Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt vor Ort am Beispiel einer Forstbrücke über den Raderbach im Lüner Holz den derzeitigen Brückenzustand auf. Er weist darauf hin, dass es im Bereich der Stadtforst 19 so genannte Forstbrücken gibt. Nur eine dieser Brücken wird tatsächlich für den Rückebetrieb in der Forstwirtschaft benötigt. Alle anderen Brücken haben insofern nur einen Stellenwert im Erholungswald. Unabhängig davon besteht die Brückenprüfnorm 1076. Danach sind alle Brücken in einem Turnus von einem Jahr zu besichtigen, alle drei Jahre findet eine einfache Prüfung statt und alle sechs Jahre eine Hauptprüfung, die von externer Seite aus vorgenommen wird. Anhand der besichtigten Brücke wird aufgezeigt, dass die Hauptträger, der Bohlenbelag und die Geländer sanierungsbedürftig sind. Die erforderliche Brückenerneuerung würde Kosten in Höhe von 20.000 bis 30.000 € bei einer einfachen Konstruktion verursachen, die Einbringung von Eigenleistungen bereits eingerechnet. Anhand eines Wegeplanes wird aufgezeigt, dass diese Brücke über den Raderbach zwar Bestandteil eines Wanderweges sei, der eigentliche Radwanderweg jedoch an anderer Stelle verlaufen würde. Die Erhaltung dieser Bachüberquerung ist insofern nicht zwingend notwendig. Wie bereits ausgeführt, ist für den Rückebetrieb in der Forstwirtschaft nur eine Brücke erforderlich. Alle anderen Brücken in der Stadtforst dienen vorrangig den Zwecken eines Erholungswaldes. Insofern stellt sich die Frage, ob jede Brücke es rechtfertigt, dass, wenn sie abgängig ist, diese aus einem Forsttitel zu erneuern ist. Die für die Raderbachquerung dienende abgängige Brücke soll im Herbst 2010 zurückgebaut werden.
Beigeordneten Meißner interessiert, welche alternative Wegeverbindungen von den Spaziergängern dann genommen werden könnten.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt hierzu aus, dass die Gemeinde Adendorf den Ausbau einer Radwegemagistrale beabsichtigt. Hierzu ist vorgesehen, EU-Mittel einzuwerben. Diese Magistrale würde an anderer Stelle verlaufen und würde insofern eine wichtige Wegeverbinbung darstellen. Diese könnte dann auch ersatzweise statt dieses Weges genutzt werden.
Revierförster Stall weist darauf hin, dass diese hier in Rede stehende Wegefläche aus Naturschutzgründen beruhigt werden sollte, zumal hier ein Vorkommen des seltenen Eisvogels belegt sei.
Dr. Kracht – NABU – merkt an, dass nach seiner Kenntnis diese Brücke stärker frequentiert wird als dargestellt. Eine Sperrung der Brücke aus Belastungsgründen vorzunehmen, weil auch Reiter diese frequentieren, macht aus seiner Sicht keinen Sinn, da er dort noch keine Reiter wahrgenommen hat.
Herr Dammann – BUND – hält die Gründe für den Rückbau dieser Brücke zwar für überzeugend, zumal unter Zugrundelegung des relativ hohen finanziellen Aufwandes. Er ist jedoch überzeugt davon, dass man mit eigenen Leuten, eigenem Material und Einsatz von Bordmitteln das mindestens so preisgünstig herrichten könnte, dass die Brücke für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren wieder nutzbar wäre.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass auch der Aufwand des eingesetzten eigenen Personals kostenmäßig gerechnet werden muss. Da, wie bereits dargelegt, auch der tragende Teile der Brücke ausgetauscht werden müssten, würde dies voraussetzen, dass die entsprechenden Balken im Sägewerk zugeschnitten werden und anschließend mit schwerem Gerät an die Baustelle verbracht werden müssten.
Revierförster Stall erinnert daran, dass die Einbringung von Eigenleistungen in der Forstwirtschaft gang und gäbe sei. Nicht möglich ist es jedoch, Erneuerungen in der Tragwerkskonstruktion der Brücke komplett in Eigenleistung vorzunehmen.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass an dieser Brücke bereits durch Auflegung von Platten, die Nutzbarkeit über den letzten Winter aufrecht erhalten werden konnte. Die aufgelegten Platten werden jedoch keinen 2. Winter überstehen. Insofern kann die vorgenommene provisorische Befestigung in ihrer Vorgehensweise nicht weiter toleriert werden. Der Rückbau dieser Raderbachquerung soll deshalb wie dargestellt noch im Laufe des Herbstes 2010 vorgenommen werden. Er verdeutlicht, dass es auch seitens der Verwaltung für wünschenswert gehalten wird, möglichst alle Brücken in der Stadtforst zu erhalten. Finanziell stellt sich jedoch hierbei die Frage, ob in jedem Fall der finanzielle zu tätigende Aufwand im Einzelfall den Erhalt jeder einzelnen Brücke rechtfertigt. Grundsätzlich kann die Aussage getätigt werden, dass sich die Forstbrücken in einem befriedigenden Zustand befinden.
Ratsfrau Thielbörger spricht sich dafür aus, dass zumindest die Stützpfeiler erhalten bleiben sollten, damit in späteren Jahren ggf. eine neue Brücke darauf aufgelegt werden kann.
Beschluss: Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten erneut in eine Prüfung einzutreten, inwieweit die Raderbachquerung unter Einsatz von Eigenleistungen zumindest für einen absehbaren Zeitraum aufrechterhalten werden kann. Insoweit dies nicht möglich sein sollte, sollte zumindest geprüft werden, die Pfeilerkonstruktion der Brücke dahingehend stehen zu lassen, dass in späteren Jahren die Neuauflage einer Brückenkonstruktion möglich wäre. |
|||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |