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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift; 52. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd"; Fortführung des Bauleitplanverfahrens  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.05.2010    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3666/10 Bebauungsplan Nr. 127 "Pilgerpfad-Süd" mit örtlicher Bauvorschrift; 52. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Pilgerpfad-Süd";
Fortführung des Bauleitplanverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Böhme erläutert anhand des in der Mitteilungsvorlage dargestellten Sachverhaltes den derzeitigen Verfahrensstand.

In der heutigen Sitzung wird nur ein Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand gegeben. Derzeit steht nur die Wiederholung eines Verfahrensschrittes an. Der B-Plan wird aufgrund einer zwischenzeitlich neuen Rechtslage erneut angefasst.

Das Büro Schild wird ergänzend zu den Inhalten des B-Plans vorgetragen.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild führt aus, dass aufgrund einer Gesetzesänderung für Bauleitverfahren, die vor dem 20.07.2004 förmlich eingeleitet wurden, alle bisher durchgeführten Verfahrensschritte zu wiederholen sind, soweit die in einer Übergangsregelung festgelegte Frist (20.07.2006) für den Abschluss der Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten.

Da dieser für das o. g. Bauleitverfahren vorgesehene Termin überschritten wurde, müssen alle Verfahrensschritte wiederholt werden. Hierzu ist es erforderlich, eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Als nächster Schritt im Verfahren steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an. Er weist darauf hin, dass nach der neuen Gesetzgebung Umweltprüfungen generell im Bauleitverfahren mit durchzuziehen seien.

Im Zusammenwirken zwischen Verwaltung, Fachplanern und Fachgutachtern wurde ein erster Vorentwurf erarbeitet, der in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.

Wegen der Größe des Baugebietes war es von grundsätzlicher Bedeutung, dass das Planungskonzept flexibel und nachhaltig gehandhabt werden kann. Standard in heutigen Baugebieten sollte sein, dass die Häuser energieoptimiert auf den Grundstücken ausgerichtet werden können.

Im Baugebiet sollten verschiedene Module und Haustypen möglich sein. Im unteren, dem Pilgerpfad zugewandten Bereich, ist es vorstellbar, eine städtebauliche Verdichtung vorzunehmen. Ähnlich dem, was im Ortsteil Häcklingen durchgeführt wurde, d.h. auch Doppelhäuser mit 4 Wohneinheiten (WE) als auch Gruppen von Häusern bzw. Reihenhäusern wären vorstellbar. Im Mittelbereich sollte hierzu in Abgrenzung eine Abstufung hin zu Doppel- und auch Einzelhäusern vorgesehen werden. Im südlichen äußeren Bereich ist es vorstellbar, eine Bebauung mit Einzelhäusern vorzusehen.

Damit wird gewährleistet, dass in dem Baugebiet unterschiedliche Haustypen als auch unterschiedliche Wohnformen realisiert werden können. Erreicht werden kann damit, dass in zukünftigen Jahren flexibel auf sich ändernde Anforderungen eingegangen werden kann.

Auf ca. 112 Grundstücken sind derzeit ca. 150 WE dargestellt. Da davon auszugehen ist, dass das Baugebiet nicht in Gänze auf dem Markt gebracht werden  kann, war es hinsichtlich der Planung wichtig, dass für die Vermarktung einzelne Abschnitte gebildet werden können. Auf die Bildung einzelner Abschnitte abgestimmt, würde dann sichergestellt werden, dass die Ver- und Entsorgung als auch die übrige Erschließung dieser einzelnen Abschnitte gewährleistet ist.

Zur Oberflächenentwässerung wird ausgeführt, dass eine Versickerung aufgrund der Bodenbeschaffung nicht möglich sein wird. Vielmehr ist vorgesehen, das anfallende Regenwasser in Rückhaltebecken aufzufangen und an das vorhandene Bachsystem abzuleiten. Nur im Bereich der Schule wird eine Versickerung möglich sein. Der vorhandene Durchlass unterhalb der OHE-Bahnstrecke muss für die Entwässerung nicht angefasst werden.

Aufgezeigt werden die vorgesehenen Grüngürtel, die für dieses Baugebiet als strukturierende Elemente vorgesehen sind.

Zur Erschließung des Baugebietes wird ausgeführt, dass das Plangebiet an zwei Stellen von der Straße Pilgerpfad aus erschlossen wird. Im Bereich des Knotterkampes ist die Ausbildung eines Kreisverkehrs vorgesehen. Durch diesen Kreisverkehr soll erreicht werden, dass die gefahrene Geschwindigkeit auf dem relativ langen geraden Pilgerpfad reduziert wird. Der vorhanden Straßenzug Pilgerpfad muss in diesem Bereich komplett erneuert werden. Hierbei ist vorgesehen, gleichzeitig einen kombinierten Fuß- und Radweg auf beiden Seiten anzulegen, der auch die Schülerverkehre aufnehmen soll.

Die innerhalb des Plangebietes in Nord-Süd-Richtung geplanten vorgesehenen Straßen werden zusätzlich einen von der Fahrbahn abgesetzten Fußweg erhalten. In ersten Überlegungen ist angedacht, die Straßenzüge in Ost-West-Richtung als Mischflächen anzulegen, d.h. Fahr-, Rad- und Fußgängerverkehre bewegen sich auf einer Fläche.

Aufgrund der Geländestruktur und der unterschiedlichen Wohnbeschaffenheit ermöglicht es das vorgesehene Ausgleichflächenkonzept, eine flexible Entwicklung unterschiedlichster Biotope. Hierbei wird es auch möglich sein, artenschutzrechtliche Belange dergestalt zu berücksichtigen, dass sie innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden können.

Des Weiteren wird es für vorstellbar gehalten, die im Bereich vorhandenen Ackerflächen zwar als solche zu erhalten, jedoch diese in der Nutzung zu extensivieren. Dies könnte u.a. dadurch erreicht werden, dass die Ackerrandstreifen aus einer landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden.

Der im Plangebiet vorhandene hochwertige Wald weist verschiedener Ausprägungen auf. Denkbar wäre hier eine Aufwertung dergestalt vorzunehmen, dass eine Neuabstufung der Randbereiche vorgenommen wird. Der in diesem Bereich derzeit verrohrte Häcklinger Bach könnte wieder zurückgebaut und der Bachlauf oberflächig geführt werden.

Zusammenfassend wird ausgeführt, dass das Ausgleichskonzept sowohl trockene als auch feuchte Biotope vorsieht. Aufwertungen für Natur und Landschaft können an dieser Stelle gezielt durchgeführt werden.

Für das Plangebiet werden ca. 1/3 der vorgesehenen Maßnahmen realisiert. Die restlichen 2/3 werden sukzessive in die Realisierung gehen.

 

Oberbürgermeister Mädge bringt in Erinnerung, dass im Ausschuss über diesen B-Plan bereits in den Jahren 2001/2002 beraten wurde. Seinerzeit in der Diskussion war, ob die im östlichen Bereich liegenden Flächen den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes aufweisen oder nicht. Auch in Erinnerung bringt er in diesem Zusammenhang die Diskussion mit den Landwirten über die weitere Nutzbarkeit der in diesem Gebieten liegenden Nutzflächen. Planerisch besteht in diesem Bereich noch ein Bedarf für einen Sportplatz der dort befindlichen Schule. Ob und wann eine solche Planung umgesetzt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Auf der linken Seite soll, wie auch von Herrn Schild vorgetragen, eine Bebauung in 4 Abschnitten entwickelt werden. Die Steuerung der Vermarktung dieser einzelnen Abschnitte, die in clusterweise vorgenommen werden sollen, wird eine Aufgabe der Verwaltung sein. Zusammen mit den Baulandangeboten im Bereich des Hanseviertels wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass der Flächenbedarf für eine Wohnhausbebauung für den Zeitraum der nächsten 3 – 5 Jahre damit abgedeckt/abgebildet sein wird. Auch weiterhin vorgesehen ist es innerhalb des Stadtgebietes, eine Innenentwicklung voranzutreiben.

Zum Verkehr merkt er an, dass die Sicherung der Schulwege Priorität habe. Er erinnert daran, dass bis einem Alter von 12 Jahren der Fußweg auch von Schülern mitgenutzt werden kann. Neben den geplanten Kreisel sind im weiteren Verlauf 2 bis 3 Verschwenkungen in der Straße vorgesehen, um die Geschwindigkeit aus der Straße herauszunehmen.

Für die vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen sollten die Möglichkeiten des eigenen Ökopools genutzt werden.

Befürchtungen, dass die Ortsteile Rettmer und Häcklingen zusammenwachsen würden, tritt er in der Weise entgegen, dass aus der Planung zu entnehmen ist, dass diese eben nicht der Fall sein wird.

 

Beigeordnete Schellmann interessiert, ob gegenüber der seinerzeitigen Planung im jetzigen Verfahren weitere Grundstücke in den Geltungsbereich des B-Plans einbezogen wurden.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Flächen der ehemaligen psychiatrischen Klinik Häcklingen in den Geltungsbereich des B-Plans eingebunden wurden.

Nach der Grobplanung ist es denkbar, dass dort ca. 100 WE entstehen werden. Eine Überlegung wert ist es prüfen, ggf. vom Häcklinger Weg mit der Bebauung abzurücken. Der dadurch entstehende Streifen könnte für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Weitere hinzugekommene Flächen im Bereich der Montessori-Schule werden benannt.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass auf den genannten für eine Aufwertung vorgesehen Biotopflächen eine Aufwertung schwerlich möglich sein wird, weil diese Bereiche sich bereits heute als wertvolle Biotopflächen darstellen.

Bezüglich der mit den landwirtschaftlichen Flächen vorgesehenen Maßnahmen interessiert sie, ob die Maßnahmen mit den Landwirten im Vorfeld besprochen bzw. die weitere Verfahrensweise ggf. schon abgestimmt sei.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - weist darauf hin, dass Vorgespräche bezüglich der Biotopflächen und der Einbindung derzeit noch landwirtschaftlich genutzter Flächen sowohl mit den Verbänden als auch mit den betroffenen Landwirten geführt wurden.

Wenn auch im Detail noch Diskussionsbedarf besteht, so kann doch tendenziell gesagt werden, dass die vorgestellten Planungen auf eine positive Resonanz gestoßen sind.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht ergänzend, dass es sich um eine Angebotsplanung handelt, mit der jedoch kein Zwang verbunden sei. Keinesfalls wird eine Umsetzung der angedachten Planung ohne Einvernehmen der betroffenen Eigentümer durchgeführt. Er geht davon aus, dass es die Zeit mit sich bringen wird, dass sich die Planungen im Laufe der Jahre in der Umsetzung werden entwickeln können.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass einige landwirtschaftliche Flächen in der Bodenqualität  sehr sandig seien und dass in den trockenen Sommermonaten es durchaus vorkommen kann, dass die landwirtschaftlich bestellten Flächen künstlich beregnet werden. Sie möchte wissen, ob eine mit der künstlichen Beregnung einhergehende Lärmbeeinträchtigung bei den Überlegungen berücksichtigt wurde. Auch von Interesse ist, ob an eine Abdriftung des Beregnungswassers bei Wind und Sturm gedacht wurde.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - führt aus, dass eine mögliche Lärmbeeinträchtigung bei künstlicher Beregnung der Ackerflächen im Lärmgutachten berücksichtigt wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass Gespräche mit dem betroffenen Landwirt Hartmann hierzu geführt wurden. Aus seiner Sicht ist es durchaus begrüßenswert, dass an dieser Stelle auch weiterhin landwirtschaftliche Nutzung erfolgt. Für überlegenswert hält er, dass, statt Grundwasser zu verwenden, ggf. eine Wasserentnahme aus dem geplanten Regenwasserrückhaltebecken erfolgen könnte.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen -  erklärt, dass die heute vorgestellte Planung ihm als Ortsvorsteher auch vorgestellt wurde. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen finden seine Zustimmung. Er legt Wert darauf, dass auch zukünftig sichergestellt wird, dass der geplante Bau eines Sportplatzes auch weiterhin möglich sein wird. Auch die Absicherung der Möllering Villa hält er für wichtig.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer interessiert, ob es tatsächlich zutreffend sei, dass für die Abführung des Oberflächenwassers der derzeitige Durchlass unterhalb der OHE-Bahnstrecke nicht aufgeweitet werden muss.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass sich der zuständige Umweltbereich unter Hinzuziehung eines externen Gutachters mit der Thematik auseinandergesetzt habe. Übereinstimmend wurde im Ergebnis festgestellt, dass der vorhandene Durchlass auch für die zusätzliche Aufnahme des Oberflächenwassers aus dem Baugebiet ausreichend dimensioniert sei.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - führt ergänzend aus, dass eine der Zielvorgaben war, dass am Ende am Durchlauf unterhalb der OHE-Bahnbrücke nicht mehr Oberflächenwasser ankommt als derzeit. Die gebauten Regenrückhaltebecken sind dementsprechend dimensioniert worden. Hingewiesen wird darauf, dass, wenn der Durchlass aufgeweitert werden würde, es auf der anderen Seite zu Problemen kommen könnte, zumal sich an dieser Stelle bereits ein schützenswertes Biotop befindet.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu ergänzend aus, dass sehr wohl Alternativen für die Oberflächenableitung geprüft wurden. Eine Alternative hierzu war, das Oberflächenwasser zentral auf diesen Durchlass zuzuleiten und diesen Durchlass dementsprechend dimensioniert aufzuweiten. Im Ergebnis hat man sich jedoch darauf verständigt, dass das Regenwasser in den einzelnen Abschnitten kleinteiliger aufgefangen und, soweit aufgrund der Bodenbeschaffenheit möglich, einer Versickerung zugeführt werden soll.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – weist darauf hin, dass nach ihren Erfahrungen der Straßenzug Pilgerpfad von Autofahrern als Zubringer zur A 250 genutzt wird. Für sie stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sein könnte, um auf diesem Straßenzug zu einer gewissen Geschwindigkeitsreduzierung zu gelangen, dort eine Tempo 30 km/h-Zone und ergänzend im Einmündungsbereich Osterwiese einen Kreisverkehr anzulegen.

Ergänzend merkt sie an, dass, wenn an der ausgewiesenen Stelle eine Bushaltestelle zusätzlich vorgesehen sein sollte, es binnen 100 m Abstand 2 Bushaltestellen geben würde.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - weist darauf hin, dass man sich in den Vorüberlegungen sehr wohl Gedanken darüber gemacht habe, im Einmündungsbereich Osterwiese einen Kreisverkehr einzurichten. Gleichwohl verhält es sich hierbei so, dass die dort verkehrenden Gelenkbusse die Anlegung eines Kreisels mit einem relativ großen Radius erforderlich machen würden. Insofern wird von der Anlegung eines Kreisels in diesen angesprochenen Einmündungsbereich abgesehen. Stattdessen ist vorgesehen, den Straßenzug in diesem Bereich aufzuweiten und eine Querungshilfe für Fußgänger vorzusehen.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass die Planung hierüber noch nicht abschließend sei und dass es sich letztendlich auch nur um ein planerisches Angebot handeln würde. Nicht gefolgt werden soll dem Beispiel der Gemeinde Reppenstedt, dass aus Verkehrsberuhigungsgründen alle 100 m ein Kreisel vorgesehen ist. Er geht davon aus, dass die Anordnung eines Kreisels im Straßenverlauf mittig das wirksamste Mittel eines Geschwindigkeitsreduzierung darstellt.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – interessiert, welcher Art von Heckenpflanzung im Abgrenzung zu den in landwirtschaftlicher Nutzung befindlichen Flächen des Landwirtes Hartmann vorgesehen seien.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - erläutert hierzu, dass in der Vorstellung konzeptionell einzelne Pflanzeninseln, nicht jedoch eine durchgehende Heckenbepflanzung vorgesehen sei. Hierdurch soll erreicht werden, dass bestehende Blickbeziehungen aufrechterhalten werden können.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – weist darauf hin, dass für die Bepflanzung von Feldrändern die an anderer Stelle im Landkreis gepflanzten Faulbäume ungeeignet seien, weil sie als Flachwurzler 3 – 5 m seitlich in die Ackerflächen hinein Wurzeln ausbilden würden. Insofern sollten solche Gehölze nicht als Begrenzung zu landwirtschaftlichen Flächen gewählt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt hierzu an, dass  der B-Plan eine Pflanzliste beinhaltet, aus der hervorgeht, dass vorwiegend heimische Gehölze für die vorgesehenen Abpflanzungen ausgewählt wurden.

 

Frau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – geht davon aus, dass bei der vorgesehenen Anzahl von ca. 115 WE auch eine gewisse Anzahl von Plätzen in Schulen und Kitas für die dort aufwachsenden Kinder vorgehalten werden müssen. Sie interessiert, ob dies gewährleistet sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass aus den Erfahrungswerten und vorgenommenen Berechnungen ableitbar ist, dass die voraussichtlich erforderlichen Plätze in der Schule ausreichend sein werden.

Zur Kapazität der Kitas erinnert er daran, dass die Kitaplätze im Zusammenhang bezogen auf das ganze Stadtgebiet zu sehen sind. Speziell für dieses Baugebiet ist für die Berechnung die Kapazität im südlichen Stadtbereich maßgebend. Auch hier lässt sich die Aussage treffen, dass die Kapazitäten ausreichend sein werden. Entgegen der Handhabung in früheren Jahrzehnten ist es heute nicht mehr üblich, für neu entstehende Baugebiete entsprechend auch neue Kitas in den Bereich vorzuhalten.

 

Ratsherr Bruns erklärt, dass er, obwohl er in der heutigen Sitzung erstmalig mit den Planungen dieses Baugebietes befasst habe, ihm die Planung den Eindruck vermittelt, dass sie insgesamt sehr gelungen und stimmig sei. Insbesondere die bestehenden Möglichkeiten, die Häuser auf den Grundstücken entsprechend einer Sonnenenergienutzung ausrichten zu können, werden von ihm als sehr positiv aufgenommen. Aus den Erfahrungen anderer Baugebiete heraus hält er die für dieses Baugebiet vorgesehene Clusteraufteilung und –entwicklung für sehr gut.

Aus der Planung ist für ihn ersichtlich, dass die durch das Plangebiet verlaufende Grünachse von Erschließungsstraßen durchschnitten werde. Nach seiner Ansicht stellt das eine unglückliche Lösung dar. Er regt an, dass hier noch einmal über eine andere Lösung nachgedacht wird.

Er hinterfragt, ob es zutreffend sei, dass von den vorgesehenen Ausgleichsflächen tatsächlich nur eine Teilfläche von 1/3 tatsächlich für den Ausgleich dieses Plangebietes in Anspruch genommen werden muss und dass der übrige 2/3 Anteil der Fläche quasi als Poolreserve für andere Maßnahmen vorgehalten werden kann.

 

Herr Dipl.-Ing. Schild – Architektenbüro Schild - weist im Zusammenhang mit der Durchschneidung des einen Grünstreifens darauf hin, dass dies erforderlich sei, um u. a. einen 2. Rettungsweg ausweisen zu können. Die Querung der Grünachse wurde so gelegt, dass für die Anlegung man ohne Baumfällungen auskommt.

Die Wegebeziehungen innerhalb des Plangebietes sowie die Anbindung auch nach außerhalb werden noch einmal aufgezeigt.

 

Beigeordnete Lotze vertritt die Ansicht, dass die Überarbeitung der Planung nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen zu einer qualitativen Verbesserung beigetragen hat. Ablesbar wird dies dadurch, dass man beispielsweise den Bauherren die Möglichkeit einräumt, ihre Häuser für eine Sonnenenergienutzung entsprechend auf den Grundstücken auszurichten. Dies stellt einen wichtigen Beitrag für den kommunalen Klimaschutz dar. Auch der Aspekt des Artenschutzes wird in einem viel umfänglicheren Maßstab Rechnung getragen als dass dies in früheren Jahren vorgegeben war.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.