Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Rechtsamtsleiter
SORGER verliest
folgende Einwohnerfrage: Auf
der Ratssitzung am 27.08.2009 wurde seitens der Stadt versichert, dass mit dem
förmlichen Verwaltungsverfahren zur Überprüfung aller Belange eine
Beweiserhebung vorgenommen würde über Entschädigungsansprüche und
Schutzmaßnahmen für Betroffene im gesamten Grundwassereinzugsbereich. Bürger
bekämen zudem Informationen und Antworten auf die Bürgeranfragepunkte vom
27.08.2009. De
facto erhielten Notgemeinschaft und einzelne Betroffene nur kurze Schreiben mit
Ankündigung des Antrages der WEG Hellmannweg. Frage: Welche
Fachbereiche führen wann welche Einzelprozeduren durch und wie werden die
Bürger konkret am Verfahren beteiligt? Zusatzfrage
1: Welche
Gutachten liegen vor im Hinblick auf das Kerngebiet Langer Jammer – Stöteroggestraße
- Am Kreideberg und von-Dassel-Straße? Und wie werden sie in Zusammenhang
gestellt und bewertet? Zusatzfrage
2: Wer
wird unter Berücksichtigung welcher Merkmale die so genannte Erörterung und
Auswertung durchführen und dabei eine Entscheidung nach welchen Kriterien
treffen? Rechtsamtsleiter
SORGER erläutert,
dass die Verwaltung auf Antrag der WEG Hellmannweg ein wasserrechtliches
Verfahren nach § 11 Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen habe. Dieses sei u. a.
in der Landeszeitung öffentlich bekannt gemacht worden und Gelegenheit gegeben
worden, darin Einsicht zu nehmen und Einwendungen zu erheben. Zahlreiche
Anwohner hätten von diesem Recht Gebrauch gemacht. Das Verfahren selbst wird im
Bereich 31 Umwelt geführt, welches zum Dezernat III gehöre. In
Absprache mit den Landesbehörden wurden zahlreiche Gutachten vom Antragsteller
eingeholt, die im Einzelnen hier nicht benannt werden können. Durch das Dezernat
III wird die Auswertung und Beurteilung stattfinden und nach pflichtgemäßem
Ermessen wird die Verwaltung eine Entscheidung hierzu treffen unter
Berücksichtigung der rechtlichen Belange des Antragstellers und der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger. In einer Art Planfeststellungsbeschluss ist zu
entscheiden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder versagt werde. Oberbürgermeister
MÄDGE ergänzt, dass
die Anhörung der Einwender bis Ende Mai geschehen werde, zu der alle Personen,
die Einwendungen erhoben hätten, eingeladen würden. Eine Auswertung und
Entscheidung wird im Sommer dieses Jahres erwartet. |
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