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Auszug - Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für Liquiditätskredite, Finanzderivate und den konzerninternen Liquiditätsausgleich  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.04.2010    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY hegt grundsätzliche Bedenken zum Derivatehandel, da auch die Gelder zur Absicherung der Zinsrisiken auf dem internationalen Finanzmarkt eingesetzt werden würden. Außerdem sei mit dieser Richtlinie nur der Bereich der Liquiditätskredite abgedeckt und die langfristigen Investitionskredite nicht geregelt. Er spricht sich darüber hinaus dafür aus, dass Banken, mit denen Geschäfte abgeschlossen würden, eine Art „Ethikrichtlinie“ unterschreiben und auf spekulative Geschäfte verzichten müssten.

 

Ratsherr SRUGIS erläutert, dass eine Kommune mit jeder Geldanlage an die Bedingungen des Finanzmarktes gebunden sei. Durch die in dieser Richtlinie festgesetzte Dokumentationspflicht sowie der weiteren transparenten Verfahrenselemente habe man einen großen Fortschritt beschritten, der zu begrüßen sei.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK verdeutlicht, dass für den Bereich der investiven Kredite derzeit kein Regelungsbedarf bestünde, da es hierüber klare Vorschriften gebe. Stattdessen sei in den letzten Jahren für Kommunen der Bereich Liquiditätskredite immer wichtiger geworden, so dass durch die neue kommunale Haushalts- und Kassenverordnung von den Kommunen entsprechende verbindliche Regelungen erwartete werden.  Mit dieser Richtlinie werde festgeschrieben, was eh schon in der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg praktiziert werde. Sie stellt eine verbindliche und rechtssichere Grundlage für alle Maßnahmen im Bereich der Liquiditätskredite dar. Durch die Richtlinie wird Transparenz und Wettbewerbsneutralität sichergestellt und die Hansestadt bekenne sich ausdrücklich zur Risikostreuung und Zinsabsicherung durch Derivate. Außerdem habe man sich eine sehr ausführliche Dokumentationspflicht auferlegt.

Derivate sind nur nach eingehender Analyse des Marktes abzuschließen und für jeden Verfahrensschritt sei eine schriftliche Dokumentation notwendig sowie die Bildung einer Zinsmeinung. Die Anwendung eines Derivats sei außerdem nur durch separaten Ratsbeschluss möglich.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE für die Verwaltung die in der Anlage zur Vorlage VO/3607/10 beigefügte Richtlinie für Liquiditätskredite, Finanzderivate und den konzerninternen Liquiditätsausgleich (Cash-Pooling).

 

Die Richtlinie tritt zum 01.05.2010 in Kraft.

 

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