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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY hegt
grundsätzliche Bedenken zum Derivatehandel, da auch die Gelder zur Absicherung
der Zinsrisiken auf dem internationalen Finanzmarkt eingesetzt werden würden.
Außerdem sei mit dieser Richtlinie nur der Bereich der Liquiditätskredite
abgedeckt und die langfristigen Investitionskredite nicht geregelt. Er spricht
sich darüber hinaus dafür aus, dass Banken, mit denen Geschäfte abgeschlossen
würden, eine Art „Ethikrichtlinie“ unterschreiben und auf
spekulative Geschäfte verzichten müssten. Ratsherr
SRUGIS erläutert,
dass eine Kommune mit jeder Geldanlage an die Bedingungen des Finanzmarktes
gebunden sei. Durch die in dieser Richtlinie festgesetzte Dokumentationspflicht
sowie der weiteren transparenten Verfahrenselemente habe man einen großen
Fortschritt beschritten, der zu begrüßen sei. Stadtkämmerin
LUKOSCHEK verdeutlicht,
dass für den Bereich der investiven Kredite derzeit kein Regelungsbedarf
bestünde, da es hierüber klare Vorschriften gebe. Stattdessen sei in den
letzten Jahren für Kommunen der Bereich Liquiditätskredite immer wichtiger
geworden, so dass durch die neue kommunale Haushalts- und Kassenverordnung von
den Kommunen entsprechende verbindliche Regelungen erwartete werden. Mit dieser Richtlinie werde festgeschrieben,
was eh schon in der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg praktiziert werde. Sie
stellt eine verbindliche und rechtssichere Grundlage für alle Maßnahmen im
Bereich der Liquiditätskredite dar. Durch die Richtlinie wird Transparenz und
Wettbewerbsneutralität sichergestellt und die Hansestadt bekenne sich
ausdrücklich zur Risikostreuung und Zinsabsicherung durch Derivate. Außerdem
habe man sich eine sehr ausführliche Dokumentationspflicht auferlegt. Derivate
sind nur nach eingehender Analyse des Marktes abzuschließen und für jeden
Verfahrensschritt sei eine schriftliche Dokumentation notwendig sowie die
Bildung einer Zinsmeinung. Die Anwendung eines Derivats sei außerdem nur durch
separaten Ratsbeschluss möglich. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt bei Enthaltung
der Fraktion DIE LINKE für die Verwaltung die in der Anlage zur Vorlage VO/3607/10
beigefügte Richtlinie für Liquiditätskredite, Finanzderivate und den
konzerninternen Liquiditätsausgleich (Cash-Pooling). Die Richtlinie tritt zum 01.05.2010 in Kraft. (14) |
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