müsse man dem Gleichheitsgrundsatz beachten, der auch bei der WEG angewandt werden müsse.

 

Die Frage des Beigeordneten Meißner, ob denn die wasserrechtliche Erlaubnis damals auch über den Tisch der Bezirksregierung gegangen sei, wird bejaht. Die Bezirksregierung sei damals Widerspruchsbehörde gewesen. 

 

Ratsherr Kunath fordert einen unparteiischen Gutachter zu beauftragen und verliest eine Stellungnahme.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass sich bereits zahlreiche Gutachten, Sachverständige und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit dem Thema beschäftigt hätten. Es seien zahlreiche Bohrungen und Bodenuntersuchungen erfolgt. Der Aufwand müsse auch im Verhältnis zum Erfolg stehen. Auch wenn man nur theoretisch in die Zukunft schauen könne, so müsse man doch in diesem Verfahren eine Entscheidung treffen. Wie in den Vorträgen dargestellt wurde, habe man in Lüneburg einen komplizierten Untergrund. Zwar würde die Stadt heute untersuchungstechnisch anders vorgehen, aber eine Baugenehmigung würde auch aus heutiger Sicht erteilt werden. Die Stadt werde sich in der Sache auch mit dem Umweltministerium austauschen.

 

Beigeordnete Schellmann stimmt dem zu und verweist auf die Senkungsschäden in den 50 er Jahren, die damals ein großes Thema waren. Heute seien diese Probleme weitgehend technisch lösbar.

 

Beigeordneter Löb sieht das Problem darin, dass ein Keller (Tiefgarage) gebaut wurde, der nicht hätte gebaut werden dürfen. Warum habe die Stadt nicht per Ersatzvornahme gehandelt? Er sehe die Ursache der Probleme beim Investor.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass man nur aufgrund der Aktenlage entscheiden könne. Die Akten seien nicht gefälscht worden. Beim Bau des Gebäudes Hellmannweg 9-13 sei keine günstigere, sondern teurere Lösung (das Abpumpen von Grundwasser) gefunden worden. Die Fakten seien eindeutig. Es sei nicht hilfreich, nur in der Vergangenheit zu graben. Er könne sich vorstellen, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht über 30 Jahre, sondern über einen abgestuften Zeitraum erteilt werde. Er befürchte jedoch, dass der Fall weiterhin die Gerichte beschäftigen werde. Herr Mädge betont erneut, dass eine Baugenehmigung auch aus heutiger Sicht erteilt werden würde.

 

Ratsherr Meihsies bekräftigt, dass für alle Beteiligten ein Ausgleich geschaffen werden müsste; das gelte auch für die WEG Hellmannweg. Man dürfe das Grundstück nicht „absaufen“ lassen.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass das Gebäude aufschwimmen würde, wenn das Grundwasser nicht mehr abgepumpt werde. Es müsse eine gerechte Abwägung erfolgen. Auswirkungen auf die Frommestraße und den Ochtmisser Kirchsteig bestünden nicht. Er sei überzeugt, dass es keine kurzfristigen Erfolge in der Sache geben werde.

 

Beigeordneter Dörbaum bedankt sich für die Sachvorträge. Es sei deutlich geworden, dass die Thematik schwierig sei und die Ratsmitglieder nicht in der Lage seien, dies abschließend zu beurteilen.  Hier sei die Verwaltung gefordert, eine Lösung herbeizuführen.

 

Er schließt die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz um 16.50 Uhr.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen:           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 3_20100614 Präsentation UA Stand 14.06.2010 (2538 KB)      
Anlage 2 2 TOP 3_Präsentation_Umweltausschuss_20100614_Bereich_31 (2119 KB)