Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt es, dass die Verwaltung heute im Rahmen einer gemeinsamen
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des
Umweltausschusses eine transparente Darstellung des Verfahrensstandes im
wasserrechtlichen Verfahren Hellmannweg geben werde, da es sicherlich noch
einige Fragestellungen gegeben habe. Oberbürgermeister
Mädge führt aus, dass das Wasserrechtsverfahren Hellmannweg 9 – 13 in der
Zuständigkeit der Verwaltung liege. Es sei fachlich sehr kompliziert und müsse
im historischen Rahmen betrachtet werden. Das laufende Verwaltungsverfahren sei
ein geordnetes Verfahren innerhalb unseres Rechtsstaates. Fest stehe,
dass eine Baugenehmigung auch heute erteilt werden würde, aber man würde nach
dem heutigen Erkenntnisstand anders damit umgehen. Entscheidend sei, auf
welcher Höhe Grundwasser abgepumpt werde. Nach dem Umweltinformationsgesetz
habe jeder Bürger Anspruch auf Akteneinsicht. Dies halte er für einen besseren
Weg als sich ein Meinungsbild über die Zeitung zu verschaffen. Im
laufenden Verwaltungsverfahren Hellmannweg 9-13 sei man zurzeit in einem
Abwägungsverfahren, das Ergebnis sei daher noch nicht darzustellen. Zum
rechtlichen Verfahren werde Herr Moßmann noch vortragen. Herr Mädge
gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der Westädt’schen
Gärten von den Anfängen Lüneburgs bis hin zur Nutzung mit Gebäudebestand aus
dem Jahr 2005. Das Geländemodell zeigt eine Fließrichtung des Grundwassers vom
Kreideberg in Richtung Westädts Garten auf. Im 15. Jhd. habe es im heutigen Bereich Wildgraben zwei Teiche
mit einem Abflussgraben in südlicher Richtung gegeben. Im 18. Jhd. sei ein
Erdfall im Bereich des Wendehammers Hellmannweg aufgetreten. Die
Altenwohnanlage Westädts Garten wurde im Jahre 1982 ohne Keller gebaut. Ein 2.
Bauabschnitt zur Erweiterung der Wohnanlage sei damals auf der Fläche
Hellmannweg 9-13 geplant gewesen, aber nicht realisiert worden. Anhand
einer Karte aus dem Jahr 2005 wird der Gebäudebestand dargestellt. Alle blau
markierten Häuser verfügen über eine Drainageanlage bzw. über eine
wasserrechtliche Erlaubnis zum Abpumpen
von Grundwasser. Im Anschluss
stellt Herr Moßmann die Chronologie des
Bauantrags Hellmannweg 9-13, der Baugenehmigung sowie der wasserrechtlichen
Erlaubnis bis hin zur verwaltungsgerichtlichen Aufhebung der wasserrechtlichen
Erlaubnis im Jahre 2005 dar. Das Verwaltungsgericht habe die Erlaubnis
aufgehoben mit der Begründung, dass das Ermessen nicht hinreichend ausgeübt
worden sei. Im Jahre 2006 habe man
versucht, eine gütliche Einigung mit der Eigentümergemeinschaft Hellmannweg
9-13 (WEG) zu erzielen. Das sei aber an diversen Nebenbestimmungen, die für die
WEG nicht tragbar waren, gescheitert. Im Jahre 2008 habe die Hansestadt eine
Unterlassungsverfügung (verwaltungsrechtliche Anordnung zum Abstellen der
Pumpen) erteilt, gegen die die WEG einen Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht
eingelegt hat. In einem Erörterungstermin hat das Gericht die Position der
Stadt grundsätzlich bestätigt, aber ausdrücklich angeregt, sich – auch im
Hinblick auf die übrigen anhängigen Verfahren – zu einigen. Im Rahmen
eines außergerichtlichen Vergleiches sind dann die gerichtlichen Verfahren im
Verhältnis WEG – Hansestadt beendet worden, die WEG verpflichtete sich,
bis zum 01.04.2009 eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, was dann auch
(zunächst ohne Unterlagen) erfolgte. Am 01.04.2009 beantragte die WEG eine
gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (der Verfahrensablauf und Zeitplan ist in
Anlage 1 Seite 17 dargestellt). Die wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet das
Recht, Grundwasser abzusenken, Zutage zu fördern und in den öffentlichen Kanal
abzuleiten. Herr Moßmann erklärt, dass die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis
ein förmliches Verfahren mit Anhörung aller Beteiligten, öffentlicher
Auslegung, Einwendungen und anschließendem Erörterungstermin sei. Der NLWKN als
Fachbehörde sei von Anfang an beteiligt worden. Ferner hätten mittlerweile
mehrere Gutachter Aussagen über die Geologie und Hydrogeologie getroffen. Herr Moßmann erklärt die Unterschiede
zwischen einer Bewilligung nach Wasserrecht – hier handelt es sich um ein
Recht – und einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die das Benutzen von
Grundwasser ggf. unter besonderen Nebenbestimmungen zulässt. Die maximale
Laufzeit einer Erlaubnis muss nach geltendem Recht unter 30 Jahre liegen und
kann (auch nachträglich) mit
Nebenbestimmungen versehen oder jederzeit widerrufen werden, wenn neue
Erkenntnisse dies erfordern. Herr Moßmann führt aus, dass beim
Erörterungstermin am 20.05.2010 41
Einwendungen Privater sowie zwei Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange
erörtert wurden. Gegenwärtig müsste der Erörterungstermin Punkt für Punkt
ausgewertet werden. Dies diene als Grundlage zur Vorbereitung der
abschließenden Entscheidung. Es folgt
ein Vortrag von Herrn Schulz zu den Antragsunterlagen. Herr Dr.
Taugs trifft in seinem Gutachten folgende Hauptaussagen, die Herr Schulz
wiedergibt:
Dies würde ein Aufquellen der Böden nach sich ziehen. Hinweis:
Die Power Point-Präsentationen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Beigeordneter
Dörbaum fordert die Ausschussmitglieder auf, Fragen zu stellen. Beigeordnete
Schellmann fragt nach, ob das richtig sei, dass die Schäden größer würden, wenn
man nicht mehr abpumpen würde. Oberbürgermeister Mädge stellt fest, dass dies
die Aussage des Antragstellers sei. Ratsherr
Bruns erkundigt sich nach dem Inhalt der Einwendungen. Herr Moßmann erklärt,
dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und konkrete Einwendungen nicht
diskutiert werden dürfen. Es gäbe Einwender, deren Grundstücke sehr nahe liegen,
aber auch einige, deren Grundstücke weiter entfernt lägen. Herr Schulz ergänzt,
dass es einige Einwender gäbe, die erklärten, Sie hätten an ihren Gebäuden
Risse und andere, die Risse an ihren Gebäuden befürchten. Ratsherr
Meihsies bedankt sich, dass die Geologie und die Hydrogeologie in den Vorträgen
noch einmal anschaulich gemacht wurden. Das sei hilfreich, um aus den
Spekulationen herauszukommen. Die Fraktion die Grünen werde sich nicht an
solchen Spekulationen beteiligen. Er habe die Gelegenheit genutzt und die Akten
eingesehen. Auf 3 Seiten wurde dokumentiert, dass eine Wanne erforderlich sei.
Warum sei das nicht umgesetzt worden? Oberbürgermeister Mädge erklärt, die
Stadt habe sich damals auf die Aussagen des beauftragten Prüfstatikers verlassen.
Ergänzend erläutert Frau Gundermann das übliche bauaufsichtsbehördliche
Verfahren:
Auf die
Frage, wo abgepumpt bzw. wo eine Drainage ohne Pumpen gebaut wurde, geben Herr
Schulz und Herr Moßmann Auskunft. Das Grundstück Westädts Garten
(Altenwohnanlage) zum Beispiel habe eine Drainage; es sei aber seit 1992
trocken. Ratsfrau Schellmann schlussfolgert daraus, dass dieses Grundstück
trocken sei, weil von anderen Grundstücken abgepumpt werde. Ratsherr
Neubauer zeigt Verständnis für alle Anwohner, die sich Sorgen um ihr Grundstück
machen. Dennoch müsse man dem Gleichheitsgrundsatz beachten, der auch bei der
WEG angewandt werden müsse. Die Frage des
Beigeordneten Meißner, ob denn die wasserrechtliche Erlaubnis damals auch über
den Tisch der Bezirksregierung gegangen sei, wird bejaht. Die Bezirksregierung
sei damals Widerspruchsbehörde gewesen. Ratsherr
Kunath fordert einen unparteiischen Gutachter zu beauftragen und verliest eine Stellungnahme. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf hin, dass sich bereits zahlreiche Gutachten, Sachverständige
und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit
dem Thema beschäftigt hätten. Es seien zahlreiche Bohrungen und
Bodenuntersuchungen erfolgt. Der Aufwand müsse auch im Verhältnis zum Erfolg
stehen. Auch wenn man nur theoretisch in die Zukunft schauen könne, so müsse
man doch in diesem Verfahren eine Entscheidung treffen. Wie in den Vorträgen
dargestellt wurde, habe man in Lüneburg einen komplizierten Untergrund. Zwar
würde die Stadt heute untersuchungstechnisch anders vorgehen, aber eine
Baugenehmigung würde auch aus heutiger Sicht erteilt werden. Die Stadt werde
sich in der Sache auch mit dem Umweltministerium austauschen. Beigeordnete
Schellmann stimmt dem zu und verweist auf die Senkungsschäden in den 50 er
Jahren, die damals ein großes Thema waren. Heute seien diese Probleme
weitgehend technisch lösbar. Beigeordneter
Löb sieht das Problem darin, dass ein Keller (Tiefgarage) gebaut wurde, der
nicht hätte gebaut werden dürfen. Warum habe die Stadt nicht per Ersatzvornahme
gehandelt? Er sehe die Ursache der Probleme beim Investor. Oberbürgermeister
Mädge entgegnet, dass man nur aufgrund der Aktenlage entscheiden könne. Die
Akten seien nicht gefälscht worden. Beim Bau des Gebäudes Hellmannweg 9-13 sei
keine günstigere, sondern teurere Lösung (das Abpumpen von Grundwasser)
gefunden worden. Die Fakten seien eindeutig. Es sei nicht hilfreich, nur in der
Vergangenheit zu graben. Er könne sich vorstellen, dass eine wasserrechtliche
Erlaubnis nicht über 30 Jahre, sondern über einen abgestuften Zeitraum erteilt
werde. Er befürchte jedoch, dass der Fall weiterhin die Gerichte beschäftigen
werde. Herr Mädge betont erneut, dass eine Baugenehmigung auch aus heutiger
Sicht erteilt werden würde. Ratsherr
Meihsies bekräftigt, dass für alle Beteiligten ein Ausgleich geschaffen werden
müsste; das gelte auch für die WEG Hellmannweg. Man dürfe das Grundstück nicht
„absaufen“ lassen. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass das Gebäude aufschwimmen würde, wenn das Grundwasser nicht
mehr abgepumpt werde. Es müsse eine gerechte Abwägung erfolgen. Auswirkungen
auf die Frommestraße und den Ochtmisser Kirchsteig bestünden nicht. Er sei
überzeugt, dass es keine kurzfristigen Erfolge in der Sache geben werde. Beigeordneter
Dörbaum bedankt sich für die Sachvorträge. Es sei deutlich geworden, dass die
Thematik schwierig sei und die Ratsmitglieder nicht in der Lage seien, dies
abschließend zu beurteilen. Hier sei die
Verwaltung gefordert, eine Lösung herbeizuführen. Er schließt
die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz um 16.50 Uhr. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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