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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.04.2010    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Rechtsamtsleiter SORGER verliest folgende Einwohnerfrage:

Auf der Ratssitzung am 27.08.2009 wurde seitens der Stadt versichert, dass mit dem förmlichen Verwaltungsverfahren zur Überprüfung aller Belange eine Beweiserhebung vorgenommen würde über Entschädigungsansprüche und Schutzmaßnahmen für Betroffene im gesamten Grundwassereinzugsbereich. Bürger bekämen zudem Informationen und Antworten auf die Bürgeranfragepunkte vom 27.08.2009.

De facto erhielten Notgemeinschaft und einzelne Betroffene nur kurze Schreiben mit Ankündigung des Antrages der WEG Hellmannweg.

 

Frage:

Welche Fachbereiche führen wann welche Einzelprozeduren durch und wie werden die Bürger konkret am Verfahren beteiligt?

 

Zusatzfrage 1:

Welche Gutachten liegen vor im Hinblick auf das Kerngebiet Langer Jammer – Stöteroggestraße - Am Kreideberg und von-Dassel-Straße? Und wie werden sie in Zusammenhang gestellt und bewertet?

 

Zusatzfrage 2:

Wer wird unter Berücksichtigung welcher Merkmale die so genannte Erörterung und Auswertung durchführen und dabei eine Entscheidung nach welchen Kriterien treffen?

 

Rechtsamtsleiter SORGER erläutert, dass die Verwaltung auf Antrag der WEG Hellmannweg ein wasserrechtliches Verfahren nach § 11 Wasserhaushaltsgesetz durchzuführen habe. Dieses sei u. a. in der Landeszeitung öffentlich bekannt gemacht worden und Gelegenheit gegeben worden, darin Einsicht zu nehmen und Einwendungen zu erheben. Zahlreiche Anwohner hätten von diesem Recht Gebrauch gemacht. Das Verfahren selbst wird im Bereich 31 Umwelt geführt, welches zum Dezernat III gehöre.

 

In Absprache mit den Landesbehörden wurden zahlreiche Gutachten vom Antragsteller eingeholt, die im Einzelnen hier nicht benannt werden können. Durch das Dezernat III wird die Auswertung und Beurteilung stattfinden und nach pflichtgemäßem Ermessen wird die Verwaltung eine Entscheidung hierzu treffen unter Berücksichtigung der rechtlichen Belange des Antragstellers und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. In einer Art Planfeststellungsbeschluss ist zu entscheiden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder versagt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass die Anhörung der Einwender bis Ende Mai geschehen werde, zu der alle Personen, die Einwendungen erhoben hätten, eingeladen würden. Eine Auswertung und Entscheidung wird im Sommer dieses Jahres erwartet.